Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/4373, 16/4419 –.
Text
Rede von Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich greife natürlich gern die Worte meiner Vorrednerin
auf,
dass die Künstlersozialversicherung eine Daueraufgabe
dieses Hauses ist. Ich will die Gelegenheit nutzen, daran
zu erinnern, dass es die FDP gewesen ist,
(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Jörg
Tauss [SPD]: Na, na! Sozialliberale
Koalition!)
die in den 80er-Jahren diese soziale Sicherung von
selbstständigen Künstlern und Künstlerinnen mit
begründet hat. Man kann gar nicht oft genug sagen: Diese
Künstlersozialversicherung hat kulturpolitische wie auch
sozialpolitische Bedeutung.
(Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/
CSU])
Es war einfach so, dass vor der Einführung der
Künstlersozialversicherung viele Künstlerinnen und Künstler
keinerlei soziale Absicherung hatten. Das war nicht
akzeptabel. Deswegen bekennen wir uns dazu, dass dieses
Instrument so wie in der Vergangenheit auch heute und
in Zukunft leistungsfähig erhalten bleibt.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU –
Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das war ein
Wort! – Jörg Tauss [SPD]: Loben Sie mal
Rudolf Schöfberger! Der war es nämlich!)
Im Übrigen, Herr Kollege Tauss, darf ich sagen, dass
der Gesetzgeber manchen, wenn auch nicht allen
Forderungen entspricht, die die FDP-Bundestagsfraktion
vorausschauend bereits Anfang 2005 in ihrem Antrag
„Finanzierung der Künstlersozialversicherung sichern“
erhoben hat.
(Jörg Tauss [SPD]: In der Opposition waren
Sie immer gut!)
Deswegen fällt es uns heute auch leicht, Herr Tauss, dem
vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich sage es
noch einmal: Wir sehen in der
Künstlersozialversicherung ein passendes Instrument, das für die Zukunft
erhalten und weiterentwickelt werden soll.
(Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt]
[FDP] und des Abg. Jörg Tauss [SPD])
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die
Finanzierungsgrundlage gesichert und Beitragsgerechtigkeit
hergestellt. Trotz der in der jüngeren Vergangenheit
zugegebenermaßen positiven Entwicklung müssen weitere
Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzen derKünstlersozialversicherung unternommen werden, um
den Kostendruck auf Künstler und Verwerter im Rahmen
zu halten. Das geschieht durch eine verstärkte Kontrolle
der Verwerter von künstlerischen und publizistischen
Leistungen. Diese wird den Prüfdiensten der Deutschen
Rentenversicherung übertragen, eine – das habe ich auch
schon im Ausschuss gesagt – Lösung mit Augenmaß.
Dass die Prüfung der Versicherten künftig durch eine
dauerhafte, jährliche Befragung in einer wechselnden
Stichprobe erfolgen soll, ist auch ein Punkt, der hilft, die
Beitragsgerechtigkeit zu stärken.
Auch wenn wir zustimmen, will ich hier trotzdem
sagen, dass es aus unserer Sicht einige Aspekte gibt, die
besser und klarer hätten gefasst werden können. Diese
bleiben deshalb für uns auch weiter auf der Agenda. So
muss neben der Stärkung der Einnahmeseite auch die
Ausgabenseite stärker kontrolliert werden, besonders
deshalb, weil die Zahl der Versicherten in der
Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren stetig
zugenommen hat, um circa 5 Prozent pro Jahr.
Das ist eine, wie ich finde, enorme Ausweitung des
Versichertenkreises. Es geht nun darum, dieses besondere
Instrument denen zu erhalten, die tatsächlich der
solidarischen Sozialkasse bedürfen,
also den Fördergedanken, der ja in dieser Konstruktion
liegt und der FDP auch immer am Herzen lag, zu
betonen.
Nun muss ich doch meiner Vorrednerin Frau Krüger-
Leißner widersprechen:
Wir sind schon der Meinung, es muss bei der Fassung
des Versichertenbegriffs noch ein Zwischending geben.
Der Verweis auf den Katalog, der regelmäßig dadurch
erweitert wird, dass sich Versicherte sozusagen in diese
Liste einklagen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Hier muss der Gesetzgeber schon seine Verantwortung
wahrnehmen.
Wenn das nicht durch eine Rahmenformulierung für den
Begriff des Versicherten möglich ist, dann muss eben
von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung bzw.
Fortschreibung vorgenommen werden. In einem Rechtsstaat kann
es nicht sein, dass sich die Betroffenen selber darum
kümmern müssen. Hier ist also der Deutsche Bundestag
gefordert.
(Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [
Frankfurt] [FDP])
Natürlich müssen wir dabei offen für neu entstehende,
künstlerisch geprägte Berufsformen sein. Das habe ich
auch bereits in der ersten Lesung gesagt.
Zum Schluss noch zum Entschließungsantrag der
Grünen. Herr Kurth, Sie verfahren da wieder so ein
bisschen nach dem Motto: Alles muss geregelt sein,
mindestens aber vieles.
Dr. Heinrich L. Kolb(Jörg Tauss [SPD]: Sie wollen doch gerade
etwas regeln!)
– Ja, aber dabei handelt es sich um eine
Rahmenregelung, Herr Kollege Tauss. Im Antrag der Grünen
dagegen geht man vom Hölzchen zum Stöckchen und fordert,
dass für sehr detailliert beschriebene Fälle geprüft
werden soll, ob es Doppelzahlungen gibt, also ob Verleger
und künstlerische Funktion in einer Hand sind.
Diese Abgrenzungsprobleme, Herr Kurth, mögen in
der Praxis in dem einen oder anderen Fall vorkommen.
(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Nein, das ist ein großes Problem!)
Ob die Größenordnung dieser Fälle aber tatsächlich den
Aufwand rechtfertigt, den eine Annahme Ihres
Entschließungsantrages zur Folge hätte, bezweifle ich.
Das kann es eigentlich nicht sein. Das Anliegen, das Sie
in Ihrem Antrag formuliert haben, ist nicht ganz
verkehrt. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung
enthalten.
Insgesamt tragen wir aber das Anliegen
Fortentwicklung der Künstlersozialversicherung im Herzen und
werden auch in der Zukunft gerne bereit sein, an dieser
wichtigen Aufgabe mitzuarbeiten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU – Gitta Connemann [CDU/
CSU]: Nicht nur im Herzen tragen!
Zustimmen!)
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