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Schriftliche Frage 39 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpr…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 39 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpr… Frage 39 (Katrin Fey, Die Linke): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpressungsvorwürfe des in der tschechischen Justizvollzugsanstalt Horní Slavkov inhaftierten deutschen Staatsangehörigen S. H., und welche diplomatischen oder konsularischen Maßnahmen (etwa zur medizinischen Haftunterbrechung oder Verlegung des Inhaftierten) werden aktuell unternommen, nachdem das zuständige Konsulat der Familie laut deren Angaben am 24. September 2026 mitteilte, dass das Überstellungsverfahren nach Deutschland derzeit ruhe? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Oktober 2026: Die Botschaft Prag betreut S. H. konsularisch. Wenn Auslandsvertretungen Hinweise auf eine Gefährdungslage erhalten, ergreifen sie die dort geeignet erscheinenden Maßnahmen. Das kann unter anderem Anrufe bei der inhaftierten Person, bei der Gefängnisverwaltung oder auch Haftbesuche beinhalten. Wenn sich eine Gefährdungslage bestätigt, setzen sich die Auslandsvertretungen dafür ein, die Gefährdungslage zu beseitigen. Inhaftierte Personen haben in der Tschechischen Republik die Möglichkeit, Beschwerden gegenüber der Gefängnisleitung und gerichtlich einzureichen, selbstständig oder durch einen mandatierten Rechtsbeistand. Sie können auch die Haftfähigkeit überprüfen lassen. Die Haftanstalt Horni Slavkov verfügt über eine Gesundheitsversorgung, die den Inhaftierten auf Antrag offensteht. Zu Überstellungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann das Auswärtige Amt allgemein mitteilen, dass es sich dabei um justizielle Verfahren handelt, an denen die Bundesregierung nicht beteiligt ist. Überstellungsverfahren können aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen ruhen. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von S. H. ist die Weitergabe weiterer Informationen zum Fall nicht möglich.

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