Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen - Hochwertige Medikamente dem Versorgungskreislauf erhalten
Text
Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen - Hochwertige Medikamente dem Versorgungskreislauf erhalten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8915
21. Wahlperiode 03.11.2026
Antrag
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch Alexander Arpaschi, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard
Brucker, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt,
Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Andreas Paul, Denis
Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Arzneimittelverschwendung wirksam bekämpfen – Hochwertige Medikamente dem
Versorgungskreislauf erhalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland werden in erheblichem Umfang ungeöffnete, originalverpackte
und nicht abgelaufene Fertigarzneimittel entsorgt, sobald eine Therapie vorzeitig
endet oder Patienten versterben. Diese Praxis führt zu einer massiven
Verschwendung von Ressourcen und zu einer unnötigen finanziellen Belastung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).1
Die Bundesregierung verfügt laut der Antwort auf die Kleine Anfrage2 über
keinerlei valide Datenbasis zum finanziellen Gesamtschaden dieser Verschwendung
von Fertigarzneimitteln. Sie nimmt hierbei eine abwartende Haltung ein, anstatt
proaktiv Lösungen zu entwickeln.
Das von der Bundesregierung regelmäßig angeführte Argument der „möglichen
Kontamination“ oder der nicht garantierbaren „ordnungsgemäßen Lagerung“ zur
Blockade von Rückführungsverfahren ist in Anbetracht des technologischen
Fortschritts nicht mehr zeitgemäß.3 Mit den seit 2019 eingeführten
Sicherheitsmerkmalen (Fälschungsschutzrichtlinie4) und modernen digitalen Monitoring-
Systemen existieren heute technische Mittel, um die Integrität von
Arzneimittelpackungen rechtssicher nachzuweisen.5
1 https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/medikamentenmuell-fuenf-milliarden-
euro-fuer-die-tonne/
2 Bundestagsdrucksache 21/7416
3 https://www.mdpi.com/2227-7080/11/3/75
4 https://www.akdae.de/arzneimitteltherapie/arzneiverordnung-in-der-praxis/ausgaben-archiv/ausgaben-
ab-2015/ausgabe/artikel/2019/2019-01-02/europaische-falschungsschutzrichtlinie-und-
ihreumsetzung-in-deutschland
5 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11385643/
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Mit der Ausnahme für Betäubungsmittel (BtM) in stationären Einrichtungen
gemäß § 5b Abs. 4 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
existiert bereits ein erfolgreicher rechtlicher Präzedenzfall.6 Dieser beweist, dass
bei „kontrollierter Lagerung“ eine Wiederverwendung möglich und sicher ist.
Dieses Prinzip muss auf andere hochpreisige Fertigarzneimittelgruppen
ausgeweitet werden.
Der aktuelle regulatorische Rahmen für Fertigarzneimittel ist starr und lässt keine
Flexibilität für eine qualitätsgesicherte Wiederverwendung zu, was angesichts der
hohen Preise für moderne Wirkstoffe (z. B. Onkologika in Tablettenform)
unverantwortlich ist.7
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine umfassende Datenanalyse zum Ausmaß der Vernichtung von
ungeöffneten, originalverpackten und nicht abgelaufenen Fertigarzneimitteln
in Deutschland in Auftrag zu geben, um das tatsächliche finanzielle
Schadensvolumen für die gesetzliche Krankenversicherung zu beziffern;
2. auf Grundlage dieser Erkenntnisse unter Berücksichtigung der
bestehenden Sicherheitsmerkmale (Fälschungsschutzrichtlinie) rechtssichere
Modellprojekte zur qualitätsgesicherten Rückführung von
originalverpackten Hochpreis-Fertigarzneimitteln in den Versorgungskreislauf zu
initiieren;
3. die bestehende Ausnahme für Betäubungsmittel (BtM) in stationären
Einrichtungen als Referenz zu nutzen und zu prüfen, inwieweit das
Prinzip der „kontrollierten Lagerung“ auf andere hochpreisige
Fertigarzneimittelgruppen (insbesondere Onkologika und Immunsuppressiva) in
stationären Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ausgeweitet werden
kann;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Apothekenbetriebsordnung
derart angepasst wird, dass unter Nutzung digitaler Dokumentations- und
Überwachungssysteme eine Wiederabgabe von originalverpackten
Fertigarzneimitteln rechtssicher ermöglicht wird, sofern eine lückenlose
Qualitätskontrolle nachgewiesen ist;
5. eine digitale Infrastruktur zu fördern, die es Apotheken und klinischen
Einrichtungen ermöglicht, Bestände von ungenutzten, aber
wiederverwendungsfähigen Fertigarzneimitteln effizient zu erfassen und innerhalb
des legalen Versorgungssystems umzuverteilen.
Berlin, den 3. November 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
6 https://www.dgpalliativmedizin.de/images/160530_Betaubungsmittel_Doppelseiten.pdf
7 https://www.doccheck.com/de/detail/articles/52271-medikamente-fuer-den-muell
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage8 hat offengelegt, dass die Bundesregierung keinen
Überblick über die massive Verschwendung von Arzneimitteln in Deutschland hat. Während aus der Praxis Fälle
bekannt sind, in denen nach dem Tod von Patienten hochpreisige Arzneimittel im Wert von zehntausenden Euro
vernichtet werden müssen, verharrt die Bundesregierung in Untätigkeit und verweist lediglich auf die geltende
Rechtslage.
Es ist in Zeiten steigender Krankenkassenbeiträge unverantwortlich, dass durch das Fehlen einer nationalen
Strategie zur Rückführung originalverpackter Medikamente Millionenbeträge zu Lasten der Beitragszahler im Müll
landen.
Die Bundesregierung verweist zur Rechtfertigung ihres Nichthandelns pauschal auf mögliche
Kontaminationsrisiken oder unsachgemäße Lagerung. Diese Argumentation greift zu kurz und ignoriert den technologischen
Fortschritt:
Bestehende Präzedenzfälle: Mit der Ausnahmeregelung für Betäubungsmittel in Hospizen und Pflegeheimen ist
der rechtliche Grundsatz, dass eine Rückführung bei kontrollierter Lagerung möglich ist, bereits anerkannt. Dieses
Prinzip muss auf weitere hochpreisige Arzneimittelgruppen ausgeweitet werden.
Technologische Lösungen: Durch die seit 2019 verpflichtenden Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz) sowie
moderne Sensorik zur Überwachung von Lagerungsbedingungen (Temperatur/Feuchtigkeit) existieren heute
Lösungen, die eine Qualitätsprüfung beim Rücklauf sicherstellen können.
Versorgungseffizienz: Ein modernes Gesundheitswesen darf sich nicht darauf verlassen, dass Medikamente aus
Sicherheitsbedenken vernichtet werden, ohne zu prüfen, ob diese Bedenken durch Digitalisierung und
Prozessoptimierung ausgeräumt werden können.
Es bedarf daher eines politischen Impulses, um Deutschland von der „Wegwerf-Medizin“ hin zu einer
ressourcenschonenden, patientenorientierten und wirtschaftlich effizienten Arzneimittelversorgung zu führen.
8 s. FN. 2
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