Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes (Antwort zu Drs. 21/7803)
Text
Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes (Antwort zu Drs. 21/7803)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8664
21. Wahlperiode 16.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Tobias Teich, Stefan
Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7803 –
Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions-
und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des
Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des
russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in erheblichem Umfang auf
militärischer, finanzieller, humanitärer und ziviler Ebene. Umfang und Struktur der
bislang geleisteten Unterstützung waren bereits Gegenstand verschiedener
parlamentarischer Anfragen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Unterstützungsleistungen der
Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. April
2025“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/408) bezifferte die Bundesregierung
die bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine und Menschen aus
der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges zum Stand: 31. März
2025 auf knapp 48 Mrd. Euro. Den Wert der militärischen Unterstützung im
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 bezifferte sie auf
15,6 Mrd. Euro.
Die Unterstützung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Im
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind nach Angaben der
Bundesregierung 11,6 Mrd. Euro für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen (vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoli
tik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt
aufgerufen: 18. August 2026). In der Finanzplanung des Bundes werden
darüber hinaus unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig
angegriffene Staaten“ für die Jahre 2028, 2029 und 2030 jeweils erhebliche weitere
Mittel berücksichtigt.
Für die Fragesteller besteht deshalb ein parlamentarisches
Informationsinteresse daran, welcher Anteil dieser Mittel konkret der Ukraine zuzurechnen ist,
welche Mittel bereits rechtlich oder vertraglich gebunden sind und welche
längerfristigen finanziellen Verpflichtungen daraus für den Bund entstehen.
Neben der laufenden Unterstützung stellt sich ihnen die Frage nach den mittel-
und langfristigen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands beim
Wiederaufbau der Ukraine. Auch dieser Themenkomplex war bereits Gegenstand
parlamentarischer Befassung, unter anderem auf Bundestagsdrucksache 21/2187.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 16. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darüber hinaus können sich aus einem möglichen Beitritt der Ukraine zur
Europäischen Union erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt
der Europäischen Union und damit mittelbar auf Deutschland ergeben. Dies
betrifft insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik, die europäischen Struktur-
und Kohäsionsfonds und die Entwicklung des deutschen Nettobeitrags zum
EU-Haushalt (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. [2023]:
Fiskalische Aspekte einer EU-Erweiterung – Folgen eines EU-Beitritts der Ukraine
für den Haushalt und die Kohäsionspolitik, S. 6 bis 13, www.iwkoeln.de/filea
dmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023-EU-Erweiterun
g.pdf, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). Gleichzeitig besteht in
Deutschland ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsbedarf der öffentlichen
Infrastruktur. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro
geschaffen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentlic
he_Finanzen/SVIK/sondervermoegen-infrastruktur-klimaneutralitaet.html,
zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind allein aus
dem Sondervermögen für 2027 unter anderem 17,7 Mrd. Euro für
Verkehrsinfrastruktur, 3,5 Mrd. Euro für Krankenhausinfrastruktur, 1,4 Mrd. Euro für
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und 9 Mrd. Euro für Digitalisierung
vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteil
ungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-
2027.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Neben dem Investitionsbedarf bestehen erhebliche finanzielle
Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme. Die von der Bundesregierung
eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Finanzierungslücken bis zum
Jahr 2030 prognostiziert. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich
Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eingeleitet (vgl. www.das-parlamen
t.de/inland/gesundheit/66-vorschlaege-zur-stabilisierung-der-krankenversiche
rung, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
parlamentarisches Informationsinteresse an einer transparenten und möglichst
vergleichbaren Darstellung der für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen
beziehungsweise bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes
im Zusammenhang mit der Ukraine einerseits und der bestehenden
beziehungsweise noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfe
innerhalb Deutschlands andererseits. Dabei wird nicht unterstellt, dass sämtliche
Ausgabenpositionen haushaltsrechtlich unmittelbar gegeneinander
austauschbar sind. Vielmehr soll festgestellt werden, welchen finanzpolitischen
Handlungsspielraum die Bundesregierung angesichts gleichzeitig steigender
Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, erheblicher Investitions- und
Sanierungsbedarfe, steigender Kredit- und Zinsbelastungen und der finanziellen
Herausforderungen der sozialen Sicherungssysteme für die kommenden Jahre sieht.
Von besonderem parlamentarischen Interesse ist für die Fragesteller daher,
welche mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen bereits
eingegangen wurden, welche weiteren Belastungen die Bundesregierung erwartet,
in welchem Umfang bestehende Investitions- und Finanzierungsbedarfe
innerhalb Deutschlands durch die derzeitige Finanzplanung gedeckt sind und
welche Folgen die Bundesregierung erwartet, wenn notwendige Investitionen
und Sanierungsmaßnahmen nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher
Verzögerung umgesetzt werden können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen
zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein rasches Ende des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die
Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen
Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und
multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der
Europäischen Union (EU), der NATO und den G7. Die Bundesregierung ist überzeugt,
dass die sicherheitspolitischen Kosten und Konsequenzen eines militärischen
Siegs Russlands in diesem Krieg und damit einer völkerrechtswidrigen
Verschiebung von Grenzen in Europa mit militärischen Mitteln die Risiken der
Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden.
Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär,
zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
Unabhängig davon adressiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Investitionsagenda verstärkt die Investitionsbedarfe in Deutschland. Hierzu hat die
Bundesregierung einen Investitionshochlauf gestartet, der vor allem mit der
Einrichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) im letzten Jahr ermöglicht wurde und dessen Umsetzung aktuell an
Dynamik gewinnt. Mit der Modernisierung der Infrastruktur insbesondere in den
Bereichen Verkehr, Digitalisierung, Forschung, Innovation und Bildung
erneuert die Bundesregierung in den nächsten Jahren nicht nur den öffentlichen
Kapitalstock, sondern setzt auch wichtige Impulse für höhere Produktivität und
technologischen Wandel im Privatsektor. Die Bundesregierung hat ein
umfassendes Fortschritts- und Wirkungsmonitoring für die Bundessäule des SVIK
etabliert. Auf dessen Grundlage werden regelmäßig Daten zu den konkreten
Fortschritten und Wirkungen der Investitionen erhoben, die eine regelmäßige
Überprüfung und Nachsteuerung ermöglicht. Damit stellt die Bundesregierung
sicher, dass sich die aus dem SVIK finanzierten Investitionen zügig in eine
modernisierte Infrastruktur, verbesserte Wachstumsaussichten und Fortschritte zur
Erreichung der Klimaneutralität übersetzen. Mit Einrichtung des SVIK und
Schaffung der Bereichsausnahme u. a. für Verteidigung und Hilfen für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten wurden die haushaltsrechtlichen Grundlagen
geschaffen, dass sowohl wachstumsstärkende Investitionen als auch
Unterstützungsleistungen für die Ukraine ermöglicht werden.
1. Welche finanziellen Mittel des Bundes sind nach gegenwärtigem
Planungsstand für die Unterstützung der Ukraine in den Jahren 2027, 2028,
2029 und 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren sowie
militärischer, finanzieller, humanitärer und sonstiger ziviler Unterstützung
aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe bestehen zum Stichtag 31. Juli 2026
Verpflichtungsermächtigungen, vertragliche Verpflichtungen, internationale Zusagen
oder sonstige finanzielle Bindungen des Bundes für
Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine für die Jahre von 2027 bis 2030 und für
die Zeit nach 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Wie hoch ist nach gegenwärtigem Planungsstand die Gesamtsumme aller
für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen, bereits zugesagten,
vertraglich gebundenen oder von der Bundesregierung erwarteten
finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit
a) der militärischen Unterstützung der Ukraine,
b) der zivilen und humanitären Unterstützung der Ukraine,
c) dem Wiederaufbau der Ukraine,
d) sonstigen finanziellen Verpflichtungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine?
Die Fragen 1, 2 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde als VS-NfD eingestuft und kann der Anlage entnommen
werden.*
3. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Beiträgen Deutschlands zum
Wiederaufbau der Ukraine rechnet die Bundesregierung nach gegenwärtigem
Planungsstand bis zum Jahr 2030, und welche dieser Mittel sind bereits
verbindlich zugesagt oder haushalterisch abgesichert?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Russland ist zudem
völkerrechtlich verpflichtet, Wiedergutmachung für die verursachten Schäden
in der Ukraine zu leisten, wie in der Resolution der VN-Generalversammlung
A/RES/ES-1 1/5 am 14. November 2022 festgestellt wurde.
4. Welche Szenarien, Berechnungen oder Planungen liegen der
Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Gesamtbelastung des Bundes
durch die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr
2030 vor, und auf welche Gesamtsummen belaufen sich diese jeweils?
Zusammen mit internationalen Partnern in der EU und den G7 unterstützt die
Bundesregierung die Ukraine beim Wiederaufbau und der dafür notwenigen
Mobilisierung der Privatwirtschaft. Eine finanzielle Gesamtbelastung des
Bundes durch die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr
2030 lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund des
volatilen Verlaufs des russischen Angriffskriegs nicht belastbar beziffern. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche Berechnungen, Schätzungen oder Szenarien liegen der
Bundesregierung gegebenenfalls zu den finanziellen Auswirkungen eines
Beitritts der Ukraine zur Europäischen Union auf den EU-Haushalt vor?
6. Mit welcher Veränderung des deutschen Nettobeitrags zum Haushalt der
Europäischen Union rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls bei
einem Beitritt der Ukraine unter Zugrundelegung der derzeitigen
Regelungen beziehungsweise entsprechender zukünftiger Regelungen des
Mehrjährigen Finanzrahmens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
7. Hat die Bundesregierung Berechnungen oder Einschätzungen dazu
vorgenommen, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt der Ukraine auf
a) die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union,
b) die Direktzahlungen und sonstigen Fördermittel für
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland,
c) die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und
d) die Deutschland aus diesen Fonds zur Verfügung stehenden Mittel
hätte, und wenn ja, was besagen diese (bitte ausführen)?
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
8. Welche Übergangsregelungen oder dauerhaften Änderungen der
europäischen Agrar-, Struktur- oder Kohäsionspolitik hält die Bundesregierung
gegebenenfalls für erforderlich, um erhebliche finanzielle Verlagerungen
zulasten bisheriger Empfängerstaaten im Falle eines EU-Beitritts der
Ukraine zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7530 verwiesen. Die
Auswirkungen eines EU-Beitritts der Ukraine auf den Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR), die deutschen Beitragszahlungen an den EU-Haushalt, die
Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, die Direktzahlungen und sonstigen
Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die europäischen
Struktur- und Kohäsionsfonds und die aus diesen Fonds für Deutschland zur
Verfügung stehenden Mittel sind somit von der entsprechenden Ausgestaltung
abhängig. Die Bundesregierung setzt sich in den MFR-Verhandlungen
unabhängig von einem möglichen Beitritt der Ukraine dafür ein, den europäischen
Haushalt und die Agrar-, Struktur- und Kohäsionspolitik zu modernisieren,
nicht zuletzt auch um die Beiträge der Mitgliedstaaten in einem vertretbaren
Rahmen zu halten.
9. Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach ihrer aktuellen
Einschätzung den gesamten Investitions- und Sanierungsbedarf der öffentlichen
Infrastruktur in Deutschland für den Zeitraum bis 2030 sowie, soweit
entsprechende Berechnungen vorliegen, bis 2035?
10. Wie hoch ist dieser Investitions- und Sanierungsbedarf nach Kenntnis
beziehungsweise eigener Einschätzung der Bundesregierung jeweils für
a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
b) Straßenbrücken,
c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
e) Krankenhäuser,
f) Pflegeeinrichtungen,
g) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie
h) sonstige kommunale Infrastruktur
(vgl. Frage 9)?
11. Auf welche eigenen Berechnungen, Gutachten, Untersuchungen oder
Berechnungen Dritter stützt die Bundesregierung die Angaben zu den
Fragen 9 und 10, und welche der dort ermittelten Bedarfe legt die
Bundesregierung ihrer eigenen Finanz- und Investitionsplanung zugrunde?
12. Welcher Anteil der in den Fragen 9 und 10 genannten Investitions- und
Sanierungsbedarfe ist nach gegenwärtigem Planungsstand durch
a) den Kernhaushalt des Bundes,
b) das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität,
c) weitere Sondervermögen,
d) Haushaltsmittel der Länder,
e) kommunale Haushaltsmittel und
f) europäische Fördermittel
bereits finanziell gedeckt?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der
Bundesregierung die nach Berücksichtigung der in ihrer Antwort zu Frage 12
genannten Mittel verbleibende Finanzierungslücke, aufgeschlüsselt nach
den in Frage 10 genannten Bereichen?
14. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die von der Bundesregierung
anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe nach gegenwärtiger
Finanzplanung vollständig gedeckt beziehungsweise abgearbeitet werden (bitte
ausführen)?
15. Welche Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen können nach
Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang durchgeführt werden, wenn über die derzeitige Finanzplanung
hinaus keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden (bitte ausführen)?
21. Wie hoch ist demgegenüber nach Kenntnis beziehungsweise
Einschätzung der Bundesregierung für denselben Zeitraum die noch ungedeckte
Finanzierungslücke für
a) Straßen und Straßenbrücken,
b) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
c) Schulen und Bildungseinrichtungen,
d) Krankenhäuser,
e) die Pflegeinfrastruktur,
f) die gesetzliche Krankenversicherung,
g) die soziale Pflegeversicherung und
h) die sonstige kommunale Infrastruktur?
26. Welchem rechnerischen Anteil entsprechen die in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 25 ermittelten Beträge von 10 Prozent, 25 Prozent
und 50 Prozent jeweils an dem von der Bundesregierung
beziehungsweise den zuständigen Bundesressorts festgestellten, bis zum Jahr 2030 noch
ungedeckten Investitions-, Sanierungs- oder Finanzierungsbedarf für
a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
b) Straßenbrücken,
c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
e) Krankenhäuser,
f) Pflegeeinrichtungen und Pflegeinfrastruktur,
g) die gesetzliche Krankenversicherung,
h) die soziale Pflegeversicherung,
i) die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
j) sonstige kommunale Infrastruktur?
27. Welche Berechnungen der Länder, kommunalen Spitzenverbände,
Sozialversicherungsträger, öffentlichen Unternehmen, Sachverständigenräte
oder wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit der Bundesregierung für
einzelne Bereiche keine eigenen Berechnungen zum Gesamtbedarf
beziehungsweise zur verbleibenden Finanzierungslücke vorliegen, sind ihr
hierzu gegebenenfalls bekannt, und welche davon legt sie ihrer eigenen
Haushalts-, Finanz- oder Investitionsplanung gegebenenfalls zugrunde
(vgl. Frage 26)?
Die Fragen 9 bis 15, 21, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Vor dem Hintergrund der inhaltlichen Anforderungen des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages an den Monitoringbericht zum Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) hat das Bundesministerium für
Finanzen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer
Kurzexpertise zur Sanierungslücke in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur in
Deutschland beauftragt. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im
SVIK-Monitoringbericht 2025 des BMF (verfügbar unter www.bundesfinanzm
inisterium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/svik-monito
ringbericht-2025.pdf) sowie den Endbericht zur Kurzexpertise des DIW
„Herleitung und Darstellung der Entwicklung einer Sanierungslücke in Bezug auf
die öffentliche Infrastruktur in Deutschland – Fokus Infrastruktur in
Verantwortung des Bundes“ und das alle thematisch einschlägigen Studien umfassende
Quellenverzeichnis des Endberichts zur Kurzexpertise verwiesen (verfügbar
unter: www.diw.de/docu-ments/publikationen/73/diw_01.c.1014777.de/diwko
mpakt_2026-216.pdf).
16. Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der gesetzlichen
Krankenversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030
nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026
beschlossenen oder konkret geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-
Finanzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das geschätzte Entlastungsvolumen der mit dem GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Maßnahmen schließt in den Jahren 2027 und 2028 die prognostizierte
Deckungslücke für stabile Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den
Jahren 2029 und 2030 verbleibt eine geringfügige Deckungslücke. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass die geplanten Strukturreformen auf Basis der im
zweiten Bericht der Finanz-Kommission Gesundheit erwarteten Empfehlungen für
strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen ab dem Jahr 2029 ergänzend
zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beitragen werden.
17. Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der sozialen
Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030 nach
vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen
oder konkret geplanten Reformmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der aktuell von der Bundesregierung prognostizierte Finanzbedarf für die
soziale Pflegeversicherung für den erfragten Zeitraum sowie die dafür
erforderlichen Finanzmaßnahmen können dem am 5. Juni 2026 vom
Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Referentenentwurf für ein Gesetz zur
Neuordnung der Pflegeversicherung entnommen werden. Der Entwurf ist unter
www.bundesgesundheits-ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gese
tze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
abrufbar.
18. Welche zusätzlichen Bundesmittel wären nach Berechnung der
Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2027 bis 2030 erforderlich, um
Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der
sozialen Pflegeversicherung über das zum 31. Juli 2026 bestehende Niveau
hinaus vollständig zu vermeiden?
Bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bringt die
Bundesregierung Reformen auf den Weg mit dem Ziel, das System finanziell
neu zu ordnen und damit zu stabilisieren, ohne den allgemeinen Beitragssatz
weiter zu erhöhen. Die Bundesregierung hat überdies eine
Pflegestrukturkommission berufen, die konkrete Reformvorschläge erarbeiten soll, um eine gute
pflegerische Versorgung sicherzustellen und den Beitragssatz zur sozialen
Pflegeversicherung bis in die Jahre nach 2030 stabil zu halten. Im Übrigen wird
auf die Ausführungen auf der Homepage des Bundesministeriums für
Gesundheit verwiesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-ve
rordnungen/guv-21-lp/pnog).
19. Mit welcher Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes
und der daraus resultierenden zusätzlichen Belastung von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, sofern
keine über die derzeitige Finanzplanung hinausgehenden Bundesmittel
zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung bereitgestellt
werden?
Die in den Gesamtbeitragssatz einfließenden Beitragssätze werden
grundsätzlich von den einzelnen Versicherungszweigen im Rahmen des jeweils geltenden
Rechts eigenständig festgelegt. Für die Rentenversicherung werden die
zukünftig erwarteten Beitragssätze in den jährlich erscheinenden
Rentenversicherungsberichten veröffentlicht. Für die Arbeitslosenversicherung wird davon
ausgegangen, dass der aktuelle Beitragssatz von 2,6 Prozent weiterhin besteht.
Mit den Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat der
Deutsche Bundestag ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um in
der gesetzlichen Krankenversicherung die Zusatzbeiträge in den Jahren 2027
und 2028 stabil zu halten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 verwiesen.
22. Hat die Bundesregierung eine finanzpolitische Gesamtbetrachtung
vorgenommen, in der die mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen
im Zusammenhang mit der Ukraine den noch ungedeckten Investitions-
und Finanzierungsbedarfen innerhalb Deutschlands gegenübergestellt
werden?
a) Wenn ja, wann wurde diese vorgenommen, welche Ressorts waren
daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung
gekommen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche
Gesamtbetrachtung bislang nicht vorgenommen?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Wie hoch sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2027 und dem Finanzplan des Bundes bis 2030 die für die Jahre 2027,
2028, 2029 und 2030 jeweils vorgesehenen Mittel für die Unterstützung
der Ukraine, und welcher Anteil der unter der Zweckbestimmung „Hilfe
für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfällt
jeweils unmittelbar oder mittelbar auf die Ukraine (bitte nach
militärischer Unterstützung, finanzieller Unterstützung, humanitärer
Unterstützung, sonstiger ziviler Unterstützung, nach Wiederaufbaumaßnahmen,
Verpflichtungsermächtigungen sowie sonstigen finanziellen Zusagen
oder Verpflichtungen aufschlüsseln)?
24. Welche der vorgenannten Mittel sind zum Stichtag 31. Juli 2026 bereits
rechtlich, vertraglich oder durch internationale Vereinbarungen
gebunden, und bei welchen Mitteln besteht nach gegenwärtigem Stand noch
keine entsprechende Bindung?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Unterstützung der Ukraine wird auf die Antwort zu den Fragen 1
und 2 verwiesen. Die unter der Zweckbestimmung „Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfallen nach aktuellen
Planungen im Regierungsentwurf 2027 sowie im Finanzplan des Bundes bis 2030
vollständig für die Unterstützung der Ukraine.
25. Welchen Beträgen entsprechen rein rechnerisch jeweils 10 Prozent,
25 Prozent und 50 Prozent der für die Jahre von 2027 bis 2030
vorgesehenen, zum Stichtag 31. Juli 2026 aber noch nicht tatsächlich
verausgabten Mittel für die Unterstützung der Ukraine (vgl. Vorfragen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28a und 28b verwiesen.
28. Wie hoch sind beziehungsweise ist nach dem Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan bis 2030 in den einzelnen
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils
a) die Ausgaben des Bundes für die Unterstützung der Ukraine,
Im Bundeshaushalt 2027 sowie im Finanzplan bis 2030 sind keine regionalen
Festlegungen der einzelnen Haushaltstitel vorgesehen. Dementsprechend kann
keine konkrete Benennung der Ausgaben im Sinne der Fragestellung erfolgen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 2 sowie 23 und 24 verwiesen.
b) die Ausgaben unter der Zweckbestimmung „Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ insgesamt,
Es wird auf den Finanzplan des Bundes (Bundestagsdrucksache 21/7301, S. 27)
verwiesen.
c) die Investitionsausgaben des Bundes für Verkehrswege und
Verkehrsinfrastruktur,
Investitionsausgaben des Bundes für die klassische Verkehrsinvestitionslinie
für Straße, Schiene und Wasserstraße belaufen sich nach dem
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 auf 33,7 Mrd. Euro.
Für die Jahre 2028 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung folgende
Investitionsausgaben vorgesehen:
• 2028: 34,1 Mrd. Euro,
• 2029: 34,4 Mrd. Euro,
• 2030: 33,2 Mrd. Euro.
d) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Schulen und
sonstige Bildungseinrichtungen,
Es ist zu berücksichtigen, dass nach der grundgesetzlichen
Kompetenzverteilung grundsätzlich die Länder für das Schulwesen und dessen Finanzierung
zuständig sind.
Das Fördervolumen für Investitionsausgaben des Bundes im schulischen
Bereich beläuft sich nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027
auf 5,4 Mrd. Euro.
Für die Jahre 2028 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung folgende
Investitionsausgaben vorgesehen:
• 2028: 5,8 Mrd. Euro,
• 2029: 6,0 Mrd. Euro,
• 2030: 4,7 Mrd. Euro.
e) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Krankenhäuser,
Für strukturverändernde Investitionen in Krankenhäuser wurde mit der
Krankenhausreform der Krankenhaustransformationsfonds eingerichtet, für den der
Bund in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils jährlich 3,5 Mrd. Euro und in den
Jahren 2030 bis 2035 jeweils jährlich 2,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität auszahlt (siehe § 12b des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes). Daneben stellt der Bund mit dem Sofortprogramm
Cybersicherheit im Gesundheitswesen Mittel zur Stärkung der IT-Sicherheit
versorgungskritischer Einrichtungen des Gesundheitswesens bereit. Hierfür sind im
Einzelplan 15 in den Jahren 2026 bis 2030 insgesamt bis zu 1,84 Mrd. Euro
vorgesehen. Ein Teil dieser Mittel ist für Krankenhäuser bestimmt; im Übrigen
werden weitere versorgungskritische Einrichtungen entlang des akutstationären
Versorgungspfades gefördert. In welchem Umfang die einzelnen
Einrichtungsarten gefördert werden, wird derzeit festgelegt.
f) die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung,
Haushaltsjahr 2027 2028 2029 2030
Leistungen des Bundes an die gesetzliche
Krankenversicherung (Bundeszuschuss nach § 221 SGB V) (in Mrd. Euro)
13,15 12,95 12,95 12,95
g) die Leistungen des Bundes an die soziale Pflegeversicherung,
Nach geltendem Recht wird der derzeit ausgesetzte Bundeszuschuss ab dem
Jahr 2028 wieder aufgenommen.
h) die Investitionsausgaben für sonstige öffentliche Infrastruktur,
Bei „sonstige öffentliche Infrastruktur“ handelt es sich nicht um einen
abgrenzbaren Begriff. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wachstum zu fördern
und die deutsche Wirtschaft zu stärken, um Arbeitsplätze und die Einkommens-
und Beschäftigungschancen zukünftiger Generationen zu sichern. Neben den
im Kernhaushalt vorgesehenen Investitionen schafft insbesondere das
Sondervermögen die notwendigen finanziellen Spielräume, um langfristig die
strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Bezüglich der
Investitionsausgaben des Bundeshaushalts zusammen mit denen des SVIK und
des KTF für die Jahre 2027 bis 2030 sind gemäß Finanzplanung wie folgt
vorgesehen:
Haushaltsjahr 2027 2028 2029 2030
Investitionen (in Mrd. Euro) 124 120 120,3 112,6
Im Übrigen wird auf Bundestagsdrucksache 21/7301, S. 13 verwiesen.
i) die Zinsausgaben des Bundes und
j) die Nettokreditaufnahme des Bundes?
Die Fragen 28i und 28j werden gemeinsam beantwortet.
Die geplanten Zinsausgaben sowie die geplante Nettokreditaufnahme gemäß
Regierungsentwurf bzw. Finanzplan können für 2027 dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027
(Bundestagsdrucksache 21/7300) und für 2028 bis 2030 dem Finanzplan des
Bundes 2026–2030 (Bundestagsdrucksache 21/7301) entnommen werden.
29. Wie haben sich die in den Antworten der Bundesregierung auf die
Teilfragen a bis j der Frage 28 genannten Beträge gegenüber dem
Haushaltsjahr 2022
a) nominal in Euro,
b) prozentual und
c) preisbereinigt
verändert?
30. Welchen prozentualen Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des
Bundes nehmen die in der Antwort zu den Fragen 28a bis 28j genannten
Ausgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren ein?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Hinweis auf die Beantwortung der Frage 28a kann eine konkrete
Ermittlung der mathematischen Verhältnisse im Sinne der Fragestellung nicht
erfolgen.
31. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
a) das reale Wirtschaftswachstum,
b) die Produktivitätsentwicklung,
c) die privaten und öffentlichen Investitionen,
d) die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands,
e) die Beschäftigung und Arbeitskosten sowie
f) die Entwicklung der öffentlichen Haushalte,
wenn die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und
Sanierungsbedarfe bei Verkehrswegen, Schulen, Krankenhäusern und
kommunaler Infrastruktur bis zum Jahr 2030 nicht vollständig gedeckt werden?
32. Mit welchen konkreten finanz- und haushaltspolitischen Maßnahmen
will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass die Erfüllung
außen- und sicherheitspolitischer Verpflichtungen Deutschlands bei
gleichzeitig steigenden Verteidigungs-, Kredit-, Zins- und
Sozialausgaben nicht dazu führt, dass notwendige Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur sowie in die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme
dauerhaft unterbleiben oder zeitlich verschoben werden (bitte
ausführen)?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben und Sicherung eines hohen
Investitionsniveaus in den nächsten Jahren setzt die Bundesregierung auf eine
tragfähige und wachstumsorientierte Finanzpolitik. Dabei zielen die wirtschafts- und
finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auf eine Stärkung des
Wachstumspotenzials und Sicherung haushaltspolitischer Spielräume durch
eine Verstetigung wachstumsstärkender Investitionen, die Umsetzung von
Strukturreformen und fortwährende Konsolidierung im Bundeshaushalt. Die
vom Grundgesetz vorgeschriebene Mindestinvestitionsquote im Kernhaushalt
sowie das über zwölf Jahre angelegte SVIK sichern die notwendigen
Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungs (Antwort)