Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
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Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreter*innen der Bundesministerien und Mitglieder des Deutschen Bundestages geführt. Es wird auf die Notwendigkeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hingewiesen, die im Sinne der Zielgruppe und des Einsatzes für die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen notwendig sind. Auch die Gespräche zu zum Bundeshaushaltstitel für die Einrichtungen des Müttergenesungswerks sind wesentlich zur besseren Ausgestaltung der Investitionsmittel, um dem dringend notwendigen Sanierungsbedarf der gemeinnützigen Kliniken im MGW-Verbund zu begegnen. Es werden u. a. Parlamentarische Frühstücke/Treffen durchgeführt, Stellungnahmen und Positionspapiere zu den aktuellen politischen Forderungen der Stiftung, um Informationen bereitzustellen und über die gesundheitliche Situation von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen aufklären zu können. Diese werden ggf. an die politischen Vertreter'*innen zur Information versandt oder übergeben.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- gesetzliche und finanzielle Absicherung der vor- und nachstationären Beratungsarbeit: Zur nachhaltigen Inanspruchnahme von § 23,24 und 40,41 SGB V wird vorab beraten und der Maßnahmenerfolg durch Nachsorgeangebote nachhaltig gesichert. Dies wird durch die Beratungsstellen gewährleistet, die keine ausreichende oder abgesicherte Finanzierungsstruktur haben. Hierzu muss das SGB V entsprechend angepasst werden.
- Vorsorgemaßnahmen für pflegende Angehörige (§ 23 SGB V) stärken: Bei § 23 SGB V gilt noch der Grundsatz "ambulant vor stationär", während er bereits für §§ 24, 40, 41 SGB V nicht mehr gilt. Dies soll angepasst werden.
Relationen
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