Rede von Katja Kipping (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/4373, 16/4419 –.
Text
Rede von Katja Kipping (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist
sehr erfreulich, dass wir alle fraktionsübergreifend die
Bedeutung der Künstlersozialkasse anerkennen und
würdigen.
Ich denke, wir sind uns auch darin einig, dass die
Künstlersozialkasse vor enormen Herausforderungen
steht. Neue Technologien führen zu neuen
Berufsbildern. Die von Ihnen angesprochene digitale Boheme ist
dafür nur ein Beispiel und Ausdruck dafür, dass es neue
Berufsbilder im Bereich der Kreativbranche gibt.
Der Kunstbegriff verändert sich und obliegt einer
ständigen Debatte. Die Zahl der über die
Künstlersozialkasse Versicherten hat sich in den Jahren seit ihrer
Gründung deutlich erhöht. Das führt natürlich zu einem
finanziellen Mehrbedarf. Insoweit sind wir uns einig.
Wenn es jedoch um die Frage geht, wie man die
Künstlersozialkasse weiterentwickeln soll, dann gehen
unsere Vorstellungen offensichtlich auseinander. Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die
Überprüfung der verwertenden Unternehmen sowie die
Überprüfung der versicherten Künstler und Publizisten
ausgeweitet werden. Bei der ersten Lesung habe ich die
Sorge geäußert, dass diese verschärfte Überprüfung
womöglich zu einer Bestandsreinigung führen soll, die
weniger den reichen und prominenten Künstlern und
Publizisten schaden kann. Sie trifft vor allen Dingen
diejenigen Künstler und Publizisten, deren Einkommen
aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit
unter der Mindesteinkommensgrenze von 3 900 Euro
pro Jahr liegt.
(Jörg Tauss [SPD]: Nein, sie soll das System
sichern! Darum geht es!)
Es hat mich stutzig gemacht, dass Sie in den bisherigen
Debatten immer im Zusammenhang mit finanziellen
Engpässen über eine Überprüfung diskutiert haben.
Insofern fühle ich mich in meinen Befürchtungen, die auch
Verdi geäußert hat, eher bestärkt. Deswegen können wir
dem jetzigen Gesetzentwurf nicht zustimmen.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/
CSU: Haben wir auch nicht erwartet!)
Wir von den Linken meinen, die Verschärfung der
Überprüfung ist nicht notwendig, und das aus folgenden
Gründen: Zum Ersten gab es, historisch gesehen, ein
Zweischrittverfahren zur Ermittlung der Beiträge. Das
wurde dann komplett in ein Schätzverfahren umgewan-delt. Diese Umwandlung erfolgte aber nicht auf Wunsch
der Künstler und Publizisten, sondern deswegen, weil
die Verwaltung der KSK es so gefordert hat. Ihr war der
Aufwand zu groß.
Zum Zweiten gibt es bereits heute Überprüfungen.
Die zeigen sehr eindeutig, dass die Fehlerquoten sehr
gering sind.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Spricht ja nichts dagegen!)
Zum Dritten gibt es für diese geringen Fehlerquoten
einen Grund. Vom geschätzten Einkommen ist natürlich
die Höhe der Beiträge zur Krankenkasse und zur
Rentenversicherung abhängig. Wer nun zu hohe Einkommen
angibt, muss zu hohe Beiträge zur Krankenkasse zahlen.
Wer aber wiederum zu niedrige Einkommen angibt,
bekommt geringere Zuschüsse zur Rentenversicherung und
erwirbt damit auch niedrigere Ansprüche im Hinblick
auf die Rentenversicherung. Insofern gibt es strukturell
gar keinen Anreiz für die Versicherten, ihr Einkommen
niedriger oder höher anzugeben.
Zum Vierten bedeutet eine Überprüfung immer einen
enormen Mehraufwand für die Künstler und Publizisten,
den wir für unverhältnismäßig halten.
Anstatt die Überprüfung auszuweiten, sollte die
Künstlersozialkasse, die KSK, weiterentwickelt werden.
Dazu haben wir im Ausschuss verschiedene
Änderungsvorschläge unterbreitet; ich möchte hier nur auf einen
verweisen. Gegenwärtig führt die Aufnahme eines
geringfügigen und befristeten Beschäftigungsverhältnisses
zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse. Das
muss man sich einmal vorstellen: Ein Künstler findet
gerade partout keinen Auftraggeber für seine Kunst, hätte
aber zum Beispiel im Rahmen eines Filmprojektes die
Möglichkeit, für – sagen wir einmal – zwei Monate eine
geringfügige Beschäftigung von weniger als 15 Stunden
pro Woche aufzunehmen. Das kann er nach jetziger
Gesetzeslage nicht. Er muss sich also entscheiden, weiter
ohne Geld dazusitzen oder kurzfristige Mehreinnahmen
zu haben und dafür aus der Künstlersozialkasse
hinauszufliegen. Ich finde, wenn eine geringfügige
Beschäftigung nicht mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst und
sich nicht über mehr als zwei Monate erstreckt, dann
darf das nicht zu einem Ausschluss aus der
Künstlersozialkasse führen. Alles andere entspricht einfach nicht
der Realität in der heutigen Kreativbranche.
Es ist ein Armutszeugnis für eine Kulturnation, wenn
ihre Künstlerinnen und Künstler in Unsicherheit und
Armut leben müssen. Die Statistiken zeigen, dass mit
zunehmendem Alter auch die materielle Not zunimmt. Die
Lösung dieses Problems wird mit dem hier vorliegenden
Gesetzentwurf nicht in Angriff genommen. Aber genau
der Lösung dieses Problems werden wir uns zukünftig
intensiv widmen müssen.
Besten Dank.