Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)
Text
Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sensibilisiert Politik und Öffentlichkeit für aktuelle Fragen, Probleme und Entwicklungen im Bereich der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Er fordert und unterstützt Lösungsansätze, die sich an Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung orientieren und zur Teilhabe führen. Ebenso fordert er tragfähige Rahmenbedingungen für die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung, damit verlässliche Dienstleistungen verfügbar sind für die Menschen, die sie benötigen. Mit seiner fachlichen Expertise informiert der CBP und begleitet die Politik bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen und auf die dienstleistenden Sozialunternehmen haben.
Interessenbereiche: Migration; Pflegeversicherung; Seniorenpolitik; Krankenversicherung; Grundsicherung; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Rente/Alterssicherung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Aktionsplan für Übergänge auf einen allgemeinen Arbeitsmarkt: Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
- Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKHG): Durch das Gesetz soll die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aus SGB IX auf die Jugendämter ins SGB VIII verlagert werden. Der CBP setzt sich dafür ein, dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin in der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Die Veränderung der Zuständigkeit wird abgelehnt.
Relationen
Keine Relationen.