Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Frau Staatssekretärin, das Verfahren ist mir bekannt.
Aber meinen Sie nicht – das ist ja der Kern meiner Frage –,
dass dieses Verfahren nach den Erfahrungen, die Sie jetzt
gemacht haben, geändert werden müsste? Es ist doch
geradezu grotesk, dass jemand, der über den
Versicherungsschutz eines anderen Unternehmens die Möglichkeit
erhält, Visa zu erteilen, und sich dabei schwerer Straftaten
verdächtig macht, selbst noch dann, nachdem diese
Praxis angeblich vom Auswärtigen Amt abgestellt wird, die
Genehmigung dafür bekommt, ein eigenes
Versicherungsunternehmen zu gründen. Es müssten doch bei
Ihnen alle Alarmglocken läuten und Sie müssten sich
gerade angesichts der Tatsache, dass das Unternehmen
„Reise-Schutz Versicherungs AG“ heißt und damit ein
nicht zu übersehender Hinweis auf das einschlägige
Tätigkeitsfeld gegeben wird, die Frage stellen, wie in
Zukunft solche Fehler vermieden werden können.
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen:
Herr Kollege von Klaeden, Ihnen ist der Aufbau der
Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bekannt.
Ihnen ist auch bekannt, dass Ermittlungsverfahren nur
dann bei Behörden bekannt werden, wenn die
Staatsanwaltschaft oder die Polizei darüber Mitteilungen
machen. Diese müssen nicht zwingend in
Bundesministerien welcher Art auch immer ankommen, weil es ja
zunächst nicht deren Aufgabe ist, sich darum zu
kümmern.
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Aber hier
war es ja so!)
Wenn jemand einen Antrag auf Genehmigung einer
Versicherung stellt, gegen den ein Ermittlungsverfahren
läuft, muss man davon ausgehen, dass der Beschuldigte
selber gar nicht weiß, dass er beschuldigt ist; sonst hätte
er ja wahrscheinlich nicht die Chuzpe gehabt,
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Da bin ich
mir nicht so sicher!)
diesen Antrag zu stellen. Außerdem kann, wenn ein
Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten läuft,
auch noch nichts im Zentralregister stehen, weil
natürlich nach unseren rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erst
der verurteilt ist, der tatsächlich rechtmäßig verurteilt ist.
Dieses Verfahren ist von daher nicht zu ändern. Morgen
oder übermorgen könnte ja ein völlig unbescholtener
Bürger, der gemäß dem Auszug aus dem Zentralregister
sauber ist und dessen Bonität nachgewiesen ist, das
gleiche Anliegen an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht stellen. Soll das Bundesamt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang
sozusagen eine Rasterfahndung bei allen denkbaren
Behörden der Republik auslösen und fragen: Habt ihr eine
Idee, ob gegen den was vorliegt? Wie soll das praktisch
laufen?
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich habe
leider keine weitere Zusatzfrage!)