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Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96

dip / rede 10.03.2004 · WP 15 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Eckart von Klaeden (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96 Frau Staatssekretärin, das Verfahren ist mir bekannt. Aber meinen Sie nicht – das ist ja der Kern meiner Frage –, dass dieses Verfahren nach den Erfahrungen, die Sie jetzt gemacht haben, geändert werden müsste? Es ist doch geradezu grotesk, dass jemand, der über den Versicherungsschutz eines anderen Unternehmens die Möglichkeit erhält, Visa zu erteilen, und sich dabei schwerer Straftaten verdächtig macht, selbst noch dann, nachdem diese Praxis angeblich vom Auswärtigen Amt abgestellt wird, die Genehmigung dafür bekommt, ein eigenes Versicherungsunternehmen zu gründen. Es müssten doch bei Ihnen alle Alarmglocken läuten und Sie müssten sich gerade angesichts der Tatsache, dass das Unternehmen „Reise-Schutz Versicherungs AG“ heißt und damit ein nicht zu übersehender Hinweis auf das einschlägige Tätigkeitsfeld gegeben wird, die Frage stellen, wie in Zukunft solche Fehler vermieden werden können. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege von Klaeden, Ihnen ist der Aufbau der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Ihnen ist auch bekannt, dass Ermittlungsverfahren nur dann bei Behörden bekannt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei darüber Mitteilungen machen. Diese müssen nicht zwingend in Bundesministerien welcher Art auch immer ankommen, weil es ja zunächst nicht deren Aufgabe ist, sich darum zu kümmern. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Aber hier war es ja so!) Wenn jemand einen Antrag auf Genehmigung einer Versicherung stellt, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, muss man davon ausgehen, dass der Beschuldigte selber gar nicht weiß, dass er beschuldigt ist; sonst hätte er ja wahrscheinlich nicht die Chuzpe gehabt, (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Da bin ich mir nicht so sicher!) diesen Antrag zu stellen. Außerdem kann, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten läuft, auch noch nichts im Zentralregister stehen, weil natürlich nach unseren rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erst der verurteilt ist, der tatsächlich rechtmäßig verurteilt ist. Dieses Verfahren ist von daher nicht zu ändern. Morgen oder übermorgen könnte ja ein völlig unbescholtener Bürger, der gemäß dem Auszug aus dem Zentralregister sauber ist und dessen Bonität nachgewiesen ist, das gleiche Anliegen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen. Soll das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang sozusagen eine Rasterfahndung bei allen denkbaren Behörden der Republik auslösen und fragen: Habt ihr eine Idee, ob gegen den was vorliegt? Wie soll das praktisch laufen? (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Ich habe leider keine weitere Zusatzfrage!)

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