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Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA)

lobbyregister / register_entry 14.04.2022 · Original ↗

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Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Gesamtverband hat die gemeinsamen Interessen des freien deutschen Kfz-Teile-Handels zu schützen und zu fördern sowie die berufsständischen Belange der Branche gegenüber Behörden und Parlamenten sowie gegenüber anderen Branchen und deren Verbänden zu vertreten, dazu zählt u.a. die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche. Unterschiedliche Interessen von Mitgliedern und Mitgliedergruppen muss er tolerieren, nach Möglichkeit aufeinander abstimmen und insoweit auch fördern. Gleichzeitig sollen die Leistungen für die Mitglieder und die Öffentlichkeitsarbeit so angelegt werden, dass gegenüber den genannten Institutionen die Bedeutung des freien europäischen Kfz-Teile-Marktes hervorgehoben und sein Bestand gesichert wird. Zum Zweck der Interessenvertretung tritt der GVA neben dem Monitoring und der Beteiligung an für die Branche maßgeblichen Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene mit den Fachabteilungen der Bundesministerien sowie gegebenenfalls der Bundesregierung in Kontakt. Dazu werden auch Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt. Der GVA setzt sich dabei u.a. mit der Erstellung von Positionspapieren für faire Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Independent Aftermarket - beispielsweise den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten - und somit bezahlbare Mobilität ein. Der GVA fordert auf europäischer Ebene eine sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, Funktionen und Ressourcen; eine Reparaturklausel in der EU-Designgesetzgebung sowie den Erhalt und die Aktualisierung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung. Der GVA wirbt dafür auch um Unterstützung aus Deutschland. Interessenbereiche: E-Commerce; Klimaschutz; Verbraucherschutz; Automobilwirtschaft; Straßenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Handwerk; Berufliche Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft Regelungsvorhaben: - Sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und Ressourcen auf EU-Ebene: Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist bisher nicht grundlegend geregelt, um fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb im Sinne bezahlbarer Mobilität sicherzustellen. Der Data Act ist nicht ausreichend, es bedarf einer Regelung speziell für Fahrzeuge. - Saubere Unternehmensfahrzeuge: Konkrete Vorgaben für Flottenbetreiber hinsichtlich Zero Emission Vehicles (ZEV). - Genehmigungsverfahren für den Austausch von wiederaufladbaren Energiespeichersystemen in der EU-Typgenehmigungsverordnung: Bei der Einrichtung eines Implementierungs- und Genehmigungsverfahrens für den Austausch von wiederaufladbaren Energiespeichersystemen auf EU-Ebene müssen wettbewerbsrechtliche Aspekte in Bezug auf den Kfz-Aftermarket berücksichtigt werden. Es dürfen keine Strukturen der Abhängigkeit unter Wettbewerbern geschaffen werden. - EU-Euro-7-Gesetzgebung: Marktzugang unabhängiger Kfz-Teilehersteller in Bezug auf Kfz-Bremsersatzteile: Die EU-Euro-7-Gesetzgebung betrachtet auch Bremsen-Emissionen. Es droht eine Situation, in der freie Kfz-Teile-Hersteller keine Bremsersatzteile mehr in den Markt bringen können. Folglich könnten freie Kfz-Teilehändler Reparaturbetriebe nicht mehr mit Bremsersatzteilen (Verschleißteile) versorgen.

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