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Schriftliche Frage 105 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich in den vergangenen Jahren die Gesundheitsversorgung von Menschen ent…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 105 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich in den vergangenen Jahren die Gesundheitsversorgung von Menschen ent… Frage 105 (Maik Brückner, Die Linke): Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich in den vergangenen Jahren die Gesundheitsversorgung von Menschen entwickelt hat, die auf eine Übernahme der Kosten geschlechtsaffirmativer Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen angewiesen sind (bitte nach trans, inter und nichtbinären Menschen unterscheiden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 19. März 2026: Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine im Sinne der Fragestellung differenzierten Bewertungen zur Gesundheitsversorgung der betroffenen Menschen, unterschieden nach trans, inter und nicht-binären Menschen, vor. Das vom Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) geförderte Projekt TRANSKIDS-CARE (01VSF20033) ergab auf Basis von Abrechnungsdaten aus den Jahren 2010 bis 2021 Hinweise auf eine gestiegene Inzidenz und Prävalenz der Inanspruchnahme von Leistungen im Zusammenhang mit der Abrechnungsdiagnose Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie (GI/GD). Nähere Informationen hierzu sind im Internetangebot des Innovationsausschusses beim G‑BA veröffentlicht (https://innovationsfonds.g-ba.de/ projekte/transkids-care.413). Ebenso wurde mit dem Projekt i2Trans- Health (01NVF17051) eine neue Versorgungsform für Erwachsene (interdisziplinär, internetbasiert) gefördert (im Internet einsehbar https://inn ovationsfonds.g-ba.de/projekte/i2transhealth.196). Der Innovationsausschuss beim G‑BA fördert darüber hinaus derzeit die Projekte EMPOW- ER-TRANS* (01NVF23119) und Together4Trans (01VSF23010) – S3 Leitlinie – zur Versorgung von Menschen mit Geschlechtsinkongruenz. Ergänzend wird auf ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Projekt für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development – DSD) hingewiesen: „Standardisierte Zentren-zentrierte Versorgung von Menschen mit DSD über die Lebensspanne (DSD-Care)“. Hierin wurden ein nationales Netzwerk von spezialisierten DSD-Zentren auf- und die Zusammenarbeit im Netzwerk und mit auswärtigen Versorgenden ausgebaut, ein standardisiertes Versorgungsmodell für Menschen mit DSD über die Lebensspanne entwickelt und umgesetzt sowie die Versorgung und Qualitätssicherung in den beteiligten Zentren evaluiert. Der Kurz- und der Abschlussbericht des Projekts sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht (www.bundesgesundheitsministerium.de/service/ publikationen/details/dsd-care). In Bezug auf die Leistungsansprüche der Versicherten bei GI/GD im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zu berücksichtigen, dass das Bundessozialgericht seit seinem Urteil vom 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R) sowohl aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine gesetzliche Regelung des Leistungsanspruchs oder eine untergesetzliche Normsetzung des G‑BA auf Basis des geltenden Rechts für erforderlich hält. Bis zu dem Vorliegen einer solchen Regelung wurden zunächst durch Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur vorläufigen weiteren Anwendung der vormals geltenden höchstrichterlichen Grundsätze Grundlagen für die Leistungspraxis der Krankenkassen geschaffen. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Gesundheit den G‑BA gebeten, möglichst zeitnah ein Beratungsverfahren zur Regelung der Versorgung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einzuleiten und es innerhalb eines Jahres abzuschließen. Gemäß der veröffentlichten Tagesordnung (https://sitzungsanmeldung.g-ba.de/downloads/10 62/1_Tagesordnung_Plenum_2026-03-19_%C3%96ffentlicher%20Teil_ kommentiert_Stand2026-03-05.pdf) ist eine diesbezügliche Befassung des G‑BA in seiner (öffentlichen) Plenumssitzung am 19. März 2026 vorgesehen (TOP 8.5.1). Vor diesem Hintergrund hat der GKV- Spitzenverband seine Mitgliedskrankenkassen entsprechend informiert und die weitere Anwendung seiner vorgenannten Empfehlungen und der Versorgungspraxis empfohlen, bis die Vorgaben des G‑BA im Rahmen der ASV umgesetzt sind.

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