Schriftliche Frage 15 von Maik Brückner (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 15 von Maik Brückner (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z…
Frage 15 (Maik Brückner, Die Linke):
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz in dem queeren Zentrum Casa Kuà in Berlin-Kreuzberg (https:// t a z.de/Durchsuchung-in-Berlin-Kreuzberg/!6222 545/) und der ausstehenden Neuregelung der Gesundheitsversorgung von trans und nicht-binären Menschen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, und wenn ja, inwiefern, und wie hoch war die Anzahl von Hormontherapien von trans und nicht-binären Menschen, die nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Urteil des Bundessozialgerichts 2023 abgebrochen wurden bzw. die Anzahl abgelehnter Anträge darauf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Oktober 2026:
Die Hintergründe des in der Schriftlichen Frage genannten Berliner Polizeieinsatzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ein Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist nicht ersichtlich. Zur aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R) erforderlichen Ausgestaltung der Versorgung von Geschlechtsinkongruenz betroffener Personen hat das Bundesministerium der Gesundheit den G-BA gebeten, seine Regelungskompetenz im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wahrzunehmen. Zu den näheren Hintergründen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer Schriftlichen Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 verwiesen. Der G-BA hat ein entsprechendes Beratungsverfahren bereits aufgenommen und plant einen Abschluss für Anfang des kommenden Jahres. Bis zur Umsetzung der Vorgaben des G-BA hat der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskrankenkassen empfohlen, die vor dem oben genannten Urteil angewandte Versorgungspraxis weiter aufrechtzuerhalten. Zur Anzahl oder zu dem Anteil seit dem oben genannten Urteil abgebrochener oder abgelehnter Hormontherapien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Entscheidungen über die Kostenübernahme werden nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes von den Krankenkassen in der Regel im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen.
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