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Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. (FREO)

lobbyregister / register_entry 17.03.2022 · Original ↗

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Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. (FREO) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V. ist Netzwerk und Interessenvertretung der privatwirtschaftlich getragenen (freien) Klangkörper in Deutschland. Der Verein setzt sich für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, eine nachhaltige Kulturpolitik und zukunftsweisende Förderstrukturen ein. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Stärkung der Sichtbarkeit freier Klangkörper, die Vermittlung von Wissen über ihre Arbeitsstrukturen und damit verbundene Herausforderungen, sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Geschichte, Organisationsstrukturen und Existenzrealitäten freier Klangkörper. FREO agiert in verschiedenen Funktionen als Berater, Forscher, Vermittler, Netzwerker, Ansprechpartner und politisches Sprachrohr auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und im europäischen Raum. Als Verband sucht FREO den Dialog und entwickelt Empfehlungen und Forderungen zu verschiedensten Anliegen der freien Klangkörper – von Honorarstandards und Strukturförderung bis zu internationaler Besteuerung und Rücklagenbildung. FREO bringt sich in verschiedene Gremien und Netzwerke wie zum Beispiel in der Allianz der Freien Künste, im Deutschen Musikrat und im Deutschen Kulturrat ein. Der Verein besteht derzeit aus 53 Mitgliedern und hat seinen Sitz in Berlin. Die Gründung von FREO e.V. geht auf eine genreübergreifende Arbeitsgemeinschaft von freien Ensembles und Orchestern zurück, die sich mit dem Ziel einer stärkeren Vernetzung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen bereits 2013 zum ersten Mal traf. Aus dieser Arbeitsgemeinschaft gründete sich der Verein und nahm 2018 die Arbeit auf. Zu den Gründungsmitgliedern zählen das Ensemble Modern, das Freiburger Barockorchester, das Mahler Chamber Orchestra, das Ensemble Resonanz, das Ensemble Musikfabrik, die Kammerakademie Potsdam, das Solistenensemble Kaleidoskop, das ensemble mosaik und das ensemble recherche. Zum Zweck der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreter*innen der Beauftragten Bundesregierung für Kultur und Medien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und deren Mitarbeitenden geführt. In den Gespräch geht es um die Weitergabe von Informationen über freie Ensembles und Orchester und die Beschreibung aktueller Herausforderungen im Kompetenzbereich des Bundes (Zuwendungsrecht, Internationale Steuerabkommen, Förderung, soziale Sicherung). Der Verein organisiert außerdem öffentliche Diskursveranstaltungen, zu denen die genannten Personen eingeladen werden, nimmt als Sachverständiger an Fachgesprächen in Ausschüssen teil und formuliert und verschickt Stellungnahmen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kultur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Krankenversicherung; Grundsicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Rente/Alterssicherung; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Änderungen in den AN-Best-I / AN-Best-P: Streichung des Verbots der Rücklagenbildung - Änderungen im OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen: Anpassungen bzw. Streichung des Artikel 17 Künstler*innen und Sportler*innen des OECD Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. - Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung: Einführung von Honoraruntergrenzen für Künstler*innen und Kreative bei öffentlicher Förderung des Bundes. - Wahlprogramme und Koalitionsvertrag (Bundestagswahl 2025): Verhandlungen des Koalitionsvertrages nach der Bundestagswahl 2025 - Abgabe aller Musikstreaming-Plattformen: Forderung nach einer Abgabe auf alle Musikstreaming-Plattformen

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