Kosten für hochpreisige Arzneimittel bezahlbar halten - Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren
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Kosten für hochpreisige Arzneimittel bezahlbar halten - Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren
[Antrag
der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer,
Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Ayse Asar,
Dr. Sandra Detzer, Dr. Armin Grau, Misbah Khan, Dr. Sebastian Schäfer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kosten für hochpreisige Arzneimittel bezahlbar halten – Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Innovative Arzneimittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
medizinischen Versorgung und eröffnen Patientinnen und Patienten neue therapeutische
Möglichkeiten. Deutschland ermöglicht im europäischen Vergleich einen besonders
schnellen und umfassenden Zugang zu neuen Wirkstoffen und trägt damit wesentlich
zu einer modernen und hochwertigen Behandlung bei. In der Corona-Pandemie hat das
deutsche Unternehmen BioNTech beispielhaft gezeigt, welche riesengroße
Innovationskraft in der deutschen Life-Science-Branche steckt. Gleichzeitig profitieren vom
heutigen deutschen Arzneimittelpreisrecht aber auch die Unternehmen, die statt auf
Forschung an medizinischen „Gamechangern“ eher auf Schein- und
Minimalinnovationen setzen, die die Arzneimittelkosten in die Höhe treiben, aber deren Preis kein
versorgungsrelevanter Zusatznutzen gegenübersteht. Damit setzt die deutsche
Arzneimittelpreisvergütung aktuell zu viele Fehlanreize für Unternehmen, statt in die größten
therapeutischen Durchbrüche auch zu viele Ressourcen in Pseudo-Innovationen zu
investieren. Wir streben eine Modernisierung der Arzneimittelvergütung an, die klarere
Anreize für versorgungsrelevante Arzneimittel-Innovationen setzt und andererseits
eine innovative Medikamentenversorgung für alle Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) auch in der Zukunft absichert.
Wir müssen gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass die Schwachstellen der deutschen
AMNOG-Gesetzgebung von Jahr zu Jahr stärker genutzt werden und auch vor diesem
Hintergrund nicht nur die Arzneimittelkosten überproportional ansteigen, sondern
auch ein immer kleinerer Verschreibungsanteil an Medikamenten zu immer größeren
Kostensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung führt. Die aktuell
überproportional ansteigenden Arzneimittelkosten kann die GKV nicht nachhaltig
stemmen. Zusätzlich führen in der klinischen Erprobung befindliche Innovationen
beispielsweise im Bereich der Zell- und Gentherapie dazu, dass in den nächsten Jahren
noch einmal sprunghafte Kostensteigerungen angenommen werden müssen.
Ursächlich ist hier u. a., dass Preise neu eingeführter patentgeschützter Arzneimittel in den
letzten Jahren stark angestiegen sind und inzwischen einzelne Medikamente pro
Patient Kosten im Millionenbereich verursachen. Die Ausgaben der GKV für Arzneimittel
sind seit dem Jahr 2011 von 32 Milliarden Euro auf über 55 Milliarden Euro im Jahr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3303
21. Wahlperiode 16.12.2025
2024 gestiegen. Besonders ausgeprägt ist die Dynamik bei hochpreisigen Therapien,
darunter Orphan Drugs und gentherapeutische Einmalbehandlungen, deren Preise
teilweise im Millionenbereich liegen. Diese Entwicklungen führen zu erheblichen
Mehrausgaben und treiben den Gesamtanstieg der Gesundheitsausgaben wesentlich mit.
Die steigenden Arzneimittelausgaben treffen auf eine gesetzliche
Krankenversicherung, die bereits strukturell unter erheblichem Druck steht. Demografische
Veränderungen, chronische Erkrankungs- und Kostenentwicklungen, Personalmangel und
Reformanforderungen in anderen Leistungsbereichen führen dazu, dass die GKV
zunehmend durch Beitragssatzsteigerungen, kurzfristige Stabilisierungseingriffe und
wachsende Bundeszuschüsse gestützt werden muss. Der finanzielle Spielraum schrumpft,
gleichzeitig wächst die Notwendigkeit, nachhaltig wirksame Entlastungen zu
erreichen. Die Arzneimittelausgaben sind dabei zu einem zentralen Treiber der finanziellen
Instabilität geworden. Wer diese explodierenden Preise und Gesamtkosten nicht
wirksam angeht, der riskiert, dass eine breite, selbstverständliche Versorgung aller GKV-
Patienten mit allen innovativen Medikamenten in naher Zukunft nicht mehr
gewährleistet kann. Eine Modernisierung des Arzneimittelpreisrechts ist auch deswegen
notwendig, weil sonst andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen unter einen noch
stärkeren Kostendruck geraten als heute ohnehin schon. Nur im Bereich der
Krankenhausversorgung sind ähnlich exorbitante Kostensteigerungen zu verzeichnen.
In seinem jüngsten Gutachten hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege diese Entwicklungen deutlich
benannt. Er weist darauf hin, dass die derzeitigen Strukturen der Preisbildung,
Nutzenbewertung und Erstattung stark verbesserungsfähig sind und den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und der evidenzbasierten Versorgung nicht mehr vollständig
entsprechen. Wer dieses Problem nicht angeht, macht sich schuldig an einer weniger als
optimalen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der
Sachverständigenrat mahnt an, dass Kosten und Nutzen innovativer Arzneimittel
zunehmend auseinanderfallen, vorhandene Fehlanreize Preissteigerungen begünstigen
und die finanzielle Tragfähigkeit der GKV auf Dauer gefährden. Er empfiehlt deshalb,
die bestehenden Mechanismen grundlegend weiterzuentwickeln, um die Effizienz des
Systems zu stärken, die Finanzierbarkeit langfristig zu sichern und den
Zusammenhang von medizinischem Nutzen und wirtschaftlicher Vergütung wieder stärker
herzustellen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es dringend struktureller, wirksamer und
langfristig tragfähiger Reformen bedarf, um die Kostenentwicklung im
Arzneimittelbereich zu dämpfen, die Preisbildung wieder verlässlicher zu steuern und die GKV in
ihrer finanziellen Stabilität zu sichern. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und
solidarisch finanzierte Arzneimittelversorgung auch in Zukunft gewährleistet werden.
Diese notwendigen Reformen anzustoßen und gleichzeitig die Innovationskraft des
Standorts Deutschlands zu erhalten, bleibt eine Herausforderung. Hierbei muss jedoch
auch bedacht werden, dass sich die strategische Ausrichtung der forschenden
Arzneimittelhersteller nicht primär am deutschen Markt orientiert und auch
Standortentscheidungen entlang anderer Kriterien getroffen werden als an den Vergütungsregularien
des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems. Die Stärkung des Pharma-Wirtschafts-
und Forschungsstandorts Deutschland muss wegen der immensen
Wertschöpfungspotentiale und der Resilienz ein zentrales Ziel sein und ist gemeinsam mit den
Unternehmen gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hierzu müssen z. B. die Standortbedingungen
verbessert und Innovationen etwa durch Bürokratieabbau erleichtert werden. Die dafür
nötigen Mehrausgaben können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
geleistet werden, da steigende Sozialversicherungsbeiträge und damit auch
Lohnnebenkosten die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts schwächen. Die Bundesregierung
muss diese Herausforderung jetzt dringend annehmen und entschlossene Maßnahmen
ergreifen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Bereich der Arzneimittel- und Arzneimittelpreispolitik gemeinsam mit
Krankenkassen und forschenden Pharmaunternehmen geeignete kurz- und mittelfristige
Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu
senken und deren Finanzstabilität baldmöglichst sicherzustellen, wobei kurzfristig
insbesondere folgende Ansätze geprüft werden sollen:
1. die befristete Anhebung des Herstellerabschlags als bewährtes Instrument der
schnell wirksamen Stabilisierung der Patientenversorgung in der GKV
vorzunehmen,
2. das Instrument des Kombinationsabschlag für Kombinationstherapien durch
technische Mittel aufwandsärmer und zugleich rechtssicherer umzusetzen sowie
auszubauen, um höhere Einsparungen zu realisieren und Preis-Mengen-
Regelungen wirksam auszubauen,
3. Preis-Mengen-Regelungen verpflichtend und wirksam auszubauen, indem in
allen Erstattungsbetragsverträgen verbindliche Preisstaffeln bei definierten
Absatzschwellen vorgesehen werden und die Schiedsstelle diese Vorgaben konsequent
berücksichtigt,
4. die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) bereits vor Einreichung des Dossiers
verbindlich festzulegen und die Preisobergrenze für Arzneimittel ohne
Zusatznutzen wieder zu einer strikt einzuhaltenden Grenze auszugestalten, sodass der
Erstattungsbetrag die Kosten der zVT nicht überschreiten darf – ohne Ausnahmen
durch die Schiedsstelle oder sekundäre Regelungen,
5. einen extern festgelegten Interimspreis bei Markteinführung neuer Arzneimittel
einzuführen, der sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientiert, um
überhöhte Einführungspreise zu verhindern und das GKV-System kurzfristig zu
entlasten,
6. die Zusatznutzenfiktion bei Orphan Drugs zu streichen und stattdessen eine
vollständige Nutzenbewertung aller Orphan-Arzneimittel gesetzlich vorzusehen, um
mehr Transparenz über den therapeutischen Wert auch für Patienten mit seltenen
Leiden zu schaffen und auch für diese Arzneimittel eine sachlich fundierte
Preisbildung zu ermöglichen,
7. Transparenz bei stationären Arzneimittelkosten und -mengen für die
Erstattungsbetragsverhandlungen herzustellen und die Anwendung der ausgehandelten AM-
NOG-Erstattungsbeträge auch im stationären Sektor sicherzustellen,
8. die Möglichkeit eines Bieterwettbewerbs bei gleichwertigen Wirkstoffen bei
medizinisch geeigneten Indikationen zu schaffen, indem der G-BA hierfür unter
Berücksichtigung der Versorgungssicherheit Kataloge gleichwertiger Wirkstoffe
erstellt und Krankenkassen innerhalb dieser Cluster Ausschreibungen durchführen
können,
9. dem GKV-Spitzenverband die Möglichkeit einzuräumen, neue Wirkstoffen mit
geringem oder nicht quantifizierbaren Zusatznutzen und damit einhergehender
Arzneimittel bei unzureichender Evidenz oder sowie unangemessenen
Preisforderungen von der Erstattungsfähigkeit auszunehmen,
10. den notwendigen Rechtsrahmen und die notwendige Datenbasis für
erfolgsabhängige Vergütungsmodelle (Pay-for-Performance) weiterzuentwickeln mit dem
Ziel, die Vergütung bei Arzneimitteln stärker an evidenzbasierte
Behandlungsergebnisse zu koppeln,
11. eine ans AMNOG gekoppelte Register- und RWE-Infrastruktur aufzubauen,
durch die indikationsspezifische, qualitätsgesicherte Register geschafft werden,
die als Datengrundlage für Nutzenbewertungen, Re-Evaluationen und Pay-for-
Performance-Modelle dienen,
12. im Sinne einer budgetneutralen Reformierung den variablen, prozentualen Anteil
der Apothekenvergütung bei hochpreisigen Arzneimitteln zu begrenzen und die
Vergütungsstruktur so weiterzuentwickeln, dass der Apotheken-Fixbetrag
gestärkt und die prozentuale Komponente abgeschmolzen wird.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, mittelfristig Reformen im
Bereich der Arzneimittelversorgung und -preisbildung zu entwickeln, die strukturelle
Einsparpotenziale erschließen, wobei insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht
gezogen werden sollen:
13. sollte durch die vorgenannten Einsparmaßnahmen keine hinreichende
Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung greifen, ist ein
globales Arzneimittelbudget für patentgeschützte, hochpreisige Medikamente
einzuführen, um die Gesamtausgaben zu begrenzen und automatische Preisabschläge
bei Überschreitung festzulegen,
14. ein System regelmäßiger Preisanpassungen über den Lebenszyklus eines
Arzneimittels gemeinsam mit GKV und pharmazeutischer Forschung zu entwickeln,
sodass Preisänderungen der Vergleichstherapie oder neue Evidenz automatisch
berücksichtigt werden können,
15. eine zentrale Koordinierungsstelle für klinische Studien und Datennutzung
einzurichten, um Prozesse zu vereinfachen und die Evidenzgenerierung zu
beschleunigen,
16. ein nationales Innovationsmonitoring für Arzneimittel einzuführen, das die
ökonomischen und gesellschaftlichen Potenziale neuer Therapien systematisch
erfasst sowie die Auswirkungen des Medizinforschungsgesetzes auf die
Preisbildung evaluiert.
Deutschland ist ein wichtiger Biotech-Standort. Doch in den vergangenen Jahren hat
der Forschungs- und Entwicklungsstandort im internationalen Vergleich an
Wettbewerbsfähigkeit verloren. Mit dem Medizinforschungsgesetz und der Modernisierung
der Gesetzgebung zur Verwendung medizinischer Daten wurden in der vergangenen
Wahlperiode wichtige neue Anreize für forschende Arzneimittelhersteller in
Deutschland geschaffen. Neue Investitionen forschender Arzneimittelhersteller in Deutschland
in den vergangenen Monaten zeigen eindrücklich, dass Deutschland ein attraktiver
Standort für Pharmaunternehmen ist. Um die Attraktivität des Standorts zusätzlich zu
erhöhen, überflüssige Bürokratie abzubauen und die Potenziale der Biotechnologie in
Deutschland auch zu heben, braucht es gute Rahmenbedingungen und Planbarkeit.
Die Bundesregierung muss vor diesem Hintergrund
17. eine bessere Harmonisierung der Verfahrensbearbeitung bei Zulassungsverfahren
mit einem zentralen Projektmanagement und gut abgestimmten und
ausgestatteten Behörden erwirken, um den bürokratischen Aufwand für Antragssteller bei
Wahrung der bisherigen Sicherheitsstandards zu vereinfachen,
18. im Rahmen des Forschungsdatengesetzes Voraussetzungen schaffen, um
Datenkooperationen zwischen pharmazeutischer Industrie und Wissenschaft in Zukunft
grundsätzlich rechtssicher zu ermöglichen,
19. die europäische Vernetzung von Registern und Bewertungsstrukturen aktiv
voranzutreiben, insbesondere durch Beteiligung an der EU-HTA-Verordnung und
dem European Health Data Space.
Langfristiges Ziel muss es sein, ein nachhaltiges, innovationsfreundliches und resilient
gestaltetes System der Arzneimittel- und Arzneimittelpreispolitik zu schaffen, das an
allererster Stelle den Patientinnen und Patienten dient. Zu diesem Zweck sollen
insbesondere folgende strategische Maßnahmen verfolgt werden:
20. sich für gemeinsame europäische Preisverhandlungen und Beschaffungen
ausgewählter Arzneimittel einzusetzen, um Potenziale für günstigere Preise
gemeinschaftlich zu heben und Preisunterschiede in der EU zu verringern,
21. Biotechnologie als Schlüsseltechnologie in Deutschland zur Wahrung der
technologischen Souveränität langfristig zu fördern,
22. beste Bedingungen für eine gute Forschungsinfrastruktur mit hochqualifizierten
Fachkräften zu schaffen und die Intensivierung der engen Kooperationen
forschender Arzneimittelhersteller mit entsprechenden Forschungseinrichtungen
stärker zu fördern,
23. Standortförderung der pharmazeutischen Industrie stärker durch die Optimierung
der Standortfaktoren zu gestalten, mit dem langfristigen Ziel, wirtschafts- und
gesundheitspolitische ordnungspolitisch integer umsetzen zu können,
24. den weitergehenden Einsatz von Real-World-Daten in Nutzenbewertung und
Preisverhandlungen zu ermöglichen, um ein lernendes, evidenzbasiertes
Gesundheitssystem zu etablieren du auch insbesondere die anwendungsbegleitende
Datenerhebung (AbD) regelhaft und deutlich häufiger anzuwenden,
25. die bestehenden Möglichkeiten zur Anwendung von Kosten-Nutzwert-
Bewertungen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob diese bei einer definierten Auswahl von
Arzneimitteln, unter Verwendung einer indikationsübergreifenden Maßeinheit,
regelmäßiger als ergänzende Grundlage in Preisverhandlungen berücksichtigt
werden können,
26. den Erstattungsbetrag für Arzneimittel stärker als bisher am tatsächlich belegten
zusätzlichen Nutzen auszurichten, um eine wirtschaftliche und evidenzbasierte
Versorgung sicherzustellen.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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