Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt) – Fragestunde
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Abgeordneter Kekeritz, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Bundesregierung setzt den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“, den sogenannten NAP, kontinuierlich und engagiert um. Ein wichtiges Element ist dabei das sogenannte NAP-Monitoring. Mit ihm wird der Umsetzungsstand der in Kapitel III des NAP dargestellten fünf Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht durch Unternehmen untersucht. Eine erste Runde von Interviews mit rund 30 Unternehmen hat im Herbst 2018 stattgefunden. Die Ergebnisse dieser sogenannten explorativen Phase bilden den einen Teil des Zwischenberichts.
In seinem zweiten Teil wird der Zwischenbericht ausführlich die Methodik der nun folgenden groß angelegten Befragung im Jahr 2019 erläutern. Das NAP-Monitoring ist in Umfang und Tiefe bisher weltweit einmalig. Die Bundesregierung muss daher eine neue Methodik dafür erarbeiten. Wir legen dabei großen Wert darauf, dass ein transparenter, methodisch fundierter und nach wissenschaftlichen Standards gestalteter Prozess entwickelt wird. Im Detail ist die Erarbeitung der Methode eine komplexe Debatte, in die sich auch Sozialpartner, Verbände und Nichtregierungsorganisationen mit unterschiedlichen Vorschlägen eingebracht haben.
Vor diesem Hintergrund konnte der Zwischenbericht nicht wie ursprünglich angestrebt zu Ende März im Kreis der beteiligten Ressorts konsentiert werden. Die Bundesregierung wird die internen Arbeiten zur Feststellung der NAP-Methodik in Kürze abschließen und anschließend den Zwischenbericht veröffentlichen. Die Beratungen zum NAP-Monitoring wurden unter Leitung des federführenden Auswärtigen Amtes im Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte geführt. Dem Interministeriellen Ausschuss gehören neun weitere Ressorts an. Das Bundeskanzleramt hat einen Beobachterstatus. Die Geschäftsordnung des Interministeriellen Ausschusses legt fest, dass dieser im Konsens Entscheidungen trifft.
Relationen
- part_of → Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Niels Annen (Rede)