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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062)

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1658 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1658 21. Wahlperiode 15.09.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Dr. Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider, Claudia Roth, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1064, 21/1061, 21/1062 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Haushalt 2025 der schwarz-roten Koalition steckt viel zu wenig Zukunft. Die Bundesregierung verpasst eine historische Chance: Das neue Sondervermögen wird nicht wie vorgesehen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz – also in unser aller Zukunft – verwendet. Stattdessen werden ohnehin geplante Ausgaben finanziert, damit die Koalition im restlichen Haushalt Klientelpolitik betreiben und Haushaltslöcher stopfen kann. Es ist absurd und vollkommen falsch, klimaschädliche Investitionen in Milliardenhöhe aus Mitteln zu bezahlen, die für Klimaschutz vorgesehen sind. Diese schwarz-rote Regierung verschiebt Geld und Verantwortung, statt unseren Staat zu modernisieren. Kommunale Daseinsvorsorge und zukunftsfähige Arbeitsplätze spielen für Schwarz-Rot keine Rolle. Sie spart bei den Schwächsten und macht Politik für wenige: für Konzerne, für klimaschädliche Industrien, für Besserverdienende. Sie verschiebt Probleme in die Zukunft und macht Politik nicht zum Nutzen, sondern auf Kosten der jungen Generation. Wir müssen stattdessen in neue Technologien, in Arbeitsplätze, in Klimaschutz und in echte Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger investieren. Alles andere wird uns in Zukunft teurer zu stehen kommen. Klimaschutz ist eine große wirtschaftliche Chance für unser Land. Deutschland ist führend bei grünen Technologien. Hier liegt der Wohlstand von morgen. Genau dafür haben wir im Frühjahr der Grundgesetzänderung zugestimmt: Damit Investitionen in eine klimaneutrale Zukunft Priorität haben. Haushalt gefährdet das Klima Die Bundesregierung bremst den Klima-, Umwelt- und Naturschutz aus. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist das größte Naturschutz- Förderprogramm, das wir in Deutschland je hatten – die Nachfrage ist weiterhin extrem hoch. So viele Kommunen, Verbände und Bürger*innen wollen ihre Städte begrünen, wollen Mooren, Flussauen und Wäldern endlich neues Leben einhauchen. Aber ohne ausreichende Finanzierung bleiben diese Chancen ungenutzt. Gleichzeitig hat sich Deutschland verpflichtet, jährlich 6 Milliarden Euro für den internationalen Klimaschutz bereitzustellen, davon 1,5 Milliarden Euro für den globalen Biodiversitätsschutz. Mit diesem Haushalt bekommen wir Kürzungen in der internationalen Zusammenarbeit und die Finanzierung teurer Wahlkampfgeschenke durch die Verschiebung der Mittel der Internationalen Klimaschutzinitiative in den Klima- und Transformationsfonds. Haushalt zementiert fossile Infrastruktur und gefährdet den Wirtschaftsstandort Mit dem vorgelegten Haushalt scheitert die Bundesregierung vor ihrer klimapolitischen Verantwortung und handelt an den wahren energiepolitischen Herausforderungen vorbei. Statt in eine klimaneutrale Zukunft zu investieren, zementiert die Koalition fossile Strukturen und kürzt drastisch bei den entscheidenden Zukunftsinvestitionen. Die Stromsteuer sollte für alle gesenkt werden. Mit dem vorliegenden Haushalt ist klar, dass es beim Wortbruch von Friedrich Merz bleibt und die Regierung einen Rückzieher macht. Das lässt Familien, Handwerk und Mittelstand mit hohen Energiekosten im Stich. Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte ist ein schlechter Trostpreis – sie entlastet nicht alle Regionen gleich, und versäumt es durch die Befristung Unternehmen wirklich Planungssicherheit zu geben. Durch die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds wird Geld für eine neue klimaschädliche Subvention ausgegeben, das eigentlich für Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität gedacht ist. Parallel dazu werden die Programme zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien ausgehöhlt. Diese Politik ist nicht nur klimapolitisch unverantwortlich, sondern gefährdet zentrale Investitionsentscheidungen großer Industrieunternehmen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Auch in der Finanzierung der Wärmewende schafft die Regierung Unsicherheit. Energiesparende Sanierungen werden vernachlässigt, gleichzeitig verursacht die Regierung mit unklaren Aussagen zur Heizungsförderung große Unsicherheit bei Privathaushalten, Handwerk und Heizungsbauern. Für die energieintensive Industrie erschwert es die Planbarkeit: Die Nationale Wasserstoffstrategie bleibt chronisch unterfinanziert, das erst in der letzten Legislatur angestoßene deutschlandweite Wasserstoffnetz steht angesichts der Fokussierung auf fossiles Gas wieder auf der Kippe, der Wasserstoffhochlauf ist massiv gefährdet. Statt einer mutigen Modernisierungsoffensive für bezahlbare und saubere Energie erleben wir einen energiepolitischen Stillstand, der weder den Klimazielen noch den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Deutschland wird seiner Verantwortung in der Welt nicht gerecht Die Koalition kürzt massiv bei sozialer Gerechtigkeit und dem Zusammenhalt in unserem Land und in der Welt. Sie spart bei den Schwächsten, anstatt die dringend benötigte Aufstockung für die Arbeit des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereitzustellen. Gerade in Zeiten zunehmender Konflikte und wachsender geopolitischen Herausforderungen muss die Finanzierung von Diplomatie und Zusammenarbeit mit Partnerländern ausgebaut und priorisiert werden. Während humanitäre Krisen und damit auch die Bedarfe zunehmen, sinkt die Bereitschaft zentraler Geberstaaten, auch Deutschland, ausreichend Mittel für humanitäre Hilfe bereitzustellen. Gerade jetzt braucht es eine verlässliche Finanzierung für prinzipientreue humanitäre Hilfe. Deutschland darf sich hier auch aus strategischem Interesse nicht zurückziehen: Jede Investition in Diplomatie, humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Internationale Klimapolitik rettet Menschenleben, trägt zur Prävention von Krisen und Konflikten bei und schützt auch unsere Sicherheit und unseren Wohlstand in Europa. Wir müssen unsere Verantwortung in der Welt ernst nehmen. Die Unterstützung für die Ukraine muss erhöht werden, denn Deutschland kann und muss mehr tun, um das Land weiter gegen den russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Nach wie vor bleibt Deutschland im Verhältnis zu seiner Wirtschaftsleistung im europäischen Mittelmaß bei der Unterstützung der Ukraine. Ebenso besteht eine Verantwortung der Bundesregierung für die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus dem Ausland (Resettlement), um für sie sichere Zugangswege zu schaffen, unter anderem auch im Kampf gegen Schlepper. Es ist finanziell sicherzustellen, dass die humanitären Aufnahmen aus Afghanistan ermöglicht werden können, um die Menschen, denen Deutschland eine Aufnahmezusage erteilt hat, nach Deutschland auszufliegen. Handlungen zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat bleiben überfällig Unsere Freiheit und unsere Demokratie werden vielfach angegriffen, von innen wie von außen. Das Ziel dieser Einflussnahmen, die von verschiedenen autoritären Staaten in zunehmender Intensität ausgehen, ist die Zerstörung des Vertrauens in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats, der engagierten Zivilgesellschaft und der demokratischen Parteien. Um dem wirksam zu begegnen, braucht es eine Gesamtstrategie, die unsere Demokratie wehrhafter, ihre Institutionen resilienter und unsere Gesellschaft insgesamt besser gegen Manipulation und Einflussnahme wappnet. Gesetzgeberisches Nachjustieren allein reicht nicht aus. Strukturen von Staat und Zivilgesellschaft müssen nachhaltig gestärkt und zielgerichtet und langfristig unterstützt werden. Verfassungsfeinde müssen konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Eine Sicherheitsoffensive gegen hybride Bedrohungen ist überfällig. Ein zentrales Element muss der Kampf gegen Desinformation und Verschwörungsnarrative sein, die das Vertrauen in unsere Demokratie untergraben sollen. Doch statt entschlossen tätig zu werden, bleibt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weitgehend ziel- und tatenlos. Anstatt der Zivilgesellschaft mit einem Demokratiefördergesetz die dringend notwendige verlässliche und auskömmliche Finanzierung für ihren wichtigen Einsatz für das Gemeinwohl zu bieten, beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition selbst an der diskursiven Delegitimierung derjenigen, die sich tagtäglich für unsere Demokratie und gegen ihre Feinde einsetzen. Echte Handlungen zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat bleiben überfällig. Es fehlt eine faire und moderne Einwanderungspolitik und menschenrechtsbasierte Geflüchtetenpolitik Gesellschaftlicher Zusammenhalt bedeutet gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Deutschland ist ein Einwanderungsland – jetzt braucht es eine faire und moderne Einwanderungspolitik und menschenrechtsbasierte Geflüchtetenpolitik. Sie betreffen und interessieren die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land. Die Bundesregierung steht deshalb in der Verpflichtung, Einwanderung und Flucht vorausschauend und inklusiv zu gestalten. Dazu zählt, das Angebot von bedarfsgerechten Integrations- und Sprachkursen sicherzustellen. Bisher greifen die Planungen der Bundesregierung zu kurz, da die Integrationskurse nicht nachhaltig finanziert werden. Eine Qualitätsoffensive bleibt aus. Die Bürokratie für Träger ist nicht mehr hinnehmbar und für Geflüchtete und Unterstützer*innen nicht mehr nachvollziehbar. Für das Ankommen in Deutschland ist es wichtig, umfassende Beratungsangebote zu gewährleisten, um Menschen gute Perspektiven zu schaffen und sie ihre Qualifikationen einbringen lassen zu können. Dazu zählen die etablierte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wie auch die Jugendmigrationsdienste. Dies wird jedoch im geplanten Haushalt nicht berücksichtigt. Für Schutzsuchende hat die Bundesregierung eine Verantwortung, damit sie durch das komplexe Verfahren in Deutschland geleitet werden. Dies wird durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ermöglicht, die – anders als der Ansatz der Bundesregierung – auch flächendeckend finanziert werden muss, um effiziente, faire Verfahren zu schaffen. Die Zivilgesellschaft und vor allem die Communities der Minderheiten und Migrant*innenselbstorganisationen sind zentrale Akteur*innen einer gerechten und inklusiven Gesellschaft. Nur mit ihrer partizipativen Einbindung können Sicherheitsrisiken wie Diskriminierung und Rassismus spürbar zurückgedrängt und rechtsextreme Einstellungen aus der Mitte unserer Gesellschaft verbannt werden. Haushalt riskiert den Verlust von Vielfalt, Dialog und künstlerischer Innovation Die neue Bundesregierung hat die Chance vertan, die Förderbedingungen für Kultur und Medien und insbesondere für die freie Szene und ihre Akteur*innen stabil und zukunftssicher auszugestalten. Insbesondere mit Blick auf die Ankündigungen eines notwendigen Sparkurses der Bundesregierung muss im Haushalt 2025 die Kultur- und Medienszene mit Weitsicht finanziell so ausgestattet werden, dass sie diesen Herausforderungen ohne Existenzängste und mit starken Strukturen entgegentreten kann. Besonders fatal ist das drohende Aus des KulturPasses: Er ermöglicht jungen Erwachsenen niedrigschwellig und bedingungslos Zugang zu Kultur und stärkt lokale Anbieter. Sein Ende würde die Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe empfindlich einschränken und die beteiligten Akteur*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft schwächen. Statt Strukturen zukunftsfest zu machen, riskiert die Bundesregierung damit den Verlust und eine Einschränkung von Vielfalt, Dialog und künstlerischer Innovation. Das ist eine bewusste politische Entscheidung. Ebenso bedroht sind zentrale Lern- und Erinnerungsorte, die in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung dringend gebraucht werden. So fehlt es an Mitteln für Erinnerungs- und Lernorte, die koloniale Geschichte, ihre Kontinuitäten und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart darstellen. Das ist eine gähnende Lücke in der historisch-politischen Bildungsarbeit. Die Kürzungen sind kulturpolitisch kurzsichtig und gesellschaftlich unverantwortlich. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für eine notwendige, verlässliche Finanzierung einzusetzen, um Teilhabe, Vielfalt und Zukunftsfähigkeit in der Kultur- und Medienbranche und für das Publikum zu sichern. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Schutz von Menschen steht auf dem Spiel Die letzte Bundesregierung hat mit dem Gewalthilfeschutzgesetz in der 20. Wahlperiode einen wichtigen Schritt unternommen zum Ausbau von Frauenhäusern. Doch der Bedarf bleibt dramatisch höher als das aktuelle Angebot. Noch immer fehlen rund 14.000 Schutzplätze, obwohl Deutschland sich im Rahmen der Istanbul-Konvention verpflichtet hat, ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Besonders in der Übergangsphase bis 2027 muss der Bund die Länder stärker unterstützen, um unvollendete Bauvorhaben fertigzustellen. Auch beim Fonds Sexueller Missbrauch/Ergänzenden Hilfesystem zeigt sich eine gefährliche Unterlassung. Trotz steigender Antragszahlen sind Erstanträge seit dem 19. März dieses Jahres nicht mehr möglich. Damit entsteht eine Versorgungslücke, welche die Betroffenen unmittelbar trifft und das Vertrauen in staatliche Hilfesysteme schwächt. Wir müssen hier umgehend nachbessern. Gleichzeitig ist die Unterstützung für Geflüchtete weiterhin dringend nötig. Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die hohe Zahl traumatisierter Menschen überschreiten die bisherigen Ressourcen weit. Auch die Arbeit gegen Antiziganismus und Diskriminierung darf nicht vernachlässigt werden, da der gesellschaftliche Zusammenhalt und Schutz von Menschen auf dem Spiel stehen. Ankündigungen gibt es viele, aber echte Verbindlichkeit und entschlossenes Handeln fehlen. Wer jetzt kürzt oder verzögert, gefährdet den Schutz, die Teilhabe an einer und das Vertrauen in eine funktionierende Gesellschaft. Haushalt mit sozialer Schieflage Die Ärmsten der Gesellschaft fallen bei der Koalition durchs Netz. Der Haushalt der Koalition verpasst es, das Leben für alle Menschen bezahlbar zu machen und echte Chancen zu schaffen. Er entlastet vor allem diejenigen mit starker Lobby, während viele Menschen weiter unter hohen Preisen leiden. Auch strukturelle Lösungen, um Wohnen langfristig und dauerhaft bezahlbar zu machen, sowie gezielte Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe bleiben aus. Zentrale Weichenstellungen für mehr soziale Gerechtigkeit, Armutsbekämpfung und eine resiliente Gesellschaft werden verpasst. Statt faire und nachhaltige Reformen des Sozialsystems zu erarbeiten und solide zu hinterlegen, wird von Teilen der Koalition Stimmung gegen Bürgergeld-Beziehende und Geflüchtete gemacht. Dabei ist klar: Soziale Sicherheit ist eine essenzielle Voraussetzung für demokratische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein schwacher Sozialstaat verschärft Spaltung und Unsicherheit und bietet Nährboden für Rechtsextremismus. Notwendige zusätzliche Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur bleiben aus Um die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und gezielt so auszubauen, dass Mobilität und Transport klimafreundlich und energieeffizient ablaufen, hätten Bund, Länder und Kommunen seit vielen Jahren deutlich mehr Mittel investieren müssen. Vor den Investitionsbedarfen und Finanzierungsnöten haben insbesondere die heutigen Regierungsparteien CDU und CSU viel zu lange die Augen verschlossen. Das hat Deutschland Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft gekostet und dazu geführt, dass die Klimaschutzziele im Verkehrssektor fortlaufend verfehlt werden. Unter der Ampel-Regierung wurden die Investitionen in die Schiene erheblich erhöht. Leider baut die Koalition aus CDU/CSU und SPD trotz des Sondervermögens nur unzureichend darauf auf. Das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz böte die Chance, eine Wende in der Infrastrukturpolitik einzuleiten. Es ist dazu angelegt, bisher nicht über die regulären Bundeshaushalte finanzierbare Mittel bereitzustellen und zusätzliche Investitionsspielräume zu realisieren. Doch genau dieses Versprechen bricht die schwarz-rote Bundesregierung, indem sie den regulären Verkehrsetat des Bundeshaushaltes zusammenkürzt. Notwendige zusätzliche Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur bleiben so aus, insbesondere den Aus- und Neubau der Schiene für den Deutschlandtakt will Schwarz-Rot weiterhin unterfinanziert lassen. Verschiebungen und Intransparenz gefährden die Akzeptanz von Staatsausgaben Good Governance, gute Regierungsführung, ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit. Grundsätzlich stellt sich in jedem Haushalt die Frage: Wer profitiert von welchen Maßnahmen und wer sind die Verliererinnen und Verlierer verschwenderischer Haushaltspolitik? Gute Regierungsführung bedeutet auch, dass die Bürgerinnen und Bürger genau nachverfolgen können, wo die Steuergelder hinfließen, dass sie wissen, wie viel die Großprojekte kosten und wo ihr Geld für unsere gemeinsamen Angelegenheiten sinnvoll eingesetzt wird. Es braucht eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung, die die Wirksamkeit jedes eingesetzten Euros nachvollziehbar und transparent darstellt. Auch die Erfolgskontrollen im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität müssen dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Erhebliche Gerechtigkeitslücken und Ineffizienzen im Steuersystem Das deutsche Steuersystem weist erhebliche Gerechtigkeitslücken und Ineffizienzen auf, die einer fairen und klimafreundlichen Finanzpolitik entgegenstehen. Zahlreiche unsystematische Ausnahmeregelungen im Steuerrecht begünstigen insbesondere große Vermögen und Erbschaften, schaffen Ungleichheiten bei der Immobilienbesteuerung mit negativen Konsequenzen für die Wohnpreise und enthalten klima- und umweltschädliche Subventionen. Auch der Bundesrechnungshof mahnt wiederholt, dass solche Steuersubventionen den Haushalt erheblich belasten und ihr Abbau zu einer Konsolidierung des Haushalts herangezogen werden sollte. Außerdem bestehen erhebliche Vollzugs- und Kontrolldefizite: Die Finanzverwaltung ist vielfach unzureichend digitalisiert, der Steuervollzug lückenhaft und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbesserungsbedürftig. Steuerhinterziehung, insbesondere in Form von Cum-Ex- und Cum-Cum- Geschäften und Umsatzsteuerbetrug („Umsatzsteuerkarusselle“), hat in der Vergangenheit zu Steuerschäden in mindestens zweistelliger Milliardenhöhe geführt. Die stringente Verfolgung von organisierter Steuerhinterziehung und das Schließen von Gerechtigkeitslücken im Steuersystem hilft, die Erosion der staatlichen Einnahmenbasis abzumildern und für ein gesteigertes Vertrauen in die Fairness der Finanzpolitik zu sorgen. Eine grundlegende Reform, die die Handlungsfähigkeit bei organisiertem Steuerbetrug und -hinterziehung stärkt, Steuerausnahmen überprüft und schließt, umweltschädliche Subventionen abbaut und eine aufkommensneutrale, fairere Gestaltung der Umsatzsteuer anstrebt, ist notwendig, um die Finanzierungsbasis für Zukunftsinvestitionen zu sichern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zum Schutz von Klima, Umwelt, Gesundheit und Natur − die Mittel für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) um 250 Millionen Euro im Jahr 2025 und 1,2 Milliarden Euro in den Folgejahren sowie für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) um 500 Millionen Euro im Jahr 2025 zu erhöhen, um nationale wie internationale Klima- und Biodiversitätsziele zuverlässig zu erreichen; − zusätzlich 650 Millionen Euro aus dem KTF für das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zur Verfügung zu stellen, um unsere Städte und Gemeinden besser auf die schwerwiegenden Folgen der Klimakrise vorzubereiten; − die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um 1 Milliarde Euro pro Jahr zu erhöhen, denn deutschlandweit gibt es eine Vielzahl an Projekten für Reaktivierungen sowie Aus- und Neubau von Schienenstrecken des Nahverkehrs; − die Mittel für Aus- und Neubau des Schienennetzes auf 7 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035 anwachsen zu lassen, damit die Schiene einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten kann. Nur so können dringend notwendige Aus- und Neubauprojekte auf den Hauptrelationen begonnen werden, die zu einer nennenswerten Steigerung der Kapazitäten auf der Schiene führen werden; − das Deutschlandticket bei einem Preis von 49 Euro zu stabilisieren und die Regionalisierungsmittel so zu erhöhen, dass gleichzeitig das Angebot im Nahverkehr ausgebaut werden kann; − den Ausbau der Radinfrastruktur mit 1 Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zu fördern; − die Mittel für die serielle Sanierung auf 20 Millionen Euro 2025 und 100 Millionen Euro in den Folgejahren zu erhöhen, um die energetische Gebäudesanierung zu beschleunigen; − ländliche Räume wie im Koalitionsvertrag angekündigt mit mehr Mitteln auszustatten. Dafür braucht es eine signifikante Erhöhung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um 12 Millionen Euro sowie des Förderprogramms BULEplus um 10 Millionen Euro; − den Ökolandbau in den nächsten Jahren mit zusätzlich 20 Millionen Euro bis 2035 und das Programm Proteine der Zukunft mit zusätzlich 12 Millionen Euro im Jahr 2025 zu stärken; − weiter am tierwohlgerechten Umbau der Landwirtschaft festzuhalten und keine Rückschritte bei der Tierhaltungskennzeichnung zuzulassen; − die finanziellen Mittel für das Artenhilfsprogramm im Bundesnaturschutzfonds um 7,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und ab 2026 jährlich um 30 Millionen Euro zu erhöhen, um dem fortschreitenden Artensterben gezielt entgegenzuwirken – insbesondere durch begleitende Maßnahmen im Zuge des naturverträglichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien – und damit unsere völker- und europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen; − die Zuschüsse zum Schutz von Moorböden und zur Verringerung der Torfnutzung um 14 Millionen Euro jährlich aufzustocken, da Moore zentrale Kohlenstoffspeicher sind; − die geplanten 4 Milliarden Euro für die sogenannten „Sofort- Transformationskosten“ aus dem Sondervermögen nicht konsumtiv für Betriebskosten der Krankenhäuser einzusetzen, sondern verfassungskonform und zielgerichtet über bewährte Instrumente wie die Sicherstellung-, Notfallstufen und Zentrumsfinanzierung an die entsprechenden Krankenhäuser auszuzahlen, um echte Investitionen wie energetische Sanierungen, nachhaltige Gebäudeplanung und Modernisierung zu ermöglichen – nur so lassen sich Fehlanreize, Wettbewerbsverzerrungen und eine Zweckentfremdung von Steuermitteln vermeiden und die Gesundheitsversorgung langfristig sichern; zur Förderung und klimaneutralen Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts − die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu reduzieren; − die Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie um 23 Milliarden Euro und für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie um 2,5 Milliarden Euro in den kommenden Jahren aufzustocken, um Planungssicherheit zu schaffen, Investitionen anzustoßen, klimaneutrale Produktionsverfahren voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern; − die berufliche Bildung im Mittelstand mit 30 Millionen Euro im Jahr 2025 zu fördern, um Kostensteigerungen abzufedern und die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung zu sichern; − die Mittel für das EXIST-Förderprogramm um 6,7 Millionen Euro 2025 und 135 Millionen Euro in den Folgejahren zu erhöhen, um innovative Gründungen insbesondere im DeepTech-Bereich zu stärken; − den Rohstofffonds um 15,7 Millionen Euro 2025 und 97 Millionen Euro in den Folgejahren zu erweitern, um Abhängigkeiten zu verringern und Wertschöpfungsketten zu diversifizieren; zur Stärkung der Internationalen Gerechtigkeit − die Unterstützung für die Ukraine um 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf insgesamt 12 Milliarden Euro zu erhöhen, denn Deutschland kann und muss mehr tun, um das Land weiter gegen den russischen Angriffskrieg zu unterstützen; − die Mittel für die humanitäre Hilfe um 2 Milliarden Euro auf 3 Milliarden Euro zu erhöhen, denn langanhaltende Krisen und Kriege sowie Naturkatastrophen führen zu weltweit steigenden Bedarfen, während immer mehr Geberstaaten ihre Finanzierung kürzen. Rund 300 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, Deutschland muss als drittstärkste Wirtschaftsnation zu seiner humanitären Verantwortung stehen; − den Etat für Entwicklungszusammenarbeit um 2 Milliarden Euro insgesamt zu erhöhen und damit Deutschlands Zusage zum Erreichen der 0,7 Prozent ODA-Quote einzuhalten, denn eine gute und verlässliche Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse Deutschlands, um Regionen zu stabilisieren und Partnerschaften zu stärken. Klimakatastrophen und Umweltzerstörung nehmen weltweit zu und brauchen eine verlässliche Finanzierung; − dabei das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement mit insgesamt rund 110 Millionen Euro zu stärken; − den Titel Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur mit 1 Milliarde Euro zu verstärken und die finanzielle Zusammenarbeit mit den Regionen um 250 Millionen Euro zu erhöhen; − als Teil der 2 Milliarden Euro die Vereinten Nationen und ihre Programme mit rund 132 Millionen Euro zu stärken, insbesondere die Programme UN- FPA, UN Women, UNDP und IPPF; − auch die Welternährungsorganisation mit 100 Millionen zu stärken, denn der weltweite Hunger nimmt zu und verschärft sich durch Kriege und Klimakrise immer weiter; − mit den 2 Milliarden Euro ebenso die multilateralen Hilfen zum weltweiten Klima- und Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität um 250 Millionen Euro zu erhöhen; zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und zur besseren Integration − gemeinsam mit den Ländern die Investitionsbedarfe in Grundschulen besser abzudecken und die nötige Bereitstellung der Plätze für Grundschulkinder zu gewährleisten und deshalb die Investitionsmittel im Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ um 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen und hierfür bundesseitig die Zuweisungen für 1,05 Milliarden Euro (Bundesanteil von 70 Prozent) bereitzustellen; − für die Verbesserung der KITA-Qualität jetzt und in den Folgejahren jeweils 1 Milliarde Euro mehr zur Verfügung zu stellen; − die Neue Wohngemeinnützigkeit wirksam umzusetzen und 1 Milliarden Euro (bis 2029) als Investitionszuschüsse für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen; − den sozialen Wohnungsbau mit zusätzlichen 500 Millionen Euro zu stärken; − das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fortzuführen und mit einer neue Förderrunde i. H. v. 75 Millionen Euro der dramatischen Versorgungslücke beim barrierefreien Wohnraum entgegenzusteuern; − den Verwaltungstitel der Bundesagentur für Arbeit bedarfsgerecht zu veranschlagen. Um sicherstellen, dass Eingliederungsmaßnahmen ausreichend umgesetzt werden können, braucht es hier in diesem und den nächsten Jahren insgesamt 2,5 Milliarden Euro mehr; − die Mittel für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention um 1,5 Millionen Euro zu erhöhen, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu stärken; − die Anstrengungen im Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration zu intensivieren, indem sie insgesamt 690 Millionen Euro zusätzlich zur Stärkung der Integrationskurse, der Berufssprachkurse, der Migrationsberatung (MBE), der Asylverfahrensberatung (AVB) zur Verfügung stellt; − die psychosozialen Dienste und damit die Versorgung Geflüchteter zu stärken, zu gewährleisten und zu stabilisieren und dafür die Mittel um rund 10 Millionen Euro zu erhöhen; − bis die finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Unterstützung von Frauenhäusern im Rahmen des Gewalthilfeschutzgesetzes greift rund 60 Millionen Euro für die Unterstützung von Investitionen in Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen; − die Mittel für die Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich um 32 Millionen Euro jährlich bis zur Neuaufsetzung des Fonds sexueller Missbrauch zu erhöhen, damit im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems weiter Erstanträge für betroffene Personen möglich sind und so dem besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfen von Betroffenen auch während der Übergangsphase gerecht zu werden; − bei der Neuaufsetzung des Ergänzenden Hilfesystems sicherzustellen, dass niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfestrukturen erhalten bleiben, und die Nachfolge des Fonds Sexueller Missbrauch gesetzlich zu verankern und dauerhaft strukturell abzusichern und ausreichend Ressourcen sowie eine klar definierte Aufgabe für Fachberatungsstellen zur Verfügung zu stellen; zur Stärkung unserer Demokratie, ihrer Resilienz gegen innere und äußere Feinde und der Kultur − die Bundeszentrale für politische Bildung und ihre Programme gegen Rechtsextremismus, Desinformation und Verschwörungsmythen zu stärken bzw. neu umzusetzen und dafür 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen; − das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes zu stärken und die Mittelerhöhung, zu welcher sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hat, umzusetzen und die Mittel im Kinder- und Jugendplan um rund 61 Millionen Euro zu erhöhen; − die Kürzungen bei der Monitoring- und Informationsstelle Antiziganismus von 1,25 Millionen Euro zurückzunehmen und die wirksame Bekämpfung von Antiziganismus weiter ausreichend finanziell zu unterstützen; − Freiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst zu stärken und durch stabile finanzielle Förderung mehr Einsatzplätze und eine höhere Qualität in der pädagogischen Begleitung zu ermöglichen, indem die Verpflichtungsermächtigungen für Freiwilligendienste bis 2028 um rund 800 Millionen Euro aufgestockt werden; − die Antidiskriminierungsstelle in den nächsten Jahren mit rund 13 Millionen Euro zu stärken, um effektiv und effizient gegen Diskriminierung vorgehen zu können; − den finanziellen Spielraum im Bereich Zivilverteidigung zu nutzen, um hybriden Bedrohungen und insbesondere Desinformationskampagnen stärker zu begegnen; − den im Jahr 2023 eingeführten Kulturpass auch dieses Jahr für die Jahrgänge 2007 weiterzuführen. Dafür benötigt es mindestens 14 Millionen Euro jährlich im Haushalt des BKM; − die Freie Szene in der gesamten Republik zu unterstützen, indem sie 5 Millionen Euro für das Bündnis internationaler Produktionshäuser bereitstellt, den Festival-Förder-Fonds auf 4,6 Millionen Euro aufstockt und die Bundeskultur-Förder-Fonds mit weiteren 6 Millionen Euro unterstützt; − zügig konkrete, wirksame und umsetzbare Maßnahmen vorzulegen, um die wachsende Macht digitaler Plattformen zu begrenzen und, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine wirksame Abgabe für Online-Plattformen einzuführen; für mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz im Steuersystem und zur Gegenfinanzierung − einen Gesetzentwurf zum Abbau unsystematischer Ausnahmeregelungen im deutschen Steuerrecht vorzulegen, • der Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung schließt, • der Gerechtigkeitslücken im Erbschaftsteuerrecht schließt und sich zunächst auf den Abbau von Ausnahmen für extrem große Erbschaften konzentriert, • der klima- und umweltschädliche Subventionen geplant und konsequent abbaut, • der weitere vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen umsetzt; − organisierte Steuerhinterziehung entschieden zu bekämpfen und dazu • die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs aufzugreifen und die Finanzverwaltung zu digitalisieren, den Steuervollzug zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern, • die Behörden bei der Aufklärung und Rückforderung der schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle gezielt zu unterstützen, • effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug zu ergreifen, die Länder bei ihren Vorhaben diesbezüglich stärker zu unterstützen und sich auf europäischer Ebene für eine bessere Bekämpfung von Praktiken der Umsatzsteuerhinterziehung einzusetzen (sog. „Umsatzsteuerkarusselle“); − davon abzusehen, neue vereinzelte Steuervergünstigungen und Subventionen gemäß Subventionsbericht der Bundesregierung zu Lasten des Haushaltes zum jetzigen Zeitpunkt zu schaffen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt werden, − Vorschläge für eine umfassende, aufkommensneutrale und gerechte Reform der Umsatzsteuer zu unterbreiten. Berlin, den 15. September 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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