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Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksachen 16/4373, 16/4419

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/4373, 16/4419 –.

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Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksachen 16/4373, 16/4419 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife natürlich gern die Worte meiner Vorrednerin auf, dass die Künstlersozialversicherung eine Daueraufgabe dieses Hauses ist. Ich will die Gelegenheit nutzen, daran zu erinnern, dass es die FDP gewesen ist, (Beifall bei Abgeordneten der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Na, na! Sozialliberale Koalition!) die in den 80er-Jahren diese soziale Sicherung von selbstständigen Künstlern und Künstlerinnen mit begründet hat. Man kann gar nicht oft genug sagen: Diese Künstlersozialversicherung hat kulturpolitische wie auch sozialpolitische Bedeutung. (Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU]) Es war einfach so, dass vor der Einführung der Künstlersozialversicherung viele Künstlerinnen und Künstler keinerlei soziale Absicherung hatten. Das war nicht akzeptabel. Deswegen bekennen wir uns dazu, dass dieses Instrument so wie in der Vergangenheit auch heute und in Zukunft leistungsfähig erhalten bleibt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das war ein Wort! – Jörg Tauss [SPD]: Loben Sie mal Rudolf Schöfberger! Der war es nämlich!) Im Übrigen, Herr Kollege Tauss, darf ich sagen, dass der Gesetzgeber manchen, wenn auch nicht allen Forderungen entspricht, die die FDP-Bundestagsfraktion vorausschauend bereits Anfang 2005 in ihrem Antrag „Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern“ erhoben hat. (Jörg Tauss [SPD]: In der Opposition waren Sie immer gut!) Deswegen fällt es uns heute auch leicht, Herr Tauss, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich sage es noch einmal: Wir sehen in der Künstlersozialversicherung ein passendes Instrument, das für die Zukunft erhalten und weiterentwickelt werden soll. (Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP] und des Abg. Jörg Tauss [SPD]) Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierungsgrundlage gesichert und Beitragsgerechtigkeit hergestellt. Trotz der in der jüngeren Vergangenheit zugegebenermaßen positiven Entwicklung müssen weitere Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzen derKünstlersozialversicherung unternommen werden, um den Kostendruck auf Künstler und Verwerter im Rahmen zu halten. Das geschieht durch eine verstärkte Kontrolle der Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen. Diese wird den Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung übertragen, eine – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – Lösung mit Augenmaß. Dass die Prüfung der Versicherten künftig durch eine dauerhafte, jährliche Befragung in einer wechselnden Stichprobe erfolgen soll, ist auch ein Punkt, der hilft, die Beitragsgerechtigkeit zu stärken. Auch wenn wir zustimmen, will ich hier trotzdem sagen, dass es aus unserer Sicht einige Aspekte gibt, die besser und klarer hätten gefasst werden können. Diese bleiben deshalb für uns auch weiter auf der Agenda. So muss neben der Stärkung der Einnahmeseite auch die Ausgabenseite stärker kontrolliert werden, besonders deshalb, weil die Zahl der Versicherten in der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, um circa 5 Prozent pro Jahr. Das ist eine, wie ich finde, enorme Ausweitung des Versichertenkreises. Es geht nun darum, dieses besondere Instrument denen zu erhalten, die tatsächlich der solidarischen Sozialkasse bedürfen, also den Fördergedanken, der ja in dieser Konstruktion liegt und der FDP auch immer am Herzen lag, zu betonen. Nun muss ich doch meiner Vorrednerin Frau Krüger- Leißner widersprechen: Wir sind schon der Meinung, es muss bei der Fassung des Versichertenbegriffs noch ein Zwischending geben. Der Verweis auf den Katalog, der regelmäßig dadurch erweitert wird, dass sich Versicherte sozusagen in diese Liste einklagen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Hier muss der Gesetzgeber schon seine Verantwortung wahrnehmen. Wenn das nicht durch eine Rahmenformulierung für den Begriff des Versicherten möglich ist, dann muss eben von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung vorgenommen werden. In einem Rechtsstaat kann es nicht sein, dass sich die Betroffenen selber darum kümmern müssen. Hier ist also der Deutsche Bundestag gefordert. (Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [ Frankfurt] [FDP]) Natürlich müssen wir dabei offen für neu entstehende, künstlerisch geprägte Berufsformen sein. Das habe ich auch bereits in der ersten Lesung gesagt. Zum Schluss noch zum Entschließungsantrag der Grünen. Herr Kurth, Sie verfahren da wieder so ein bisschen nach dem Motto: Alles muss geregelt sein, mindestens aber vieles. Dr. Heinrich L. Kolb(Jörg Tauss [SPD]: Sie wollen doch gerade etwas regeln!) – Ja, aber dabei handelt es sich um eine Rahmenregelung, Herr Kollege Tauss. Im Antrag der Grünen dagegen geht man vom Hölzchen zum Stöckchen und fordert, dass für sehr detailliert beschriebene Fälle geprüft werden soll, ob es Doppelzahlungen gibt, also ob Verleger und künstlerische Funktion in einer Hand sind. Diese Abgrenzungsprobleme, Herr Kurth, mögen in der Praxis in dem einen oder anderen Fall vorkommen. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist ein großes Problem!) Ob die Größenordnung dieser Fälle aber tatsächlich den Aufwand rechtfertigt, den eine Annahme Ihres Entschließungsantrages zur Folge hätte, bezweifle ich. Das kann es eigentlich nicht sein. Das Anliegen, das Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, ist nicht ganz verkehrt. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Insgesamt tragen wir aber das Anliegen Fortentwicklung der Künstlersozialversicherung im Herzen und werden auch in der Zukunft gerne bereit sein, an dieser wichtigen Aufgabe mitzuarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gitta Connemann [CDU/ CSU]: Nicht nur im Herzen tragen! Zustimmen!)

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