Versorgungskrise bei Arzneimitteln beenden – Strukturelle Fehler im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz korrigieren
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Versorgungskrise bei Arzneimitteln beenden – Strukturelle Fehler im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz korrigieren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8921
21. Wahlperiode 03.11.2026
Antrag
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina
Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Alexander Arpaschi,
Adam Balten, Dr. Michael Blos, Thomas Fetsch, René Bochmann, Peter Boehringer,
Erhard Brucker, Dr. Ingo Hahn, Stefan Henze, Heinrich Koch, Achim Köhler, Jörn
König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Georg
Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der
Fraktion der AfD
Versorgungskrise bei Arzneimitteln beenden – Strukturelle Fehler im Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz korrigieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Versorgungssicherheit mit lebensnotwendigen Arzneimitteln in Deutschland
hat sich trotz der Verabschiedung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-
und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) nicht nachhaltig verbessert.
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in einer anhaltenden
Versorgungskrise, die insbesondere bei psychotropen Arzneimitteln wie Quetiapin-retard in
dramatischer Weise sichtbar wird. Die Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion1 belegt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2024
bis zum 31. Januar 2026 insgesamt 62 Erstmeldungen zu Lieferengpässen bei
quetiapinhaltigen Retard-Präparaten erfasst wurden. Aktuell sind 65 Zulassungen
betroffen, wobei die Engpässe teilweise bis weit in das Jahr 2026 hinein
prognostiziert werden. Diese Engpässe bei Quetiapin-retard sind dabei kein isolierter
Einzelfall.2 Sie sind vielmehr Symptom eines systemischen Versagens der
generischen Arzneimittelversorgung. Quetiapin steht hierbei stellvertretend für eine
wachsende Liste verschreibungspflichtiger Medikamente, bei denen der
ökonomische Preisdruck die Versorgungssicherheit ausgehebelt hat.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum ALBVVG wurden durch
Sachverständige, Fachverbände wie den Branchenverband Pro Generika3 sowie die
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)4 substanzielle Zweifel an
1 BT-Drs. 21/5612
2 https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/_node.html
3 https://www.progenerika.de/stellungnahmen/albvvg/
4 https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2023/230607-ABDA-Stellungn-Re-
gierungsentwurf-ALBVVG.pdf
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der Wirksamkeit der geplanten Instrumente geäußert. Es wurde davor gewarnt,
dass die strukturellen Ursachen der Arzneimittel-Versorgungskrise –
insbesondere die einseitige Abhängigkeit von globalen Lieferketten und der ruinöse
Preisdruck durch das bestehende Rabattvertragssystem – durch das Gesetz nicht
behoben würden. Die aktuelle Datenlage bestätigt diese Einschätzungen. Das Gesetz
fokussiert auf symptomatische Maßnahmen, während die systemischen Ursachen
– der extreme Preisdruck und die Verlagerung der Produktion in das
außereuropäische Ausland – unberührt bleiben. Die Folge sind Versorgungsengpässe, die
Patienten mit psychischen Erkrankungen durch notwendige, aber unkoordinierte
Therapieumstellungen massiven Gesundheitsrisiken aussetzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Resilienz der Lieferketten für essenzielle Arzneimittel nachhaltig zu
stärken und Anreize für eine Rückverlagerung der Produktion nach
Deutschland oder Europa zu setzen;
2. bürokratische Hürden beim Import und der Ersatzbeschaffung
abzubauen, um Apotheken und Patienten im Falle nachgewiesener Engpässe
zu entlasten;
3. das Frühwarnsystem beim BfArM von einem reinen Beobachtungs- in
ein Steuerungsinstrument mit verbindlichen Durchgriffsrechten zu
überführen;
4. den Patientenschutz durch ein Echtzeit-Engpass-Informationssystem und
eine verbindliche Kostenübernahmeregelung für Ersatzpräparate
auszuweiten.
Berlin, den 3. November 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort5 monokausal auf „Produktionsprobleme“ als Ursache für die
Engpässe bei Quetiapin. Diese Sichtweise ist operativ korrekt, aber strategisch unzureichend. Ein technisches Problem
oder ein Qualitätsthema bei einem Hersteller darf in einem stabilen Gesundheitswesen nicht unmittelbar zu einer
Versorgungskrise führen.
Das aktuelle System der Rabattverträge sorgt jedoch strukturell dafür, dass Arzneimittelhersteller gezwungen
sind, auf Sicherheitsreserven und redundante Bezugsquellen zu verzichten. Die extrem niedrigen Margen lassen
für Unternehmen keinen Spielraum, um notwendige Puffer (Lagerhaltung, redundante Wirkstoffquellen oder
Sicherheitsbestände) zu bilden. In der Folge ist das System bei der kleinsten Störung sofort instabil.
Wenn die Bundesregierung also nur auf Produktionsprobleme verweist, ignoriert sie, dass es gerade das von ihr
mit verantwortete Preissystem ist, das dem Markt jede Widerstandsfähigkeit (Resilienz) entzogen hat. Die
5 s. FN. 1
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Engpässe bei Quetiapin sind somit kein zufälliges Ereignis, sondern das direkte Resultat einer Politik, die den
niedrigsten Preis über die Versorgungssicherheit stellt.
Die Arzneimittelknappheit ist zu einer strukturellen Fehlentwicklung geworden, die das Vertrauen in die staatliche
Daseinsvorsorge erschüttert. Das ALBVVG hat nicht zu der erhofften Trendwende geführt. Um die
Versorgungssicherheit wiederherzustellen, sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:
Zu Forderung 1: Resilienz der Lieferketten
Status Quo: Öffentliche Ausschreibungen folgen primär dem Kriterium „niedrigster Preis“. Dies erzeugt einen
extremen wirtschaftlichen Druck, der Pharmaunternehmen dazu zwingt, ihre Lieferketten unter Verzicht auf
notwendige Sicherheitsreserven zu optimieren. Die Folge ist eine Abwanderung der Produktion in Regionen, die
durch niedrigere Umwelt- und Sozialstandards sowie geringere Energie- und Standortkosten einen einseitigen
Kostenvorteil bieten. Durch diese geografische Konzentration entstehen gefährliche Monokulturen; bereits
geringfügige Störungen an diesen wenigen Standorten führen in Deutschland unmittelbar zum Totalausfall der
Versorgung.
Neu: Einführung eines „Resilienz-Bonus“ bei Rabattvertragsausschreibungen. Anbieter, die nachweisen, dass sie
Wirkstoffe aus mindestens zwei unabhängigen Quellen (vorzugsweise innerhalb der EU) beziehen, werden
gegenüber Anbietern mit einseitiger Abhängigkeit (z. B. nur Drittstaaten) bei der Vergabe bevorzugt. Ergänzend
werden steuerliche Sonderabschreibungen für Pharmaunternehmen geschaffen, die Produktionslinien für
versorgungskritische Wirkstoffe (wie Quetiapin) nach Deutschland zurückverlegen.
Zu Forderung 2: Bürokratieabbau (Apotheken/Import)
Status Quo: Apotheken tragen die Hauptlast des Engpassmanagements. Bei Nichtverfügbarkeit müssen sie
zeitaufwendige Rücksprachen mit Ärzten und Krankenkassen führen, um Importe oder Ersatzpräparate genehmigen
zu lassen – oft ohne ausreichende Kostenerstattung für diesen enormen Mehraufwand.
Neu: Implementierung eines „Null-Bürokratie-Pfads“: Sobald das BfArM einen Engpass für ein Präparat offiziell
bestätigt, entfällt für Apotheken die Pflicht zur Rücksprache mit der Krankenkasse vor der Abgabe eines teureren
Ersatzmedikaments. Zudem wird eine volle und unbürokratische Erstattung der Importkosten ohne
Preisdeckelung gesetzlich verankert, um sicherzustellen, dass Apotheken bei der Versorgung von Patienten nicht auf den
Mehrkosten sitzen bleiben.
Zu Forderung 3: Aktive Steuerungseinheit (BfArM)
Status Quo: Das BfArM nimmt eine rein passive Rolle als „Meldebehörde“ ein, die Engpässe statistisch erfasst,
aber kaum intervenieren kann. Es handelt sich um die Verwaltung eines Mangels statt um dessen Behebung.
Neu: Das BfArM darf nicht länger eine rein passive Rolle als ‚Meldebehörde‘ einnehmen, die Engpässe nur
statistisch erfasst. Es muss als zentrale Steuerungseinheit für die nationale Versorgungssicherheit agieren. Dies
umfasst im Bedarfsfall:
- die unmittelbare Freigabe ausländischer Arzneimittelchargen per Allgemeinverfügung (Fast-Track-
Import),
- die Durchführung von Lieferketten-Audits zur Erzwingung von Redundanzen bei kritischen Wirkstoffen
sowie
- die Verwaltung einer nationalen strategischen Reserve für essenzielle Arzneimittel. Nur durch diese
operativen Befugnisse kann das BfArM vom Beobachter zum Garanten der Arzneimittelversorgung werden.
Zu Forderung 4: Patientenschutz
Status Quo: Patienten erfahren oft erst in der Apotheke, dass ihr Medikament nicht verfügbar ist. Ärzte
verschreiben Präparate, ohne zu wissen, dass der Markt bereits leer ist, was zu Fehlversorgungen und unnötigem
Verwaltungsaufwand führt.
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Neu: Einrichtung eines digitalen „Echtzeit-Engpass-Dashboards“ für Ärzte und Apotheker. So ist bereits bei der
Rezeptausstellung ersichtlich, ob ein Medikament verfügbar ist, um proaktiv auf Alternativen auszuweichen.
Zudem wird gesetzlich verankert, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei nachgewiesenen Lieferengpässen
verpflichtet sind, die Kosten für Ersatzpräparate oder Importe vollständig zu übernehmen. Um die
Versichertengemeinschaft nicht durch steigende Beiträge für das politische Versagen bei der Arzneimittelversorgung zu belasten,
ist der Bund verpflichtet, die hierdurch entstehenden systembedingten Mehrkosten den Krankenkassen aus
Bundesmitteln zu erstatten.
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