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Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V.

lobbyregister / register_entry 17.03.2022 · Original ↗

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Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. Tätigkeit: Arbeitgeberverband Der Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. nimmt die allgemeinen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Belange seiner Mitglieder gegenüber den Bundesministerien und der Bundes- und Landespolitik wahr. Er koordiniert und führt Tarifverhandlungen. Der Verband unterstützt die Forschung, Entwicklung und Ausbildung seiner Mitglieder. Dazu hält der Verband Kontakte zu Bundesministerien und zu Bundestagsabgeordneten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben gehören die Durchführung Parlamentarischer Abende, die Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen und Verordnungen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen. Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Industriepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Artenschutz/Biodiversität; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Sonstige Interessenbereiche; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen Regelungsvorhaben: - BBergG - lt. Koalitionsvertrag soll BBergG ökologischer gestaltet werden. VBGU hält das für nicht notwendig und zweckmäßig.: Der VBGU hält eine Änderung des Bundesberggesetzes für nicht notwendig und zweckmäßig. Das BBergG sollte so belassen werden, ggf. nur Änderungen gem. EU-rechtlicher Notwendigkeit zugelassen werden. - Nationale Umsetzung des EU Critical Raw Materials Act: EU CRMA ist am 24.5.24 in Kraft getreten. Die Verfügbarkeit kritischer und strategischer Rohstoffe soll in der EU verbessert werden. Er regelt für strategische Rohstoffe u.a. bei heimischer Gewinnung die Verkürzung der Genehmigungszeiten. VBGU setzt sich für eine schnelle Umsetzung ein. - Nationaler Rohstofffonds: Für die Reduzierung langfristiger Risiken der Rohstoffversorgung ist der Zugang zu bergbaulichen Produktionskapazitäten erforderlich.Es soll für Rohstoffprojekte im In- und Ausland ein Private public- Fonds initiiert werden. VBGU wird sich mit dem Dachverband VRB für die Strukturierung des Fonds dahingehend einsetzen, dass Rohstoffprojekte in der Breite des deutschen Rohstoffbedarfs abgebildet werden und sowohl im In- und Ausland förderfähig werden. - Energetische Nutzung von Grubenwasser: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Verwertung: Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, kann das sich in Bergwerken befindliche Grubenwasser genutzt werden. Der bsn macht in einem Positionspapier auf die Chancen und Potentiale der energetischen Verwertung von Grubenwasser aufmerksam. Gleichzeitig wird auf den erforderlichen Änderungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen hingewiesen. So ist es für eine wirtschaftliche energetische Verwertung von Grubenwasser unabdingbar, dass das Grubenwasser durch diese Nutzung nicht als Abwasser qualifiziert wird. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass an den entsprechenden Standorten keine Wasserentnahmeentgelte erhoben werden (ggf. Änderung der jeweiligen Wasserentnahmegesetze der Länder). Insoweit wäre ein Ausnahmetatbestand zu schaffen, der für die energetische Verwertung eine Freistellung vorsieht. - Geplanter Gesetzentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (BMUKN, Referentenentwurf): Bezugnahme auf einen geplanten Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes). Ziel der Interessenvertretung ist es, den weiteren Ressortabstimmungs- und Gesetzgebungsprozess zu begleiten und auf die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen einzuwirken, dass Umweltbelange und Belange der Versorgung mit Rohstoffen vereinbar sind. - EU-Soil Monitoring Law: Ziel der Richtlinie ist es, bis 2050 gesunde Böden in ganz Europa zu erreichen. Im Fokus stehen die Bodenresilienz, ein besserer Umgang mit kontaminierten Standorten und die Verringerung des Flächenverbrauchs. Dabei sollen die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission den Zustand der Böden überwachen und bewerten. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie strebt der VBGU an, dass sich das Gesetz auf ein Bodenmonitoring beschränkt. Die Nutzungsfunktion des Bodens muss weiterhin gleichberechtigt neben den ökologischen Funktionen berücksichtigt werden. Nur so kann die heimische Rohstoffgewinnung für die nachhaltige Transformation der Industrie sichergestellt werden.

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