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Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V.

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zweck der VRB ist, die gemeinschaftlichen Belange der mineralischen Rohstoffwirtschaft und des Bergbaus zu wahren und zu fördern. Die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung heimischer mineralischer Rohstoffe sollte in Deutschland langfristig möglich sein. Zu den Schwerpunkten der VRB-Tätigkeit zählen: - Bündelung der rohstoff- und bergbaupolitischen Interessen auf nationaler Ebene - Mitgestaltung der nationalen und der europäischen Rohstoffpolitik - Mitwirkung bei der politischen und rechtlichen Rahmensetzung für die Gewinnung von Rohstoffen, u. a. im Bergrecht, beim Arbeitsschutz, im Umweltrecht und in der Steuerpolitik - Pflege von Informations- und Arbeitsbeziehungen, insbesondere zu Bundesregierung, Parlament, Bundesländern und ihren Institutionen - Zusammenarbeit mit Politik und Verbänden auf europäischer und internationaler Ebene Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliches Recht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Industriepolitik; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität; Außenwirtschaft Regelungsvorhaben: - Keine wesentliche Änderung des Bundesberggesetzes: Im Koalitionsvertrag der "Ampel" war angekündigt, das Bergrecht zu "modernisieren" und ökologischer zu gestalten. Die VRB hält das bestehende Bergrecht für ein gut geeignetes Instrument, um Vorhaben der heimischen Rohstoffgewinnung in Deutschland angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft sowie im Umweltschutz zu genehmigen. Änderungen, zumindest wesentliche Änderungen, sind nicht zweckmäßig. Daher wirkt die VRB darauf hin, das Bundesberggesetz (BBergG) wie vorhanden zu belassen / nur soweit zu ändern, wie es EU-rechtlich notwendig ist. - EU-Soil Monitoring Law auf Monitoring beschränken: Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission den Vorschlag für ein Soil Monitoring Law beschlossen. Der Vorschlag wurde und wird im EP und im Ministerrat behandelt. Über ein Monitoring hinaus enthält der Entwurf - auch in der Gestalt der im EP und Ministerrat beratenen Texte - Ziel und Pflichten, alle Böden in der EU in einen guten Zustand zu bringen. Die VRB ist der Auffassung, dass das EU-Gesetz seinem Titel entsprechend auf ein Bodenmonitoring zu beschränken ist. Sie wendet sich gegen im Verfahren vorgetragene Bestimmungen, die die Rohstoffgewinnung deutlich erschweren würden. Sie strebt an, in dem Gesetz die Nutzungsfunktionen des Bodens neben den ökologischen Funktionen gleichberechtigt zu berücksichtigen. - EU Critical Raw Materials Act zügig national umsetzen: Der EU CRMA ist am 24.Mai 2024 in Kraft getreten. Er soll die Verfügbarkeit kritischer und stragegischer Rohstoffe in der EU verbessern und regelt dazu für sog. strategische Rohstoffe u.a. bei heimischer Gewinnung die Verkürzung von Genehmigungszeiträumen. Dies ist aus der Sicht der VRB zügig und vollständig national umzusetzen. Andererseits müssen wir gewährleisten, dass bei begrenzten Ressourcen der ausführenden Landesbergbehörden Rohstoffe außerhalb der strategischen Einstufung der EU etwaig demnächst noch längere Genehmigungszeiten in Deutschland erfahren. - Nationalen Rohstofffonds für viele Rohstoffe und in ausreichender Höhe einführen: Zur Abmilderung der langfristigen Risiken der Rohstoffversorgung ist der Zugang zu bergbaulichen Produktionskapazitäten erforderlich. Für Rohstoffprojekte im In- und Ausland soll ein Private/public-Fonds initiiert werden. Der Fonds soll Eigenkapital, Darlehen und Bürgschaften zur Finanzierung von Projekten zur Rohstoffgewinnung, Verarbeitung und Recycling – insbesondere in der kapitalintensiven Skalierungsphase – bereitstellen. Die VRB erachtet es für sinnvoll, den Fonds dahingehend zu strukturieren, dass Rohstoffprojekte in der Breite des deutschen Rohstoffbedarfs abgebildet werden und sowohl im In- und Ausland förderfähig werden. Eine Begrenzung auf 1 Mrd. € Fördervolumen ist aufgrund des kapitalintensiven Bergbaugeschäft bereits aus heutiger Sicht nicht ausreichend. - 1:1-Umsetzung der Richtlinie (EU) über Industrieemissionen sicherstellen: Die Richtlinie (EU) über Industrieemissionen erfasst erstmals auch rein bergbauliche Betriebe, soweit diese metallische Bodenschätze aufsuchen oder gewinnen (wollen). Sie verschärft zudem die umweltrechtlichen Genehmigungsanforderungen für alle Anlagen, die sie umfasst. Ziel der Interessenvertretung ist insoweit, im Zuge der Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen, dass die Richtlinie 1:1 umgesetzt wird, u.a. dass verfahrensbeschleunigende Regelungen, Ausnahmetatbestände, Regelungen zur tiefgreifenden industriellen Transformation sowie Übergangsvorschriften in das nationale Recht übernommen werden. - Geothermiebeschleunigungsgesetz pragmatisch, verhältnismäßig und zügig umsetzen: Pragmatische, verhältnismäßige und zügige Umsetzbarkeit der Geothermievorhaben im Rahmen der Wärmewende. - Förderung Heimischer Rohstoffgewinnung: Der Koalitionsvertrag formuliert das Ziel, die heimische Rohstoffgewinnung zu fördern. - Geplanter Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (Referentenentwurf, Arbeitsstand BMUKN): Bezugnahme auf einen geplanten Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes). Ziel der Interessenvertretung ist es, den weiteren Ressortabstimmungs‑ und Gesetzgebungsprozess zu begleiten und auf die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen einzuwirken, dass Umweltbelange und Belange der Versorgung mit Rohstoffen vereinbar sind. - Umsetzung EU Soil Monitoring Law: Die Umsetzung des EU Soil Monitoring Law in nationales Recht soll, die europäischen Anforderungen erfüllen und nicht über diese Anforderungen hinaus gehen.

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