Schriftliche Frage 85 von David Schliesing (DIE LINKE): Aus welchen Mitteln wird das gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierungsprogramm bei den Jobcentern umgesetzt (bitte ab 2021 nach Jahren und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 85 von David Schliesing (DIE LINKE): Aus welchen Mitteln wird das gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierungsprogramm bei den Jobcentern umgesetzt (bitte ab 2021 nach Jahren und…
Frage 85 (David Schliesing, Die Linke):
Aus welchen Mitteln wird das gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierungsprogramm bei den Jobcentern umgesetzt (bitte ab 2021 nach Jahren und getrennt nach Jobcenter-gE und kommunale Jobcenter angeben), und existieren zusätzlich ggf. Förderprogramme des Bundes, um die Implementierung umzusetzen, und wenn ja, welche sind dies, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. Oktober 2026:
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Digitalisierungsprogramm für die Jobcenter ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Titel „Verwaltungsdigitalisierung“ des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität stehen rund 500 Mio. Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Arbeits- und Sozialbereich zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden auch diverse Umsetzungsmaßnahmen der BA, vor allem in den Bereichen Registermodernisierung, Anbindung EUDI- Wallet, Digitale Identitäten und KI-Anwendungen finanziert. Die Kosten der Jobcenter für IT sind Teil der Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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