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Bundesverband freier Kfz-Händler e. V.

lobbyregister / register_entry 29.04.2022 · Original ↗

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Bundesverband freier Kfz-Händler e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) in Bonn vertritt seit über 25 Jahren die Interessen des seriösen freien Kfz-Handels in Deutschland. Dem Verband gehören sowohl Unternehmen aus dem Neu-, Gebrauchtwagen- und Oldtimerhandel, als auch dem Kfz-Vermittlergeschäft an. Inzwischen sind ca. 1.000 Händler organisiert. Der Verband versteht sich als Dienstleiter für seine Mitgliedsbetriebe und steht diesen unterstützend und beratend zur Seite. Zudem setzt sich der Verband für die Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen für das Branchensegment ein. Hierzu werden u. a. direkte Anschreiben oder Positionspapiere an die Politik, insbesondere an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, gerichtet sowie Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Neben der politischen Arbeit stellt die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken eine wesentliche Verbandsaufgabe dar. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Automobilwirtschaft; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Immissionsschutz; Zivilrecht; Klimaschutz; E-Commerce Regelungsvorhaben: - Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung: Verhinderung von Abmahnmissbrauch; angemessene Übergangsfristen; keine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf Gebrauchtfahrzeuge; Beseitigung von Unklarheiten bei der Auslegung der Verordnung; Reduzierung der Kennzeichnungspflichten auf für den Verbraucher nützliche und verständliche Angaben - EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren: Mit dem Recht auf Reparatur soll eine verbesserte Reparierbarkeit von Waren erreicht und damit ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherschutz geleistet werden. Der BVfK fordert u. a.: Kraftfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen; hilfsweise keine Anwendung auf gebrauchte Fahrzeuge, Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur bei echtem Wahlrecht und nur für das nachgebesserte Bauteil. - Vorschläge zur Ausgestaltung der E-Auto-Förderung: Förderziel ist ein stabiles Wachstum der Elektromobilität, hierdurch u. a. Beitrag zum Klimaschutz. Der BVfK fordert insb.: Einbeziehung gebrauchter Elektrofahrzeuge; keine Benachteiligung von Tageszulassungen und EU-Neufahrzeugen.

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