Schriftliche Frage 108 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde im IGES-Bericht zur langfristigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung die Kombination eines progress…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 108 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde im IGES-Bericht zur langfristigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung die Kombination eines progress…
Frage 108 (Evelyn Schötz, Die Linke):
Aus welchen Gründen wurde im IGES-Bericht zur langfristigen Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung die Kombination eines progressiven Beitragssatzes mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze und der Verbeitragung aller Einkunftsarten nicht berechnet, und inwieweit hat die Bundesregierung die im Bericht ausgewiesenen Finanzierungspotenziale einer höheren Beitragsbemessungsgrenze und der Einbeziehung aller Einkunftsarten bei der Ausgestaltung des Pflegeneuordnungsgesetz-Kabinettsentwurfs sowie des Prüfauftrags der Pflegestrukturkommission berücksichtigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 30. Oktober 2026:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellerin mit ihrer Frage auf den Bericht „Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung – Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen verschiedener Reformmaßnahmen auf die langfristige Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung“ bezieht, der vom IGES Institut für die interministerielle Arbeitsgruppe „Zukunftssichere Finanzen der SPV“ in der 20. Legislaturperiode erstellt und im Mai 2024 veröffentlicht wurde. In diesem Bericht werden für 75 verschiedene Konstellationen Berechnungen bezüglich finanzieller Effekte für die soziale Pflegeversicherung aufgezeigt. Für weitere Kombinationen unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente wurde kein Bedarf gesehen. Die im Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgesehenen Finanzierungsinstrumente sind Ergebnis der Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode. Die am 14. Oktober 2026 mit Kabinettbeschluss einberufene und mit einem konkreten Arbeitsauftrag versehene Pflegestrukturkommission wird Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung bis Ende Januar 2027 erarbeiten.
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