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Airbnb Germany GmbH

lobbyregister / register_entry 16.03.2022 · Original ↗

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Airbnb Germany GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Airbnb wurde im Jahr 2007 gegründet, als die beiden ersten Gastgeber drei Gäste bei sich zuhause in San Francisco übernachten ließen. Seitdem ist die Community auf vier Millionen Gastgeber:innen angewachsen, die bereits mehr als eine Milliarde Gäste in fast jedem Land der Erde willkommen geheißen haben. Jeden Tag bieten Gastgeber:innen einzigartige Aufenthalte und Aktivitäten an, die es Gästen ermöglichen, die Welt auf authentische Weise zu erleben und sich verbunden zu fühlen. Airbnb setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die hierfür förderlich sind. Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland wird die Airbnb Plattform durch die Airbnb Ireland UC mit Sitz in Dublin, Irland betrieben. Die deutsche Airbnb Germany GmbH ist eine reine Marketing- und Beratungsgesellschaft und unterstützt und berät Airbnb Ireland UC vor allem in deutschsprachigen Märkten z.B. im Bereich politischer Kommunikation. Durch Veranstaltungen und persönliche Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen und Behörden setzen wir uns für transparente und faire Rahmenbedingungen für Gastgeber:innen im Bereich der Kurzzeitvermietung ein und machen auf die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile des Tourismus aufmerksam. Interessenbereiche: Wohnen; Stadtentwicklung; Digitalisierung; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; Internetpolitik; Verbraucherschutz; E-Commerce; Tourismus; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - EU-Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften (EU) 2018/1724: Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. - Act on the Reporting Obligation and the Automatic Exchange of Information in Tax Matters by Reporting Platform Operators: Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) in Kraft getreten. Wir setzen uns für das Vorantreiben der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung ein. Zudem plädieren wir, dass das bestehende Plattformen-Steuertransparenzgesetz effizient durchgesetzt wird, sodass die Steuerdaten der Online-Plattformen vom Bundesfinanzministerium an die Bundesländer und Kommunen weitergegeben werden. Mehrfache Berichterstattung ähnlicher Daten-Sätze ist im Sinne der Datensparsamkeit und Effizienz zu vermeiden. - Studie "Tourismus und Stadtentwicklung: Auswirkungen von Airbnb auf deutsche Wohnungsmärkte" des Fraunhofer IAO: Die Studie untersucht anhand einer Analyse der Angebotsentwicklung des Unternehmens Airbnb, ob die Stadtentwicklung, insbesondere die aktuelle Mietpreisentwicklung, von Shared-Housing Angeboten beeinflusst wird. Die Studie belegt, dass Airbnb in Deutschland keinen signifikanten Einfluss auf die Verfügbarkeit von Wohnraum sowie auf die Mietpreisentwicklung hat. Die Studie dient der Einordnung und ist ein Beitrag in der Debatte rund um den Einfluss von Kurzzeitvermietung auf die Stadtentwicklung und die lokale Wirtschaft in Deutschland.

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