polradar

Schriftliche Frage 54 von Ruben Rupp (AfD): Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) von kommerziellen D…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 54 von Ruben Rupp (AfD): Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) von kommerziellen D… Frage 54 (Ruben Rupp, AfD): Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll) von kommerziellen Datenhändlern gekaufte Standortdaten deutscher Internet- und Mobilfunknutzer, so wie es offenbar einzelne Strafverfolgungsbehörden auf Landesebene tun sollen (vgl. https://netzpolitik.org/2026/ daten-schwarzmarkt-deutsche-polizei-nutzt-offen bar-rechtswidrig-databroker/), und wenn ja, aufgrund welcher datenschutzrechtlicher Vorgaben und/oder richterlicher Genehmigungen sowie in welchen konkreten Ermittlungszusammenhängen erfolgt eine mögliche Nutzung individueller Standortdaten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Durch die Beantwortung Ihrer Frage zu konkreten Maßnahmen oder Beschaffungen würden Einblicke auf zur Verfügung stehende (kriminal-)polizeiliche und sonstige technische Vorgehensweisen zur Strafverfolgung offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes gefährdet. Durch die Preisgabe etwaiger konkreter Ermittlungszusammenhänge könnten Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der oben genannten Behörden sowie deren aktuelle Bearbeitungsschwerpunkte gezogen werden. Täter oder potenzielle Zielpersonen könnten ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Strafverfolgung außerordentlich nachteilig auswirken, da unter anderem eine eindeutige Zuordnung zu etwaigen Vorgehensweisen möglich wäre. Eine Beantwortung könnte auch fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende kommerzielle Datenhändler anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren. Die erbetenen Informationen zielen im Kern auf die Offenlegung bestimmter Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen im Bereich der Strafverfolgung ab. Solche durch die Kooperation mit Unternehmen nachvollziehbaren Arbeitsmethoden sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des jeweiligen (gesetzlichen) Auftrags besonders schutzwürdig. Die besondere Schutzwürdigkeit spezifischer technischer Fähigkeiten, wie sie der Einsatz bzw. Nicht-Einsatz derartiger Angebote von Datenhändlern nahelegt, dient der Aufrechterhaltung effektiver Arbeitsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung nicht in Betracht. Bereits ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Es würde dabei die Gefahr entstehen, dass bestehende oder in der Entwicklung befindliche operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden und damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Auch dies könnte einen erheblichen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung und damit für die (Sicherheits-)Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3280 verwiesen.

Relationen