Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1658
21. Wahlperiode 15.09.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula
Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Dr. Andreas Audretsch, Lisa Badum,
Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Claudia Roth,
Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Haushalt 2025 der schwarz-roten Koalition steckt viel zu wenig Zukunft. Die
Bundesregierung verpasst eine historische Chance: Das neue Sondervermögen
wird nicht wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaschutz – also in unser aller Zukunft – verwendet. Stattdessen werden ohnehin
geplante Ausgaben finanziert, damit die Koalition im restlichen Haushalt
Klientelpolitik betreiben und Haushaltslöcher stopfen kann. Es ist absurd und
vollkommen falsch, klimaschädliche Investitionen in Milliardenhöhe aus Mitteln zu
bezahlen, die für Klimaschutz vorgesehen sind.
Diese schwarz-rote Regierung verschiebt Geld und Verantwortung, statt unseren
Staat zu modernisieren. Kommunale Daseinsvorsorge und zukunftsfähige
Arbeitsplätze spielen für Schwarz-Rot keine Rolle. Sie spart bei den Schwächsten
und macht Politik für wenige: für Konzerne, für klimaschädliche Industrien, für
Besserverdienende. Sie verschiebt Probleme in die Zukunft und macht Politik
nicht zum Nutzen, sondern auf Kosten der jungen Generation.
Wir müssen stattdessen in neue Technologien, in Arbeitsplätze, in Klimaschutz
und in echte Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger investieren. Alles
andere wird uns in Zukunft teurer zu stehen kommen. Klimaschutz ist eine große
wirtschaftliche Chance für unser Land. Deutschland ist führend bei grünen
Technologien. Hier liegt der Wohlstand von morgen. Genau dafür haben wir im
Frühjahr der Grundgesetzänderung zugestimmt: Damit Investitionen in eine
klimaneutrale Zukunft Priorität haben.
Haushalt gefährdet das Klima
Die Bundesregierung bremst den Klima-, Umwelt- und Naturschutz aus. Das
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist das größte Naturschutz-
Förderprogramm, das wir in Deutschland je hatten – die Nachfrage ist weiterhin extrem
hoch. So viele Kommunen, Verbände und Bürger*innen wollen ihre Städte
begrünen, wollen Mooren, Flussauen und Wäldern endlich neues Leben einhauchen.
Aber ohne ausreichende Finanzierung bleiben diese Chancen ungenutzt.
Gleichzeitig hat sich Deutschland verpflichtet, jährlich 6 Milliarden Euro für den
internationalen Klimaschutz bereitzustellen, davon 1,5 Milliarden Euro für den
globalen Biodiversitätsschutz. Mit diesem Haushalt bekommen wir Kürzungen in der
internationalen Zusammenarbeit und die Finanzierung teurer
Wahlkampfgeschenke durch die Verschiebung der Mittel der Internationalen
Klimaschutzinitiative in den Klima- und Transformationsfonds.
Haushalt zementiert fossile Infrastruktur und gefährdet den Wirtschaftsstandort
Mit dem vorgelegten Haushalt scheitert die Bundesregierung vor ihrer
klimapolitischen Verantwortung und handelt an den wahren energiepolitischen
Herausforderungen vorbei. Statt in eine klimaneutrale Zukunft zu investieren, zementiert
die Koalition fossile Strukturen und kürzt drastisch bei den entscheidenden
Zukunftsinvestitionen. Die Stromsteuer sollte für alle gesenkt werden. Mit dem
vorliegenden Haushalt ist klar, dass es beim Wortbruch von Friedrich Merz bleibt
und die Regierung einen Rückzieher macht. Das lässt Familien, Handwerk und
Mittelstand mit hohen Energiekosten im Stich. Die Senkung der
Übertragungsnetzentgelte ist ein schlechter Trostpreis – sie entlastet nicht alle Regionen gleich,
und versäumt es durch die Befristung Unternehmen wirklich Planungssicherheit
zu geben.
Durch die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und
Transformationsfonds wird Geld für eine neue klimaschädliche Subvention ausgegeben, das
eigentlich für Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität gedacht
ist. Parallel dazu werden die Programme zur Dekarbonisierung der
energieintensiven Industrien ausgehöhlt. Diese Politik ist nicht nur klimapolitisch
unverantwortlich, sondern gefährdet zentrale Investitionsentscheidungen großer
Industrieunternehmen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt.
Auch in der Finanzierung der Wärmewende schafft die Regierung Unsicherheit.
Energiesparende Sanierungen werden vernachlässigt, gleichzeitig verursacht die
Regierung mit unklaren Aussagen zur Heizungsförderung große Unsicherheit bei
Privathaushalten, Handwerk und Heizungsbauern. Für die energieintensive
Industrie erschwert es die Planbarkeit: Die Nationale Wasserstoffstrategie bleibt
chronisch unterfinanziert, das erst in der letzten Legislatur angestoßene
deutschlandweite Wasserstoffnetz steht angesichts der Fokussierung auf fossiles Gas
wieder auf der Kippe, der Wasserstoffhochlauf ist massiv gefährdet. Statt einer
mutigen Modernisierungsoffensive für bezahlbare und saubere Energie erleben wir
einen energiepolitischen Stillstand, der weder den Klimazielen noch den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird.
Deutschland wird seiner Verantwortung in der Welt nicht gerecht
Die Koalition kürzt massiv bei sozialer Gerechtigkeit und dem Zusammenhalt in
unserem Land und in der Welt. Sie spart bei den Schwächsten, anstatt die dringend
benötigte Aufstockung für die Arbeit des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereitzustellen.
Gerade in Zeiten zunehmender Konflikte und wachsender geopolitischen
Herausforderungen muss die Finanzierung von Diplomatie und Zusammenarbeit mit
Partnerländern ausgebaut und priorisiert werden. Während humanitäre Krisen und
damit auch die Bedarfe zunehmen, sinkt die Bereitschaft zentraler Geberstaaten,
auch Deutschland, ausreichend Mittel für humanitäre Hilfe bereitzustellen.
Gerade jetzt braucht es eine verlässliche Finanzierung für prinzipientreue humanitäre
Hilfe. Deutschland darf sich hier auch aus strategischem Interesse nicht
zurückziehen: Jede Investition in Diplomatie, humanitäre Hilfe,
Entwicklungszusammenarbeit und Internationale Klimapolitik rettet Menschenleben, trägt zur
Prävention von Krisen und Konflikten bei und schützt auch unsere Sicherheit und
unseren Wohlstand in Europa. Wir müssen unsere Verantwortung in der Welt
ernst nehmen. Die Unterstützung für die Ukraine muss erhöht werden, denn
Deutschland kann und muss mehr tun, um das Land weiter gegen den russischen
Angriffskrieg zu unterstützen. Nach wie vor bleibt Deutschland im Verhältnis zu
seiner Wirtschaftsleistung im europäischen Mittelmaß bei der Unterstützung der
Ukraine. Ebenso besteht eine Verantwortung der Bundesregierung für die
Aufnahme von Schutzbedürftigen aus dem Ausland (Resettlement), um für sie sichere
Zugangswege zu schaffen, unter anderem auch im Kampf gegen Schlepper. Es ist
finanziell sicherzustellen, dass die humanitären Aufnahmen aus Afghanistan
ermöglicht werden können, um die Menschen, denen Deutschland eine
Aufnahmezusage erteilt hat, nach Deutschland auszufliegen.
Handlungen zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat bleiben überfällig
Unsere Freiheit und unsere Demokratie werden vielfach angegriffen, von innen
wie von außen. Das Ziel dieser Einflussnahmen, die von verschiedenen
autoritären Staaten in zunehmender Intensität ausgehen, ist die Zerstörung des Vertrauens
in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats, der engagierten
Zivilgesellschaft und der demokratischen Parteien. Um dem wirksam zu begegnen, braucht
es eine Gesamtstrategie, die unsere Demokratie wehrhafter, ihre Institutionen
resilienter und unsere Gesellschaft insgesamt besser gegen Manipulation und
Einflussnahme wappnet. Gesetzgeberisches Nachjustieren allein reicht nicht aus.
Strukturen von Staat und Zivilgesellschaft müssen nachhaltig gestärkt und
zielgerichtet und langfristig unterstützt werden. Verfassungsfeinde müssen konsequent
aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Eine Sicherheitsoffensive gegen
hybride Bedrohungen ist überfällig. Ein zentrales Element muss der Kampf gegen
Desinformation und Verschwörungsnarrative sein, die das Vertrauen in unsere
Demokratie untergraben sollen. Doch statt entschlossen tätig zu werden, bleibt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weitgehend ziel- und tatenlos. Anstatt
der Zivilgesellschaft mit einem Demokratiefördergesetz die dringend notwendige
verlässliche und auskömmliche Finanzierung für ihren wichtigen Einsatz für das
Gemeinwohl zu bieten, beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter der
Regierungskoalition selbst an der diskursiven Delegitimierung derjenigen, die sich
tagtäglich für unsere Demokratie und gegen ihre Feinde einsetzen. Echte
Handlungen zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat bleiben überfällig.
Es fehlt eine faire und moderne Einwanderungspolitik und
menschenrechtsbasierte Geflüchtetenpolitik
Gesellschaftlicher Zusammenhalt bedeutet gleichberechtigte Teilhabe aller
Bevölkerungsgruppen. Deutschland ist ein Einwanderungsland – jetzt braucht es
eine faire und moderne Einwanderungspolitik und menschenrechtsbasierte
Geflüchtetenpolitik. Sie betreffen und interessieren die überwiegende Mehrheit der
Menschen in unserem Land. Die Bundesregierung steht deshalb in der
Verpflichtung, Einwanderung und Flucht vorausschauend und inklusiv zu gestalten.
Dazu zählt, das Angebot von bedarfsgerechten Integrations- und Sprachkursen
sicherzustellen. Bisher greifen die Planungen der Bundesregierung zu kurz, da die
Integrationskurse nicht nachhaltig finanziert werden. Eine Qualitätsoffensive
bleibt aus. Die Bürokratie für Träger ist nicht mehr hinnehmbar und für
Geflüchtete und Unterstützer*innen nicht mehr nachvollziehbar. Für das Ankommen in
Deutschland ist es wichtig, umfassende Beratungsangebote zu gewährleisten, um
Menschen gute Perspektiven zu schaffen und sie ihre Qualifikationen einbringen
lassen zu können. Dazu zählen die etablierte Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderer (MBE) wie auch die Jugendmigrationsdienste. Dies wird jedoch im
geplanten Haushalt nicht berücksichtigt.
Für Schutzsuchende hat die Bundesregierung eine Verantwortung, damit sie
durch das komplexe Verfahren in Deutschland geleitet werden. Dies wird durch
eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ermöglicht, die – anders als
der Ansatz der Bundesregierung – auch flächendeckend finanziert werden muss,
um effiziente, faire Verfahren zu schaffen.
Die Zivilgesellschaft und vor allem die Communities der Minderheiten und
Migrant*innenselbstorganisationen sind zentrale Akteur*innen einer gerechten und
inklusiven Gesellschaft. Nur mit ihrer partizipativen Einbindung können
Sicherheitsrisiken wie Diskriminierung und Rassismus spürbar zurückgedrängt und
rechtsextreme Einstellungen aus der Mitte unserer Gesellschaft verbannt werden.
Haushalt riskiert den Verlust von Vielfalt, Dialog und künstlerischer Innovation
Die neue Bundesregierung hat die Chance vertan, die Förderbedingungen für
Kultur und Medien und insbesondere für die freie Szene und ihre Akteur*innen stabil
und zukunftssicher auszugestalten. Insbesondere mit Blick auf die
Ankündigungen eines notwendigen Sparkurses der Bundesregierung muss im Haushalt 2025
die Kultur- und Medienszene mit Weitsicht finanziell so ausgestattet werden, dass
sie diesen Herausforderungen ohne Existenzängste und mit starken Strukturen
entgegentreten kann. Besonders fatal ist das drohende Aus des KulturPasses: Er
ermöglicht jungen Erwachsenen niedrigschwellig und bedingungslos Zugang zu
Kultur und stärkt lokale Anbieter. Sein Ende würde die Möglichkeiten zur
kulturellen Teilhabe empfindlich einschränken und die beteiligten Akteur*innen der
Kultur- und Kreativwirtschaft schwächen. Statt Strukturen zukunftsfest zu
machen, riskiert die Bundesregierung damit den Verlust und eine Einschränkung von
Vielfalt, Dialog und künstlerischer Innovation. Das ist eine bewusste politische
Entscheidung.
Ebenso bedroht sind zentrale Lern- und Erinnerungsorte, die in Zeiten
gesellschaftlicher Polarisierung dringend gebraucht werden. So fehlt es an Mitteln für
Erinnerungs- und Lernorte, die koloniale Geschichte, ihre Kontinuitäten und ihre
Auswirkungen bis in die Gegenwart darstellen. Das ist eine gähnende Lücke in
der historisch-politischen Bildungsarbeit.
Die Kürzungen sind kulturpolitisch kurzsichtig und gesellschaftlich
unverantwortlich. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für eine notwendige,
verlässliche Finanzierung einzusetzen, um Teilhabe, Vielfalt und Zukunftsfähigkeit
in der Kultur- und Medienbranche und für das Publikum zu sichern.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Schutz von Menschen steht auf dem Spiel
Die letzte Bundesregierung hat mit dem Gewalthilfeschutzgesetz in der 20.
Wahlperiode einen wichtigen Schritt unternommen zum Ausbau von Frauenhäusern.
Doch der Bedarf bleibt dramatisch höher als das aktuelle Angebot. Noch immer
fehlen rund 14.000 Schutzplätze, obwohl Deutschland sich im Rahmen der
Istanbul-Konvention verpflichtet hat, ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Besonders
in der Übergangsphase bis 2027 muss der Bund die Länder stärker unterstützen,
um unvollendete Bauvorhaben fertigzustellen. Auch beim Fonds Sexueller
Missbrauch/Ergänzenden Hilfesystem zeigt sich eine gefährliche Unterlassung. Trotz
steigender Antragszahlen sind Erstanträge seit dem 19. März dieses Jahres nicht
mehr möglich. Damit entsteht eine Versorgungslücke, welche die Betroffenen
unmittelbar trifft und das Vertrauen in staatliche Hilfesysteme schwächt. Wir
müssen hier umgehend nachbessern. Gleichzeitig ist die Unterstützung für
Geflüchtete weiterhin dringend nötig. Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen
die Ukraine und die hohe Zahl traumatisierter Menschen überschreiten die
bisherigen Ressourcen weit. Auch die Arbeit gegen Antiziganismus und
Diskriminierung darf nicht vernachlässigt werden, da der gesellschaftliche Zusammenhalt und
Schutz von Menschen auf dem Spiel stehen. Ankündigungen gibt es viele, aber
echte Verbindlichkeit und entschlossenes Handeln fehlen. Wer jetzt kürzt oder
verzögert, gefährdet den Schutz, die Teilhabe an einer und das Vertrauen in eine
funktionierende Gesellschaft.
Haushalt mit sozialer Schieflage
Die Ärmsten der Gesellschaft fallen bei der Koalition durchs Netz. Der Haushalt
der Koalition verpasst es, das Leben für alle Menschen bezahlbar zu machen und
echte Chancen zu schaffen. Er entlastet vor allem diejenigen mit starker Lobby,
während viele Menschen weiter unter hohen Preisen leiden. Auch strukturelle
Lösungen, um Wohnen langfristig und dauerhaft bezahlbar zu machen, sowie
gezielte Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe bleiben aus. Zentrale
Weichenstellungen für mehr soziale Gerechtigkeit, Armutsbekämpfung und eine
resiliente Gesellschaft werden verpasst. Statt faire und nachhaltige Reformen des
Sozialsystems zu erarbeiten und solide zu hinterlegen, wird von Teilen der Koalition
Stimmung gegen Bürgergeld-Beziehende und Geflüchtete gemacht. Dabei ist
klar: Soziale Sicherheit ist eine essenzielle Voraussetzung für demokratische
Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein schwacher Sozialstaat
verschärft Spaltung und Unsicherheit und bietet Nährboden für Rechtsextremismus.
Notwendige zusätzliche Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur bleiben aus
Um die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und gezielt so auszubauen, dass
Mobilität und Transport klimafreundlich und energieeffizient ablaufen, hätten Bund,
Länder und Kommunen seit vielen Jahren deutlich mehr Mittel investieren
müssen. Vor den Investitionsbedarfen und Finanzierungsnöten haben insbesondere
die heutigen Regierungsparteien CDU und CSU viel zu lange die Augen
verschlossen. Das hat Deutschland Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft
gekostet und dazu geführt, dass die Klimaschutzziele im Verkehrssektor fortlaufend
verfehlt werden. Unter der Ampel-Regierung wurden die Investitionen in die
Schiene erheblich erhöht. Leider baut die Koalition aus CDU/CSU und SPD trotz
des Sondervermögens nur unzureichend darauf auf. Das neue Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaschutz böte die Chance, eine Wende in der
Infrastrukturpolitik einzuleiten. Es ist dazu angelegt, bisher nicht über die regulären
Bundeshaushalte finanzierbare Mittel bereitzustellen und zusätzliche
Investitionsspielräume zu realisieren. Doch genau dieses Versprechen bricht die schwarz-rote
Bundesregierung, indem sie den regulären Verkehrsetat des Bundeshaushaltes
zusammenkürzt. Notwendige zusätzliche Bundesmittel für die
Verkehrsinfrastruktur bleiben so aus, insbesondere den Aus- und Neubau der Schiene für den
Deutschlandtakt will Schwarz-Rot weiterhin unterfinanziert lassen.
Verschiebungen und Intransparenz gefährden die Akzeptanz von Staatsausgaben
Good Governance, gute Regierungsführung, ist vor allem eine Frage der
Gerechtigkeit. Grundsätzlich stellt sich in jedem Haushalt die Frage: Wer profitiert von
welchen Maßnahmen und wer sind die Verliererinnen und Verlierer
verschwenderischer Haushaltspolitik? Gute Regierungsführung bedeutet auch, dass die
Bürgerinnen und Bürger genau nachverfolgen können, wo die Steuergelder
hinfließen, dass sie wissen, wie viel die Großprojekte kosten und wo ihr Geld für unsere
gemeinsamen Angelegenheiten sinnvoll eingesetzt wird. Es braucht eine ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung, die die Wirksamkeit jedes eingesetzten
Euros nachvollziehbar und transparent darstellt. Auch die Erfolgskontrollen im
Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität müssen dem
Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Erhebliche Gerechtigkeitslücken und Ineffizienzen im Steuersystem
Das deutsche Steuersystem weist erhebliche Gerechtigkeitslücken und
Ineffizienzen auf, die einer fairen und klimafreundlichen Finanzpolitik entgegenstehen.
Zahlreiche unsystematische Ausnahmeregelungen im Steuerrecht begünstigen
insbesondere große Vermögen und Erbschaften, schaffen Ungleichheiten bei der
Immobilienbesteuerung mit negativen Konsequenzen für die Wohnpreise und
enthalten klima- und umweltschädliche Subventionen. Auch der
Bundesrechnungshof mahnt wiederholt, dass solche Steuersubventionen den Haushalt erheblich
belasten und ihr Abbau zu einer Konsolidierung des Haushalts herangezogen
werden sollte. Außerdem bestehen erhebliche Vollzugs- und Kontrolldefizite: Die
Finanzverwaltung ist vielfach unzureichend digitalisiert, der Steuervollzug
lückenhaft und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
verbesserungsbedürftig. Steuerhinterziehung, insbesondere in Form von Cum-Ex- und Cum-Cum-
Geschäften und Umsatzsteuerbetrug („Umsatzsteuerkarusselle“), hat in der
Vergangenheit zu Steuerschäden in mindestens zweistelliger Milliardenhöhe geführt. Die
stringente Verfolgung von organisierter Steuerhinterziehung und das Schließen
von Gerechtigkeitslücken im Steuersystem hilft, die Erosion der staatlichen
Einnahmenbasis abzumildern und für ein gesteigertes Vertrauen in die Fairness der
Finanzpolitik zu sorgen. Eine grundlegende Reform, die die Handlungsfähigkeit
bei organisiertem Steuerbetrug und -hinterziehung stärkt, Steuerausnahmen
überprüft und schließt, umweltschädliche Subventionen abbaut und eine
aufkommensneutrale, fairere Gestaltung der Umsatzsteuer anstrebt, ist notwendig, um die
Finanzierungsbasis für Zukunftsinvestitionen zu sichern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
zum Schutz von Klima, Umwelt, Gesundheit und Natur
− die Mittel für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) um
250 Millionen Euro im Jahr 2025 und 1,2 Milliarden Euro in den Folgejahren
sowie für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) um 500 Millionen
Euro im Jahr 2025 zu erhöhen, um nationale wie internationale Klima- und
Biodiversitätsziele zuverlässig zu erreichen;
− zusätzlich 650 Millionen Euro aus dem KTF für das Programm „Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zur Verfügung zu
stellen, um unsere Städte und Gemeinden besser auf die schwerwiegenden
Folgen der Klimakrise vorzubereiten;
− die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um 1 Milliarde Euro
pro Jahr zu erhöhen, denn deutschlandweit gibt es eine Vielzahl an Projekten
für Reaktivierungen sowie Aus- und Neubau von Schienenstrecken des
Nahverkehrs;
− die Mittel für Aus- und Neubau des Schienennetzes auf 7 Milliarden Euro pro
Jahr bis 2035 anwachsen zu lassen, damit die Schiene einen nennenswerten
Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten kann. Nur so können dringend
notwendige Aus- und Neubauprojekte auf den Hauptrelationen begonnen
werden, die zu einer nennenswerten Steigerung der Kapazitäten auf der
Schiene führen werden;
− das Deutschlandticket bei einem Preis von 49 Euro zu stabilisieren und die
Regionalisierungsmittel so zu erhöhen, dass gleichzeitig das Angebot im
Nahverkehr ausgebaut werden kann;
− den Ausbau der Radinfrastruktur mit 1 Milliarde Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds zu fördern;
− die Mittel für die serielle Sanierung auf 20 Millionen Euro 2025 und 100
Millionen Euro in den Folgejahren zu erhöhen, um die energetische
Gebäudesanierung zu beschleunigen;
− ländliche Räume wie im Koalitionsvertrag angekündigt mit mehr Mitteln
auszustatten. Dafür braucht es eine signifikante Erhöhung der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um 12 Millionen Euro sowie
des Förderprogramms BULEplus um 10 Millionen Euro;
− den Ökolandbau in den nächsten Jahren mit zusätzlich 20 Millionen Euro bis
2035 und das Programm Proteine der Zukunft mit zusätzlich 12 Millionen
Euro im Jahr 2025 zu stärken;
− weiter am tierwohlgerechten Umbau der Landwirtschaft festzuhalten und
keine Rückschritte bei der Tierhaltungskennzeichnung zuzulassen;
− die finanziellen Mittel für das Artenhilfsprogramm im
Bundesnaturschutzfonds um 7,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und ab 2026 jährlich um 30
Millionen Euro zu erhöhen, um dem fortschreitenden Artensterben gezielt
entgegenzuwirken – insbesondere durch begleitende Maßnahmen im Zuge des
naturverträglichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien – und damit unsere
völker- und europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen;
− die Zuschüsse zum Schutz von Moorböden und zur Verringerung der
Torfnutzung um 14 Millionen Euro jährlich aufzustocken, da Moore zentrale
Kohlenstoffspeicher sind;
− die geplanten 4 Milliarden Euro für die sogenannten „Sofort-
Transformationskosten“ aus dem Sondervermögen nicht konsumtiv für Betriebskosten der
Krankenhäuser einzusetzen, sondern verfassungskonform und zielgerichtet
über bewährte Instrumente wie die Sicherstellung-, Notfallstufen und
Zentrumsfinanzierung an die entsprechenden Krankenhäuser auszuzahlen, um
echte Investitionen wie energetische Sanierungen, nachhaltige
Gebäudeplanung und Modernisierung zu ermöglichen – nur so lassen sich Fehlanreize,
Wettbewerbsverzerrungen und eine Zweckentfremdung von Steuermitteln
vermeiden und die Gesundheitsversorgung langfristig sichern;
zur Förderung und klimaneutralen Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts
− die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren;
− die Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie um 23 Milliarden Euro und
für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie um 2,5 Milliarden
Euro in den kommenden Jahren aufzustocken, um Planungssicherheit zu
schaffen, Investitionen anzustoßen, klimaneutrale Produktionsverfahren
voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Deutschland zu sichern;
− die berufliche Bildung im Mittelstand mit 30 Millionen Euro im Jahr 2025 zu
fördern, um Kostensteigerungen abzufedern und die Gleichwertigkeit
beruflicher Bildung zu sichern;
− die Mittel für das EXIST-Förderprogramm um 6,7 Millionen Euro 2025 und
135 Millionen Euro in den Folgejahren zu erhöhen, um innovative
Gründungen insbesondere im DeepTech-Bereich zu stärken;
− den Rohstofffonds um 15,7 Millionen Euro 2025 und 97 Millionen Euro in
den Folgejahren zu erweitern, um Abhängigkeiten zu verringern und
Wertschöpfungsketten zu diversifizieren;
zur Stärkung der Internationalen Gerechtigkeit
− die Unterstützung für die Ukraine um 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf
insgesamt 12 Milliarden Euro zu erhöhen, denn Deutschland kann und muss
mehr tun, um das Land weiter gegen den russischen Angriffskrieg zu
unterstützen;
− die Mittel für die humanitäre Hilfe um 2 Milliarden Euro auf 3 Milliarden
Euro zu erhöhen, denn langanhaltende Krisen und Kriege sowie
Naturkatastrophen führen zu weltweit steigenden Bedarfen, während immer mehr
Geberstaaten ihre Finanzierung kürzen. Rund 300 Millionen Menschen sind auf
humanitäre Hilfe angewiesen, Deutschland muss als drittstärkste
Wirtschaftsnation zu seiner humanitären Verantwortung stehen;
− den Etat für Entwicklungszusammenarbeit um 2 Milliarden Euro insgesamt
zu erhöhen und damit Deutschlands Zusage zum Erreichen der 0,7 Prozent
ODA-Quote einzuhalten, denn eine gute und verlässliche
Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse Deutschlands, um Regionen zu stabilisieren
und Partnerschaften zu stärken. Klimakatastrophen und Umweltzerstörung
nehmen weltweit zu und brauchen eine verlässliche Finanzierung;
− dabei das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement
mit insgesamt rund 110 Millionen Euro zu stärken;
− den Titel Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur mit 1 Milliarde
Euro zu verstärken und die finanzielle Zusammenarbeit mit den Regionen um
250 Millionen Euro zu erhöhen;
− als Teil der 2 Milliarden Euro die Vereinten Nationen und ihre Programme
mit rund 132 Millionen Euro zu stärken, insbesondere die Programme UN-
FPA, UN Women, UNDP und IPPF;
− auch die Welternährungsorganisation mit 100 Millionen zu stärken, denn der
weltweite Hunger nimmt zu und verschärft sich durch Kriege und Klimakrise
immer weiter;
− mit den 2 Milliarden Euro ebenso die multilateralen Hilfen zum weltweiten
Klima- und Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität um 250
Millionen Euro zu erhöhen;
zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und zur besseren Integration
− gemeinsam mit den Ländern die Investitionsbedarfe in Grundschulen besser
abzudecken und die nötige Bereitstellung der Plätze für Grundschulkinder zu
gewährleisten und deshalb die Investitionsmittel im Sondervermögen
„Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter“ um 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen und hierfür bundesseitig die
Zuweisungen für 1,05 Milliarden Euro (Bundesanteil von 70 Prozent)
bereitzustellen;
− für die Verbesserung der KITA-Qualität jetzt und in den Folgejahren jeweils
1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung zu stellen;
− die Neue Wohngemeinnützigkeit wirksam umzusetzen und 1 Milliarden Euro
(bis 2029) als Investitionszuschüsse für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur
Verfügung zu stellen;
− den sozialen Wohnungsbau mit zusätzlichen 500 Millionen Euro zu stärken;
− das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fortzuführen und mit einer
neue Förderrunde i. H. v. 75 Millionen Euro der dramatischen
Versorgungslücke beim barrierefreien Wohnraum entgegenzusteuern;
− den Verwaltungstitel der Bundesagentur für Arbeit bedarfsgerecht zu
veranschlagen. Um sicherstellen, dass Eingliederungsmaßnahmen ausreichend
umgesetzt werden können, braucht es hier in diesem und den nächsten Jahren
insgesamt 2,5 Milliarden Euro mehr;
− die Mittel für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention um 1,5 Millionen Euro zu erhöhen, um die
volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in
allen Lebensbereichen zu stärken;
− die Anstrengungen im Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt und
Integration zu intensivieren, indem sie insgesamt 690 Millionen Euro zusätzlich zur
Stärkung der Integrationskurse, der Berufssprachkurse, der
Migrationsberatung (MBE), der Asylverfahrensberatung (AVB) zur Verfügung stellt;
− die psychosozialen Dienste und damit die Versorgung Geflüchteter zu
stärken, zu gewährleisten und zu stabilisieren und dafür die Mittel um rund
10 Millionen Euro zu erhöhen;
− bis die finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Unterstützung von
Frauenhäusern im Rahmen des Gewalthilfeschutzgesetzes greift rund 60 Millionen
Euro für die Unterstützung von Investitionen in Frauenhäuser zur Verfügung
zu stellen;
− die Mittel für die Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und
Jugend im familiären Bereich um 32 Millionen Euro jährlich bis zur
Neuaufsetzung des Fonds sexueller Missbrauch zu erhöhen, damit im Rahmen
des Ergänzenden Hilfesystems weiter Erstanträge für betroffene Personen
möglich sind und so dem besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfen
von Betroffenen auch während der Übergangsphase gerecht zu werden;
− bei der Neuaufsetzung des Ergänzenden Hilfesystems sicherzustellen, dass
niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfestrukturen erhalten bleiben, und
die Nachfolge des Fonds Sexueller Missbrauch gesetzlich zu verankern und
dauerhaft strukturell abzusichern und ausreichend Ressourcen sowie eine klar
definierte Aufgabe für Fachberatungsstellen zur Verfügung zu stellen;
zur Stärkung unserer Demokratie, ihrer Resilienz gegen innere und äußere Feinde
und der Kultur
− die Bundeszentrale für politische Bildung und ihre Programme gegen
Rechtsextremismus, Desinformation und Verschwörungsmythen zu stärken bzw.
neu umzusetzen und dafür 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen;
− das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes zu
stärken und die Mittelerhöhung, zu welcher sich die Regierung in ihrem
Koalitionsvertrag verpflichtet hat, umzusetzen und die Mittel im Kinder- und
Jugendplan um rund 61 Millionen Euro zu erhöhen;
− die Kürzungen bei der Monitoring- und Informationsstelle Antiziganismus
von 1,25 Millionen Euro zurückzunehmen und die wirksame Bekämpfung
von Antiziganismus weiter ausreichend finanziell zu unterstützen;
− Freiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst zu stärken und durch
stabile finanzielle Förderung mehr Einsatzplätze und eine höhere Qualität in
der pädagogischen Begleitung zu ermöglichen, indem die
Verpflichtungsermächtigungen für Freiwilligendienste bis 2028 um rund 800 Millionen Euro
aufgestockt werden;
− die Antidiskriminierungsstelle in den nächsten Jahren mit rund 13 Millionen
Euro zu stärken, um effektiv und effizient gegen Diskriminierung vorgehen
zu können;
− den finanziellen Spielraum im Bereich Zivilverteidigung zu nutzen, um
hybriden Bedrohungen und insbesondere Desinformationskampagnen stärker zu
begegnen;
− den im Jahr 2023 eingeführten Kulturpass auch dieses Jahr für die Jahrgänge
2007 weiterzuführen. Dafür benötigt es mindestens 14 Millionen Euro
jährlich im Haushalt des BKM;
− die Freie Szene in der gesamten Republik zu unterstützen, indem sie 5
Millionen Euro für das Bündnis internationaler Produktionshäuser bereitstellt, den
Festival-Förder-Fonds auf 4,6 Millionen Euro aufstockt und die
Bundeskultur-Förder-Fonds mit weiteren 6 Millionen Euro unterstützt;
− zügig konkrete, wirksame und umsetzbare Maßnahmen vorzulegen, um die
wachsende Macht digitaler Plattformen zu begrenzen und, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, eine wirksame Abgabe für Online-Plattformen
einzuführen;
für mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz im Steuersystem und zur
Gegenfinanzierung
− einen Gesetzentwurf zum Abbau unsystematischer Ausnahmeregelungen im
deutschen Steuerrecht vorzulegen,
• der Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung schließt,
• der Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht schließt und sich
zunächst auf den Abbau von Ausnahmen für extrem große Erbschaften
konzentriert,
• der klima- und umweltschädliche Subventionen geplant und
konsequent abbaut,
• der weitere vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen
zum Abbau von Steuervergünstigungen umsetzt;
− organisierte Steuerhinterziehung entschieden zu bekämpfen und dazu
• die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aufzugreifen und die
Finanzverwaltung zu digitalisieren, den Steuervollzug zu stärken und die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern,
• die Behörden bei der Aufklärung und Rückforderung der
schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle
gezielt zu unterstützen,
• effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug zu
ergreifen, die Länder bei ihren Vorhaben diesbezüglich stärker zu
unterstützen und sich auf europäischer Ebene für eine bessere Bekämpfung
von Praktiken der Umsatzsteuerhinterziehung einzusetzen (sog.
„Umsatzsteuerkarusselle“);
− davon abzusehen, neue vereinzelte Steuervergünstigungen und Subventionen
gemäß Subventionsbericht der Bundesregierung zu Lasten des Haushaltes
zum jetzigen Zeitpunkt zu schaffen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigt werden,
− Vorschläge für eine umfassende, aufkommensneutrale und gerechte Reform
der Umsatzsteuer zu unterbreiten.
Berlin, den 15. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Andreas Audretsch (Entschließungsantrag)
- authored ← Armin Grau (Entschließungsantrag)
- authored ← Claudia Müller (Entschließungsantrag)
- authored ← Claudia Roth (Entschließungsantrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Jamila Schäfer (Entschließungsantrag)
- authored ← Julia Schneider (Entschließungsantrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Entschließungsantrag)
- authored ← Leon Eckert (Entschließungsantrag)
- authored ← Lisa Badum (Entschließungsantrag)
- authored ← Lisa Paus (Entschließungsantrag)
- authored ← Paula Piechotta (Entschließungsantrag)
- authored ← Ricarda Lang (Entschließungsantrag)
- authored ← Sascha Müller (Entschließungsantrag)
- authored ← Sebastian Schäfer (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsg (Antrag auf Entschließung)