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Schriftliche Frage 64 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinn…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 64 von Nicole Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinn… Frage 64 (Nicole Hess, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Erforderlichkeit einer Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren an gemeinnützige private Meldestellen wie den Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e. V. (RIAS) für statistische Erhebungen vor, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit eines Datenabgleichs mittels anonymisierter oder pseudonymisierter Daten im Zusammenhang mit der in Ausschussdrucksache 21(6)133 angeregten Prüfung einer Erweiterung des § 476 der Strafprozessordnung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 26. Oktober 2026: Die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder; über entsprechende Ersuchen entscheiden deren Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung deshalb zunächst die Länder zu ihren Erfahrungen mit der Anwendung des § 476 der Strafprozessordnung auf Datenübermittlungen für statistische Erhebungen und zu ihrer Einschätzung des Anliegens von RIAS befragen und dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über das Ergebnis berichten.

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