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Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen - Hochwertige Medikamente dem Versorgungskreislauf erhalten

dip / drucksache 03.11.2026 · WP 21 · 21/8915 · Antrag · Original ↗

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Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen - Hochwertige Medikamente dem Versorgungskreislauf erhalten Deutscher Bundestag Drucksache 21/8915 21. Wahlperiode 03.11.2026 Antrag der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch Alexander Arpaschi, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Andreas Paul, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen – Hochwertige Medikamente dem Versorgungskreislauf erhalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In Deutschland werden in erheblichem Umfang ungeöffnete, originalverpackte und nicht abgelaufene Fertigarzneimittel entsorgt, sobald eine Therapie vorzeitig endet oder Patienten versterben. Diese Praxis führt zu einer massiven Verschwendung von Ressourcen und zu einer unnötigen finanziellen Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).1 Die Bundesregierung verfügt laut der Antwort auf die Kleine Anfrage2 über keinerlei valide Datenbasis zum finanziellen Gesamtschaden dieser Verschwendung von Fertigarzneimitteln. Sie nimmt hierbei eine abwartende Haltung ein, anstatt proaktiv Lösungen zu entwickeln. Das von der Bundesregierung regelmäßig angeführte Argument der „möglichen Kontamination“ oder der nicht garantierbaren „ordnungsgemäßen Lagerung“ zur Blockade von Rückführungsverfahren ist in Anbetracht des technologischen Fortschritts nicht mehr zeitgemäß.3 Mit den seit 2019 eingeführten Sicherheitsmerkmalen (Fälschungsschutzrichtlinie4) und modernen digitalen Monitoring- Systemen existieren heute technische Mittel, um die Integrität von Arzneimittelpackungen rechtssicher nachzuweisen.5 1 https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/medikamentenmuell-fuenf-milliarden- euro-fuer-die-tonne/ 2 Bundestagsdrucksache 21/7416 3 https://www.mdpi.com/2227-7080/11/3/75 4 https://www.akdae.de/arzneimitteltherapie/arzneiverordnung-in-der-praxis/ausgaben-archiv/ausgaben- ab-2015/ausgabe/artikel/2019/2019-01-02/europaische-falschungsschutzrichtlinie-und- ihreumsetzung-in-deutschland 5 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11385643/ V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Mit der Ausnahme für Betäubungsmittel (BtM) in stationären Einrichtungen gemäß § 5b Abs. 4 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) existiert bereits ein erfolgreicher rechtlicher Präzedenzfall.6 Dieser beweist, dass bei „kontrollierter Lagerung“ eine Wiederverwendung möglich und sicher ist. Dieses Prinzip muss auf andere hochpreisige Fertigarzneimittelgruppen ausgeweitet werden. Der aktuelle regulatorische Rahmen für Fertigarzneimittel ist starr und lässt keine Flexibilität für eine qualitätsgesicherte Wiederverwendung zu, was angesichts der hohen Preise für moderne Wirkstoffe (z. B. Onkologika in Tablettenform) unverantwortlich ist.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine umfassende Datenanalyse zum Ausmaß der Vernichtung von ungeöffneten, originalverpackten und nicht abgelaufenen Fertigarzneimitteln in Deutschland in Auftrag zu geben, um das tatsächliche finanzielle Schadensvolumen für die gesetzliche Krankenversicherung zu beziffern; 2. auf Grundlage dieser Erkenntnisse unter Berücksichtigung der bestehenden Sicherheitsmerkmale (Fälschungsschutzrichtlinie) rechtssichere Modellprojekte zur qualitätsgesicherten Rückführung von originalverpackten Hochpreis-Fertigarzneimitteln in den Versorgungskreislauf zu initiieren; 3. die bestehende Ausnahme für Betäubungsmittel (BtM) in stationären Einrichtungen als Referenz zu nutzen und zu prüfen, inwieweit das Prinzip der „kontrollierten Lagerung“ auf andere hochpreisige Fertigarzneimittelgruppen (insbesondere Onkologika und Immunsuppressiva) in stationären Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ausgeweitet werden kann; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Apothekenbetriebsordnung derart angepasst wird, dass unter Nutzung digitaler Dokumentations- und Überwachungssysteme eine Wiederabgabe von originalverpackten Fertigarzneimitteln rechtssicher ermöglicht wird, sofern eine lückenlose Qualitätskontrolle nachgewiesen ist; 5. eine digitale Infrastruktur zu fördern, die es Apotheken und klinischen Einrichtungen ermöglicht, Bestände von ungenutzten, aber wiederverwendungsfähigen Fertigarzneimitteln effizient zu erfassen und innerhalb des legalen Versorgungssystems umzuverteilen. Berlin, den 3. November 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 6 https://www.dgpalliativmedizin.de/images/160530_Betaubungsmittel_Doppelseiten.pdf 7 https://www.doccheck.com/de/detail/articles/52271-medikamente-fuer-den-muell V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage8 hat offengelegt, dass die Bundesregierung keinen Überblick über die massive Verschwendung von Arzneimitteln in Deutschland hat. Während aus der Praxis Fälle bekannt sind, in denen nach dem Tod von Patienten hochpreisige Arzneimittel im Wert von zehntausenden Euro vernichtet werden müssen, verharrt die Bundesregierung in Untätigkeit und verweist lediglich auf die geltende Rechtslage. Es ist in Zeiten steigender Krankenkassenbeiträge unverantwortlich, dass durch das Fehlen einer nationalen Strategie zur Rückführung originalverpackter Medikamente Millionenbeträge zu Lasten der Beitragszahler im Müll landen. Die Bundesregierung verweist zur Rechtfertigung ihres Nichthandelns pauschal auf mögliche Kontaminationsrisiken oder unsachgemäße Lagerung. Diese Argumentation greift zu kurz und ignoriert den technologischen Fortschritt: Bestehende Präzedenzfälle: Mit der Ausnahmeregelung für Betäubungsmittel in Hospizen und Pflegeheimen ist der rechtliche Grundsatz, dass eine Rückführung bei kontrollierter Lagerung möglich ist, bereits anerkannt. Dieses Prinzip muss auf weitere hochpreisige Arzneimittelgruppen ausgeweitet werden. Technologische Lösungen: Durch die seit 2019 verpflichtenden Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz) sowie moderne Sensorik zur Überwachung von Lagerungsbedingungen (Temperatur/Feuchtigkeit) existieren heute Lösungen, die eine Qualitätsprüfung beim Rücklauf sicherstellen können. Versorgungseffizienz: Ein modernes Gesundheitswesen darf sich nicht darauf verlassen, dass Medikamente aus Sicherheitsbedenken vernichtet werden, ohne zu prüfen, ob diese Bedenken durch Digitalisierung und Prozessoptimierung ausgeräumt werden können. Es bedarf daher eines politischen Impulses, um Deutschland von der „Wegwerf-Medizin“ hin zu einer ressourcenschonenden, patientenorientierten und wirtschaftlich effizienten Arzneimittelversorgung zu führen. 8 s. FN. 2 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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