Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/1131)
Text
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/1131)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1314
21. Wahlperiode 20.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, Birgit Bessin, Achim
Köhler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1131 –
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und
Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das
Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen
Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der
21. Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am
Freitag, den 11. Juli 2025 den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit
und Soziales beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-h
aushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week=
28&year=2025).
Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des
Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585):
„Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum ‚Übereinkommen
über Zwangsarbeit‘ entsteht für Deutschland die Verpflichtung, das
Übereinkommen in nationale Praxis umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen
Aktionsplan zur wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder
Pflichtarbeit zu entwickeln. Für die Entwicklung sowie verlässliche
Umsetzung eines solchen Aktionsplans wird u. a. die ‚Servicestelle gegen
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel‘ weiterhin gefördert
(SDG 8).“
1. Erkennen die neue Bundesregierung der 21. Wahlperiode (WP) und das
derzeitige Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „Nationalen
Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“, der im
Bundeskabinett am 12. Februar 2025 von der Bundesregierung der 20. WP
beschlossen wurde, an?
Der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
entwickelte Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung (NAP A/Z) wird in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
19. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt auf der
Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 12. Februar 2025.
2. Welche Ergänzungen, Erweiterung und Streichungen beabsichtigt die
Bundesregierung ggf. am beschlossenen „Nationalen Aktionsplan gegen
Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ in der 21. WP vorzunehmen?
Die Entwicklung des NAP A/Z wurde als breiter Beteiligungsprozess
aufgesetzt, in den verschiedene Stakeholder eingebunden waren (Ressorts,
Sozialpartner, zivilgesellschaftliche Organisationen). Bei dem NAP A/Z handelt es
sich um ein „Living Document“, das im Rahmen seiner Umsetzung
kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und angepasst wird. In Fortführung des
Beteiligungsprozesses wird die Weiterentwicklung und die damit verbundene Klärung
von Fragen hinsichtlich etwaiger Ergänzungen, Erweiterungen und
Streichungen im Austausch mit den Stakeholdern erfolgen. Um die Umsetzung der
Maßnahmen zu überprüfen, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
einmal jährlich eine entsprechende Abfrage durchführen.
3. Wie viele Betroffene haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2020 bis 2024 an die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung,
Zwangsarbeit und Menschenhandel“ gewandt (bitte einzeln für jedes Jahr
aufschlüsseln)?
4. Wie vielen Betroffenen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2020 bis 2024 durch die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung,
Zwangsarbeit und Menschenhandel“ geholfen werden (bitte einzeln für
jedes Jahr aufschlüsseln)?
5. In welchem Rahmen arbeitet die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung,
Zwangsarbeit und Menschenhandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung
im Falle eines Verstoßes mit der „Nationalen Kontaktstelle für die OECD-
Leitsätze“ (NKS) zusammen, die u. a. die Einhaltung von
Menschenrechten durchsetzt?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
(im Folgenden: Servicestelle) trägt dazu bei, bundesweit
Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel auf- und
auszubauen und somit die Kompetenzen der zuständigen Stellen zu stärken. Im
Mittelpunkt stehen dabei die Bewusstseinsschaffung und die Vermittlung von
Kenntnissen zu ausbeuterischen Arbeits- und Zwangssituationen auf Bundes-,
Länder- und kommunaler Ebene. Insbesondere führt die Servicestelle
Schulungen durch, um Behörden für das Vorliegen von Arbeitsausbeutung und den
Umgang mit Betroffenen zu sensibilisieren. Die Servicestelle ist keine
Fachberatungsstelle, an die sich betroffene Personen wenden, um individuelle
Beratung und Unterstützung zu erhalten. Auch die Meldung oder Überprüfung von
Verstößen multinationaler Unternehmen in Zusammenarbeit mit der im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelten „Nationalen
Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze“ gehört nicht zu den Aktivitäten der
Servicestelle.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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