Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 15/96
Herr Abgeordneter, ich habe schon erklärt, dass wir
im Verfahren selbstverständlich beide Entscheidungen
aus Karlsruhe prüfen und auch die Frage „ne bis in
idem“ erörtern werden.
Hinsichtlich des Bedarfs der Bundesländer habe ich
bereits darauf hingewiesen, dass im Moment fünf
Personen nach den Landesgesetzen in nachträglicher
Sicherungsverwahrung untergebracht sind. Nach einer
Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen sind ungefähr
ein bis zwei Dutzend Personen noch zu begutachten, bei
denen eine entsprechende Regelung vorstellbar wäre.
Bundesministerin Brigitte ZypriesIch habe eben in der Antwort auf die Frage des
Abgeordneten Röttgen erklärt, dass in Baden-Württemberg alle
Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung –
meiner Kenntnis nach waren es 18 – abgelehnt worden sind,
sodass nicht gesagt ist, dass diese ein bis zwei Dutzend
Personen, die von den Ländern gemeldet wurden, von
den Gutachtern entsprechend bewertet werden und in die
nachträgliche Sicherungsverwahrung kommen müssen.
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