Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/8063)
Text
Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/8063)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8451
21. Wahlperiode 07.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8063 –
Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren
in der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen den 1950-er und den 1990-er Jahren wurden in der Bundesrepublik
Deutschland rund 15 Millionen Kinder im Rahmen sogenannter
Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren für mehrere Wochen in Kindererholungsheime,
Kurheime und vergleichbare Einrichtungen geschickt (www.ndr.de/fernsehen/
sendungen/ndrstory/Verschickungskinder,sendung1517536.html). Die
Maßnahmen sollten insbesondere der Erholung, gesundheitlichen Rehabilitation
oder gesundheitlichen Prävention dienen.
Zahlreiche ehemalige Verschickungskinder berichten jedoch von zum Teil
extremer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt. Die Vorsitzende des
Vereins Aufarbeitung und Erforschung Kinderverschickung e. V., Anja Röhl,
berichtete beispielsweise im Jahr 2024 bei einem Fachgespräch des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem von
Demütigungen, Zwangsessen, Entzug von Essen und Trinken, Einflößen des bereits
Erbrochenen, An‑den-Haaren-Ziehen und Durch-den-Raum-Schleifen,
Verabreichung von Sedativa, Vergewaltigungen und Betäubungen (www.bundestag.de/
resource/blob/1015006/105444a3177a2e10b0f5731c1b92ddea/63-Sitzung_20-
03-2024_Wortprotokoll.pdf, S. 9). Die Psychologieprofessorin Prof. Dr. Ilona
Yim (University of California) sprach im selben Fachgespräch von
Essenszwang, Briefzensur, Telefon- und Besuchsverbot, stundenlangen
Gewaltmärschen, stundenlangem Stillliegen am Tag, eiskalten Gruppenduschen und
extremen Strafen in ihrem eigenen damaligen Heim und in vielen anderen
Heimen (ebd., S. 12). Zu den bedeutendsten Heimträgern dieser
Kinderverschickungen zählten die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz
(www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/aufarbeitung-kinderkurheime-und-vers
chickungskinder/abschlussbericht-zum-forschungsprojekt).
Im Jahr 2023 beklagte die Fraktion der CDU/CSU in ihrer Kleinen Anfrage
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/9930), es gebe „nach Ansicht der Fragesteller noch
immer keine weiteren Bemühungen seitens der SPD-geführten
Bundesregierung“, den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom
12./13. Mai 2022 umzusetzen, „damit die Geschehnisse in den Heimen, die
Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 7. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufgeklärt werden“
(ebd., S. 1 und 2). Trotz dieser Kritik der damaligen Fragesteller erklärte aber
auch die spätere Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am
23. Juni 2025 – also nunmehr mehrere Monate nach Amtsantritt der CDU-
geführten Bundesregierung –, dass es „auch vor dem Hintergrund der aktuellen
Haushaltsverhandlungen“ aktuell „keine konkreten Verabredungen innerhalb
der Bundesregierung“ für die Umsetzung des schwarzroten
Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern gebe
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Tamara Mazzi
auf Bundestagsdrucksache 21/664, S. 58 und 59).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller unbedingt
notwendig, einen Überblick über den aktualisierten Stand der Aufarbeitung der
Thematik zu erhalten.
1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Zahl und
Alter der Kinder, die
a) zwischen den 1950-er und 1990-er Jahren im Rahmen sogenannter
Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren in entsprechende
Einrichtungen geschickt wurden, und
b) im Zuge dieser Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren körperliche,
psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben?
2. Welche neuen Erkenntnisse über Misshandlungen, Demütigungen,
körperliche, psychische Gewalt oder sexuelle Gewalt gegenüber
Verschickungskindern sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9930 gegebenenfalls bekannt
geworden?
3. Welche wissenschaftlichen Studien, Forschungsprojekte oder sonstigen
Untersuchungen zu Kinderverschickungen und Kinderkuren sind der
Bundesregierung inzwischen bekanntgeworden, und welche davon
wurden oder werden gegebenenfalls durch den Bund oder bundeszugehörige
Organisationen finanziert (bitte gegebenenfalls angeben, in welcher
jeweiligen Höhe, mit welcher jeweiligen Laufzeit und wann
gegebenenfalls noch ausstehende Ergebnisse erwartet werden)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam
beantwortet.
Seit Mai 2025 liegt die umfangreiche Studie „Die Geschichte der Kinderkuren
und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 und 1989“ vor
und damit die erste bundesweite, umfassende wissenschaftliche Darstellung des
Kinderkurwesens der Bundesrepublik in diesem Zeitraum. Sie wurde im
Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten wissenschaftlichen Forschungsprojekts an
der Humboldt-Universität erstellt, im Auftrag der Deutschen
Rentenversicherung Bund mit Unterstützung der Diakonie Deutschland, des Deutschen Roten
Kreuzes und des Deutschen Caritasverbands. Im wissenschaftlichen
Projektbeirat waren unter anderem zwei Vertreterinnen des Vereins „Aufarbeitung und
Erforschung von Kinderverschickungen“ vertreten, die die Perspektive der
Betroffenen einbrachten.
Die Studienergebnisse erlauben die Analyse der Kinderverschickung als
gesellschaftliches Gesamtphänomen. Sie kam zum Ergebnis, dass zwischen 1951 und
1990 auf dem damaligen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwischen 9,8
und 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche Aufenthalte in Kinderkur- und -
erholungsheimen durchliefen. Ein besonderes Augenmerk des Projektes lag auf
der Untersuchung von Missständen während der Kuraufenthalte.
Die Studie enthält auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis mit Verweis auf
weitere Studien und Publikationen und ist unter folgendem Link abrufbar:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschafte
n/abschlussbericht-projekt-kinderkurheime.
Über diese Studie hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen
Erkenntnisse zu dem Thema.
4. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus dem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 über die
Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt
zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls eingeleitet
oder umgesetzt?
6. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in der
laufenden 21. Wahlperiode zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen
gegebenenfalls einzuleiten, und welche Ressorts sind gegebenenfalls
jeweils für diese Maßnahmen zuständig?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam
beantwortet.
Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend vom 20. März 2024 verdeutlichte das Leid der ehemaligen
Verschickungskinder sowie den Forschungsstand zum damaligen Zeitpunkt.
Mit dem Koalitionsvertrag übernahm die Bundesregierung Verantwortung für
die weitere Aufarbeitung des Schicksals der Kinder, die im Rahmen von
Kuraufenthalten zwischen 1950 bis 1990 Gewalt, Vernachlässigung und
Missbrauch erfahren haben. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit und
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales standen in der Folge zur
Umsetzung des Koalitionsvertrages und zur Frage der Zuständigkeit in einem
fachlichen Austausch.
Das BMBFSFJ steht zur Umsetzung der Verabredung aus dem
Koalitionsvertrag zudem mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins „Aufarbeitung und
Erforschung von Kinderverschickungen“ in Kontakt. Wann ein Vorhaben zur
Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann
und in welcher Höhe dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird zum
jetzigen Zeitpunkt geprüft.
Im Übrigen sieht die Bundesregierung auch die Länder – dort beispielsweise
die Gesundheits- und Jugendministerien – in der Pflicht, ihre Verantwortung in
diesem Themenbereich zu übernehmen.
7. Welche Gespräche oder sonstigen Abstimmungen haben bislang
gegebenenfalls zwischen dem Bund und
a) den Ländern,
b) den Kommunen,
c) ehemaligen Trägern von Verschickungsheimen oder deren
Rechtsnachfolgern,
d) Betroffenenverbänden,
e) wissenschaftlichen Einrichtungen,
f) sonstigen bei der Aufarbeitung involvierten Akteuren
zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen stattgefunden (bitte jeweils
Datum, beteiligte Institutionen und wesentliche Beratungsgegenstände
angeben)?
Öffentliche Termine von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung
können weitestgehend der öffentlichen Berichterstattung entnommen werden,
die in der Regel die erbetenen Angaben enthält.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Gesprächen und sonstigen
Abstimmungen mit den in a) bis f) genannten Zielgruppen der gesamten
Bundesregierung ohne eine Begrenzung des Zeitraums begründet im vorliegenden Fall
ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten
Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem
Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die
Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der
Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann.
Die angefragten Informationen können nicht durch eine einfache technische
Auswertung mit Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt werden. Für
eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle
Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen
erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der
Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
Die angefragten Daten sind daher nicht mit zumutbarem Aufwand vollständig
in Erfahrung zu bringen.
8. Welche konkreten Ergebnisse hat insbesondere der bereits von der
vorherigen Bundesregierung angekündigte Austausch zwischen Bund, Ländern
und Kommunen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 96 der Abgeordneten Simone Borchardt auf Bundestagsdrucksache
20/3141, S. 71) über die Verantwortung für das von ehemaligen
Verschickungskindern erlittene Leid und Unrecht inzwischen erbracht?
Konkrete Ergebnisse eines Austausches des Bundes mit Ländern und
Kommunen über die o. g. Thematik liegen nicht vor.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu
möglichen langfristigen gesundheitlichen und psychischen Folgen der
von ehemaligen Verschickungskindern berichteten Erfahrungen vor?
Belastende Lebensereignisse in Kindheit und Jugend können Folgen für die
psychische Gesundheit haben und mit körperlichen Folgen über die
Lebensspanne hinweg assoziiert sein. Gesundheitliche Probleme körperlicher oder
psychischer Art sind zudem in der Regel nicht auf eine einzelne Ursache
zurückzuführen, sondern zumeist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels
unterschiedlicher Faktoren.
10. Welche möglicherweise bestehenden Beratungs-, Therapie- oder
Unterstützungsangebote können ehemalige Verschickungskinder nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Bewältigung solcher Spätfolgen in
Anspruch nehmen?
11. Sofern die in Frage 10 erfragten Unterstützungsangebote existieren, hält
die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nein, welche
zusätzlichen Angebote beabsichtigt sie zu schaffen oder zu fördern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich besteht gemäß § 27 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB V) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein
Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu
erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dieser umfasst die ärztliche und psychotherapeutische
Versorgung sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln.
Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen
Versorgung in der GKV ist die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (GBA). Sie enthält Versorgungselemente
(psychotherapeutische Akutbehandlung, Kurz- und Langzeittherapie u. a.), um
Traumafolgestörungen zu begegnen.
In Deutschland besteht insgesamt ein breit angelegtes, niedrigschwellig
zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für
Menschen mit psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten wie auch
teilstationären und stationären Bereich sowie ein breites Angebot an weitergehenden
Hilfen. In den letzten Jahren wurde durch die Bundesregierung und auch durch
die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eine Vielzahl an
gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgung
weiter zu entwickeln. Auf die fortlaufende Überarbeitung der Psychotherapie-
Richtlinie (PT‑RL) und die sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für
Erwachsene beschlossenen Richtlinien über die berufsgruppenübergreifende,
koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch
kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen
Behandlungsbedarf (KSVPsych‑RL und KJ‑KSVPsych‑RL) durch den GBA
wird hingewiesen.
Betroffenen Personen stehen darüber hinaus vielfältige psychosoziale Angebote
in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft zur Verfügung.
12. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen
Aufarbeitungskommission für die Aufarbeitung des Leids von
Verschickungskindern für angebracht, wie es eine an den Deutschen Bundestag gerichtete
Petition (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_
21/Petition_146575.html) forderte?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Einrichtung einer bundesseitigen
Unabhängigen Aufarbeitungskommission – auch vor dem Hintergrund der im Mai
2025 veröffentlichten Aufarbeitungsstudie „Die Geschichte der Kinderkuren
und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 bis 1989“ –
zurzeit nicht erforderlich. Hinsichtlich der Unterstützung der weiteren
Aufarbeitung steht die Bundesregierung im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern
der Betroffenen.“
13. Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Option befasst, Träger,
Kirchen und Kassen zur vollständigen Freigabe aller für die vorgenannte
Thematik relevanten Archivakten zu verpflichten, und wenn ja, welche
rechtlichen beziehungsweise politischen Spielräume sieht die
Bundesregierung hierfür?
Die Bundesregierung hat sich bislang nicht mit dieser Option befasst.
14. Welchen aktuellen Stand hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Umsetzung der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8237 dargestellten Bemühungen, eine
fachlich fundierte Traumatherapie für Betroffene sexualisierter und
anderer Gewalt in der Kindheit mit vollständiger Kostendeckung durch die
gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen, und inwiefern kommen
diese Regelungen auch ehemaligen Verschickungskindern zugute?
In der GKV wurde mit der zum 9. April 2024 in Kraft getretenen Richtlinie des
GBA über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte
Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit
komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf
(KJ‑KSV‑Psych‑RL) die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit
schweren psychischen Erkrankungen strukturell weiterentwickelt. Die Regelungen
beabsichtigen insbesondere eine individuell bedarfsgerechte
psychotherapeutische Behandlung zu gewährleisten und sind spezifisch auf die besonderen
Bedürfnisse und Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche ausgerichtet.
Weitere Informationen zur Versorgung nach der KJ‑KSV‑Psych‑RL hat der
GBA auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt (abrufbar unter: www.g-b
a.de/richtlinien/146/ und allgemeiner unter: www.g-ba.de/themen/psychothera
pie/). Die entsprechende Richtlinie für die berufsgruppenübergreifende,
koordinierte und strukturierte Versorgung Erwachsener (KSVPsych‑RL) ist seit 2022
in der Versorgung wirksam. Die Anerkennung neuer Psychotherapieverfahren
und -methoden zur Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung richtet
sich nach den in der Psychotherapie-Richtlinie (PT‑RL) des GBA festgelegten
Voraussetzungen.
15. Über wie viele Kassensitze und spezialisierte Traumaambulanzen zur
Behandlung von Traumafolgestörungen verfügt die ambulante
psychotherapeutische Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit, und über welche Zugangswege können ehemalige
Verschickungskinder eine solche Versorgung im Rahmen der Regelversorgung nach
dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Anspruch nehmen?
Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gestiegen.
Derzeit sind 41.937 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der
vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig, davon 8.373 Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie 5.740 ärztliche
Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Psychosomatikerinnen und Psychosomatiker
(Bundesarztregister, Stand 31. Dezember 2025, Zählung nach Personen). Sie
stellen nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte ambulant tätige
Fachgruppe dar. Hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme wird auf die Antwort zu
den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Zur Zahl der spezialisierten Traumaambulanzen zur Behandlung von
Traumafolgestörungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Wartezeiten
auf einen ambulanten Psychotherapieplatz für erwachsene Betroffene
von Traumatisierungen, und inwiefern hält sie diese Wartezeiten – auch
vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4974 dargestellten
Honorarabsenkungen in der ambulanten Psychotherapie – für vereinbar mit
einem zeitnahen Zugang zur notwendigen Versorgung ehemaliger
Verschickungskinder?
Der Bundesregierung liegen keine differenzierten, validen Daten zur
Entwicklung der durchschnittlichen Wartezeiten für Erwachsene auf einen
psychotherapeutischen Termin vor. Wann nach einem Erstgespräch eine Richtlinientherapie
begonnen wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, die nicht allein
auf die Verfügbarkeit von freien Kapazitäten zurückzuführen sind (z. B.
passende Beziehung zwischen Patientinnen und Patienten sowie Therapeutinnen und
Therapeuten). Insofern sind Wartezeiten nur bedingt geeignet, die
Versorgungssituation zu beschreiben. Gleichwohl haben die Kassenärztlichen
Vereinigungen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages Instrumente, um auf besondere
regionale Versorgungsbedarfe zu reagieren. Auch die Länder haben umfassende
Optionen, sich bei der Aufstellung des Bedarfsplans einzubringen und so
unmittelbar Einfluss auf das Angebot der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen
Versorgung zu nehmen. § 103 Absatz 2 SGB V eröffnet die Möglichkeit,
unabhängig von bedarfsplanerischen Vorgaben zusätzliche Versorgungskapazitäten
auch für die Psychotherapie in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten zu
schaffen.
Um einen regionalen Mehrbedarf an Versorgungskapazitäten zu decken, stellen
darüber hinaus die Instrumente der Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung
geeignete Mittel dar. Auch hier werden den Ländern weiträumige
Mitberatungs- und Antragsrechte in den Zulassungsausschüssen eingeräumt, gemäß
§ 96 Absatz 2a SGB V.
17. Sieht die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 15 und 16
dargestellten Versorgungssituation Bedarf, spezifische zusätzliche Angebote
zur Behandlung von Spätfolgen bei ehemaligen Verschickungskindern zu
schaffen oder zu fördern, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
plant sie?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
18. Wenn ein Hilfefonds für Betroffene im Sinne der Frage 14 eingerichtet
werden soll, soll dieser nach Auffassung der Bundesregierung auch die
Finanzierung spezialisierter Traumadiagnostik und Traumatherapie
außerhalb der Regelversorgung nach SGB V umfassen, und in welchem
Verhältnis stünde ein solcher Fonds zur bestehenden Kostenübernahme
durch die gesetzliche Krankenversicherung?
Bei dieser Frage ist der Bezug unklar, da Frage 13 thematisch nicht einen
Hilfsfonds behandelt, sondern die Freigabe von Archivakten. Im Übrigen plant die
Bundesregierung aktuell nicht die Einrichtung eines entsprechenden Fonds.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu
transgenerationalen psychischen Belastungen bei Kindern und Enkeln
ehemaliger Verschickungskinder, und inwiefern werden – vor dem Hintergrund
der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/5584 dargestellten Praxis bei der Vergabe von
Kindertherapieplätzen – auch heute noch minderjährige Betroffene solch
transgenerationaler Belastungen ausreichend transparent und zeitnah mit Therapieplätzen
versorgt?
Spezifisch zu transgenerationalen Belastungen liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10, 11 und 15 wird
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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