Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln
Text
Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, René Bochmann, Erhard Brucker, Udo
Theodor Hemmelgarn, Edgar Naujok, Arne Raue, Jan Wenzel Schmidt, Bernd
Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion
der AfD
Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit
sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Innovative Arzneimittel leisten einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung, zur Verlängerung der Lebenserwartung und zur Steigerung
der Lebensqualität vieler Patienten.
2. Ein lernendes Gesundheitssystem ist notwendig, um Wirksamkeit, Nutzen und
Wirtschaftlichkeit innovativer Arzneimittel kontinuierlich zu bewerten und auf
Basis neuer Wissensstände angemessen zu berücksichtigen.
3. Die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen darf nicht durch regulatorische oder
verhandlungstechnische Verzögerungen gefährdet werden. Patienten müssen
unmittelbar nach Zulassung eines Arzneimittels Zugang zu diesem erhalten.
4. Beschaffung, Preisbildung, Nutzenbewertung und Erstattungsentscheidungen
müssen weiterhin in nationaler Verantwortung erfolgen. Eine Übertragung von
Kompetenzen auf supranationale Ebenen ist abzulehnen.
5. Eine faire und wirtschaftliche Preisbildung setzt voraus, dass der endgültig
verhandelte Erstattungspreis ab dem ersten Tag der Markteinführung eines
Arzneimittels gültig ist.
6. Der Aufbau eines lernenden Gesundheitssystems ist nur möglich, wenn
hochwertige Versorgungs- und Gesundheitsdaten in angemessener Weise verfügbar,
auswertbar und rechtssicher nutzbar sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4284
21. Wahlperiode 24.02.2026
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den sofortigen Zugang innovativer Arzneimittel sicherzustellen, d. h.
a) gesetzlich festzulegen, dass neue Arzneimittel mit der
arzneimittelrechtlichen Zulassung unmittelbar erstattungsfähig sind und den Patienten ohne
Verzögerung zur Verfügung stehen;
b) Verfahrensschritte und institutionelle Abläufe zu überprüfen und
anzupassen, um Zugangshindernisse und bürokratische Verzögerungen im frühen
Marktgeschehen auszuschließen;
c) die Bundesregierung aufzufordern, Maßnahmen zur Stärkung der
heimischen Arzneimittelproduktion zu ergreifen, um Lieferengpässe zu
vermeiden und nationale Unabhängigkeit zu sicher;
2. den verhandelten Erstattungspreis rückwirkend ab Tag des Markteintritts gelten
zu lassen, d. h.
a) gesetzliche Regelungen vorzulegen, nach denen der Erstattungspreis für
innovative Arzneimittel rückwirkend ab dem Tag des erstmaligen
Inverkehrbringens gilt;
b) Mechanismen zu schaffen, die eine transparente und unbürokratische
Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge an die gesetzlichen Krankenkassen
ermöglichen;
3. die Preisbildung im Sinne eines lernenden Gesundheitssystems
weiterzuentwickeln, d. h.
a) Verfahren zu schaffen, die neue Evidenz aus der Versorgung zeitnah
erfassen und systematisch in Preis- und Nutzenbewertungen einbeziehen;
b) regelmäßige Reevaluationen der therapeutischen Wirksamkeit, des
Zusatznutzens und der Wirtschaftlichkeit innovativer Arzneimittel zu verankern;
c) Modelle der dynamischen Preisbildung, wie etwa erfolgsabhängige
Vergütung, Preiskorridore oder andere lernende Preisansätze, rechtssicher und
praxistauglich auszugestalten;
d) die Entwicklung einer datenschutzkonformen, interoperablen und
sektorenübergreifenden Infrastruktur zur Erhebung, Verknüpfung und Auswertung
von Versorgungsdaten vorzubereiten und zu fördern;
e) sicherzustellen, dass die Datennutzung ausschließlich unter nationaler
Kontrolle steht und EU-weite Datenaustausche nur freiwillig und
datenschutzkonform erfolgen;
f) die Integration KI-gestützter Analysen in die Evidenzgenerierung
voranzutreiben, um die Effizienz der Datenauswertung zu steigern, wobei eine
strikte nationale Kontrolle über Gesundheitsdaten gewährleistet wird; dies
umfasst:
– die Förderung nationaler KI-Systeme zur automatisierten Analyse von
Versorgungsdaten, die datenschutzkonform und ohne Abhängigkeit
von supranationalen oder globalen Datenaustauschmechanismen
betrieben werden, um Abhängigkeiten von EU-weiten Harmonisierungen
oder internationalen Organisationen zu vermeiden;
– die Schaffung gesetzlicher Regelungen, die sicherstellen, dass KI-
gestützte Analysen ausschließlich unter nationaler Hoheit erfolgen und
die Souveränität Deutschlands in der Gesundheitspolitik schützen,
insbesondere vor Einflüssen globaler Ideologien oder zentralisierter EU-
Regulierungen;
– die Evaluierung und Förderung von KI-Tools, die die Generierung
evidenzbasierter Erkenntnisse beschleunigen, z. B. durch maschinelles
Lernen zur Erkennung von Mustern in Patientendaten, um
Preisanpassungen und Nutzenbewertungen effizienter und evidenzbasiert zu
gestalten, ohne den frühen Zugang zu Arzneimitteln zu behindern;
4. nationale Verantwortung für Preisbildung und Nutzenbewertung sicherzustellen,
d. h.
a) gesetzlich klarzustellen, dass Preisbildung, Nutzenbewertung und
Erstattungsentscheidungen für Arzneimittel ausschließlich in nationaler
Kompetenz verbleiben;
b) Initiativen auf europäischer Ebene, die auf eine Harmonisierung oder
Zentralisierung dieser Bereiche abzielen, nicht zu unterstützen und ihnen im Rat
der Europäischen Union entgegenzutreten;
c) europäische Kooperationen im Bereich Forschung, Datenaustausch oder
Methodik nur dort zu unterstützen, wo keine Einschränkung nationaler
Entscheidungshoheit erfolgt;
5. Monitoring, Steuerung und Transparenz zu gewährleisten, d. h.
a) spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten der Rechtsänderungen einen
ersten Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen auf den Zugang zu
innovativen Arzneimitteln vorzulegen;
b) über die Entwicklung der Arzneimittelausgaben, den Stand der
Evidenzgenerierung, die Ergebnisse der Reevaluationen sowie die Entwicklung der
Erstattungspreise jährlich zu berichten;
c) Auswirkungen der Rückwirkung der Erstattungspreise auf Kosten,
Versorgung und Innovationsanreize regelmäßig zu evaluieren.
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Innovative Arzneimittel bieten erhebliche Chancen für eine bessere Versorgung, weisen jedoch zugleich hohe
und dynamisch steigende Kosten aus. Der Gesetzgeber ist gefordert, sowohl eine wirtschaftliche Finanzierung
als auch die schnelle Verfügbarkeit neuer Therapien sicherzustellen.
Die bisherigen Verfahren der frühen Nutzenbewertung und Preisverhandlung führen in der Praxis häufig zu
Unsicherheiten in der Preisbildung und zu Verzögerungen bei der Versorgung. Dies steht im Widerspruch zu dem
Ziel, Patientinnen und Patienten frühzeitig den Zugang zu neuen Therapien zu ermöglichen.
Durch die unmittelbare Erstattungsfähigkeit nach Marktzulassung wird der Zugang gesichert. Durch die
rückwirkende Geltung des Erstattungspreises ab dem ersten Tag wird zugleich eine faire und wirtschaftliche
Preisbildung gewährleistet, ohne Innovationsanreize zu gefährden. Rückerstattungen bei nachträglich niedrigeren
Preisen sind systemgerecht und stärken die solidarische Finanzierung.
Ein lernendes Gesundheitssystem ermöglicht es, zusätzliche Evidenz aus der Versorgung systematisch zu
erheben und in wiederkehrenden Bewertungen zu berücksichtigen. So können Preise sachgerecht angepasst werden,
ohne den frühen Zugang zu gefährden.
Die Integration KI-gestützter Analysen in die Evidenzgenerierung stellt eine zukunftsweisende Erweiterung des
lernenden Gesundheitssystems dar und steigert die Effizienz bei der Bewertung von Arzneimitteln erheblich.
Durch automatisierte, maschinelle Lernprozesse können Versorgungsdaten schneller und präziser ausgewertet
werden, was zu fundierteren Preis- und Nutzenbewertungen führt, ohne bürokratische Verzögerungen zu
verursachen.
Die Wahrung der nationalen Zuständigkeit ist notwendig, da die Finanzierungs- und Strukturbedingungen im
Gesundheitswesen erheblich zwischen europäischen Staaten variieren. Eine supranationale Harmonisierung
würde dem deutschen Sozialversicherungsprinzip widersprechen und die Steuerungsfähigkeit des Bundestages
einschränken.
Durch die geforderten Maßnahmen wird der Zugang zu Innovationen verbessert, die Wirtschaftlichkeit gestärkt,
die Datengrundlage ausgebaut und die Souveränität der nationalen Gesundheitsgesetzgebung gesichert.
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ISSN 0722-8333
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