Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt
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Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2829
21. Wahlperiode 14.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Transparenz und faire Vergütung im Musikstreaming-Markt
Musik prägt unsere Gesellschaft und bereichert das kulturelle Leben. Die
aktuelle Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“ aus dem Jahr
2025, beauftragt und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien, zeigt jedoch deutlich, wie ungleich und unbefriedigend die
Einnahmen vieler Musikerinnen und Musiker im digitalen Streaming-Markt
verteilt sind.
Laut Studie sind über 74 Prozent der Musikschaffenden mit ihren Streaming-
Einnahmen unzufrieden (vgl. Streaming-Studie, S. 10). Eine massive
Polarisierung kennzeichnet den Markt: Mehr als 75 Prozent der Umsätze entfallen auf
nur 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während 68 Prozent weniger
als 1 Euro Umsatz im Jahr 2023 erzielten (vgl. ebd.). Zwar profitieren einzelne
Musikerinnen und Musiker von steigenden Einnahmen, aber über ein Drittel
verzeichnete rückläufige Gesamteinnahmen und ein Viertel sinkende
Streaming-Einnahmen in den letzten fünf Jahren (vgl. ebd.). Besonders
benachteiligt sind bestimmte Genres und Newcomerinnen und Newcomer, wie die
Studie ebenfalls herausstellt (vgl. ebd., S. 145 f.). Die Mehrheit der Befragten
spricht sich für nutzerzentrierte Vergütungsmodelle aus (75 Prozent), um faire
und nachvollziehbare Einkommen zu ermöglichen (vgl. ebd., S. 11). Ein
zentrales Problem bleibt der Mangel an Transparenz im Streaming-Markt: 76
Prozent der Musikerinnen und Musiker finden ihre Einnahmen aus Streaming
schwer nachvollziehbar, insbesondere im Vergleich zu anderen
Einnahmequellen wie Live-Auftritten und CD-Verkäufen (vgl. ebd., S. 208). Komplexe
Vertragsstrukturen und unzureichende Datenstandards erschweren eine effektive
Kontrolle der eigenen Rechte und Einkommen. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt das Rechtsgutachten der Studie, § 32e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
zu erweitern sowie eine zentrale Streaming-Transparenzstelle einzurichten (vgl.
ebd., S. 351 bis 397, hier S. 356 f.). Auch einheitliche Standards für die
Kennzeichnung von Musiktiteln und verbindliche Mindesthonorare sind wichtige
Ansätze, um den Wert kreativer Arbeit zu sichern.
Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
besonders gefordert, denn als viertgrößter Musikmarkt weltweit und mit
Audiostreaming als wichtigster Erlösquelle ist eine faire Vergütung der
Musikschaffenden eine entscheidende Frage der kulturellen Zukunft (Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung [DIW] Econ 2020/2024, S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Marktmacht der großen Streaming-
Dienste, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
ihrer Bewertung?
2. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das laut Studie
gravierende Ungleichgewicht bei der Streaming-Vergütung zu beheben, wenn
ja, wann, und welche, und wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über das Pro-Rata-
Vergütungsmodell im Vergleich zum nutzerzentrierten Vergütungsmodell
vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie dies
nachholen (bitte begründen)?
4. Wird die Bundesregierung politische Anreize für Mindeststandards bei
Musikverträgen und Honoraren einführen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
5. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die in der Studie
dargelegten Transparenzdefizite hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von
Streaming-Einnahmen bei Musikerinnen und Musikern vorgenommen,
wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und
wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
6. Gibt es Pläne zur Einrichtung einer zentralen Streaming-Transparenzstelle
(STS) und zu rechtlichen Verbesserungen für die Kontrolle von Vertrags-
und Lizenzdaten, wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus, und wenn
nein, warum nicht?
7. Könnten aus Sicht der Bundesregierung Genrediversität und
Newcomerinnen und Newcomer durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützt
werden, wenn ja, wie genau müssten solche Förderprogramme aussehen,
wird die Bundesregierung diese aufsetzen, und wenn nein, warum nicht?
8. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen
algorithmisch gesteuerter Playlist-Kuratierung auf die künstlerische Vielfalt und
die Produktionsweisen im deutschen Musikmarkt vorgenommen, wenn ja,
wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn
nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
9. Über welche Erkenntnisse oder Einblicke zur Funktionsweise und zu den
Kriterien der von Streaming-Diensten eingesetzten Algorithmen verfügt
die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich einer möglichen
Benachteiligung nichtkommerzieller oder nischenhafter Musikgenres, und
welchen Handlungsbedarf sieht sie?
10. Plant die Bundesregierung konkrete politische oder regulatorische
Maßnahmen, um die Transparenz dieser Algorithmen zu erhöhen und
Chancengleichheit für alle Musikschaffenden im digitalen Raum zu
gewährleisten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
11. Ergreift oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Transparenz bei
der Platzierung von Musik in stark frequentierten Playlists zu schaffen
und Praktiken wie verdeckte Bezahlung (sogenannte Playlist-Payola) zu
unterbinden, die die Chancengleichheit kleiner Labels und unabhängiger
Künstlerinnen und Künstler gefährden, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern und Musikerinnen und Musikern einen umfangreichen
Zugang zu Vergütungsdaten für empirische Erhebungen zu ermöglichen,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Macht sich die Bundesregierung die in der Studie vertretene Auffassung,
dass die derzeitige Regelung in § 32e UrhG nicht europarechtskonform
ist, zu eigen?
14. Hat die Bundesregierung im Nachgang der Studie die infrage gestellte
Europarechtskonformität von § 32e UrhG selbst geprüft, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
15. Prüft die Bundesregierung Schritte zur Erweiterung des § 32e UrhG mit
Blick auf Streaming-Dienste, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
16. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ein verbindlicher
Metadatenstandard für Musiktitel bei Streaming-Anbietern entwickelt und
umgesetzt wird (bitte begründen)?
17. Hat sich die Bunderegierung eine Auffassung dazu gebildet, wie die
Einbindung von Musikerinnen und Musikern in Entscheidungsprozesse
bezüglich der Vergütungsmodelle und Plattformrichtlinien gewährleistet
werden kann und soll, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, wird sie
dies nachholen (bitte begründen)?
18. Wird die Bundesregierung die Interessen von unabhängigen und kleineren
Musikschaffenden in die gesetzlichen und regulatorischen
Umsetzungsprozesse einbeziehen, wenn ja, wie wird dies geschehen, und wenn nein,
warum nicht?
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen europäischer
Initiativen und Vorschriften (z. B. Plattform-Abgaben, KI-Regulierung [KI =
Künstliche Intelligenz]) auf die deutsche Musikstreaming-Realität ein?
20. Hat die Bundesregierung eine Bewertung über die Auswirkungen der
geplanten oder bereits in Kraft getretenen EU-Richtlinien zu Plattform-
Abgaben (z. B. Digital Services Act, Digital Markets Act) speziell auf die
Erlösverteilung und Rechte der Musikschaffenden in Deutschland
vorgenommen, wenn ja, wie lautet diese, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus, und wenn nein, wird sie dies nachholen (bitte begründen)?
21. Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, dass EU-weite Regelungen
zu Transparenzpflichten und fairen Vergütungsmodellen im
Musikstreaming die Situation für Künstlerinnen und Künstler in Deutschland
verbessern, und wird sie sich entsprechend dafür stark machen?
22. Hat die Bundesregierung geprüft, ob es angemessen wäre,
Musikstreaming-Dienste als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des
europäischen Gesetzes über digitale Märkte einzuordnen und somit
großen Marktakteuren vergleichbare Compliance-Pflichten wie bei Video-
Sharing-Plattformen oder sozialen Netzwerken aufzuerlegen, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
23. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Einordnung von
Musikstreaming-Diensten als „zentrale Plattformdienste“ im Sinne des
Gesetzes über digitale Märkte Gegenstand der Verhandlungen über das
„Digital Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission wird, und wenn
nein, warum nicht?
24. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-
Kommission im Bereich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz im
Musikbereich, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte und
Vergütung von KI-generierten oder KI-unterstützten Werken, ein?
25. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für
spezifische Schutzmechanismen für Musikschaffende einzusetzen, um
wirtschaftliche Nachteile durch KI-Nutzung zu minimieren, wenn ja, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
26. Befindet sich die Bundesregierung in Abstimmung mit Regierungen von
anderen großen Musikmärkten (z. B. USA, UK, Japan), um zu einer
gemeinsamen Verbesserung der Streaming-Vergütung zu kommen, und
wenn ja, welchen Umfang und Stand haben diese Abstimmungen (bitte
jeweils nach Land, Anzahl der Konsultationen und Abstimmungsstand
aufführen)?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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