Deutscher Ferienhausverband e.V.
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Deutscher Ferienhausverband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Ferienhausverband vertritt seit 2013 die Interessen der Ferienhausbranche gegenüber Politik und Öffentichkeit. Zu unseren Mitgliedern zählen Unternehmen aus der Ferienhauswirtschaft (kleine und mittelständische Agenturen, regionale, nationale und internationale Vermittlungsplattformen, sowie Dienstleistungsunternehmen für die Branche, wie Möbelausstatter, Beratung, Schulung sowie IT-Dienstleister) und Tourismusverbände.
Wir engagieren uns hauptsächlich bei Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene, die die Interessen unserer Mitglieder betreffen, und informieren Mitglieder des Parlaments und Beschäftigte in den für den Tourismus relevanten Ministerien über unsere Standpunkte, beispielsweise in persönlichen Gesprächen, durch Positionspapiere und Stellungnahmen. Durch unsere Ferienhausmarktstudie informieren wir über die wirtschaftliche Bedeutung des Ferienhaustourismus und schaffen Transparenz für einen Sektor, der in amtlichen Beherbergungsstatistiken weitgehend nicht erfasst wird. Darüber hinaus informieren wir über branchenrelevante Wirtschaftsdaten, die durch qualifizierte Befragungen unter unseren Mitgliedern oder extern erhoben werden.
Interessenbereiche: Schifffahrt; Straßenverkehr; Wettbewerbsrecht; Stadtentwicklung; Schienenverkehr; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; EU-Binnenmarkt; Verbraucherschutz; Personenverkehr; Handel und Dienstleistungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Ländlicher Raum; Tourismus; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Wohnen; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Wahlfreiheit für Reisende erhalten und Bürokratielasten minimieren (EU-Pauschalreiserichtlinie): Ziel ist es, die Wahlfreiheit zwischen individuell gebuchten Reisen/ Einzelreiseleistungen und Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen zu erhalten und diese Reiseformen weiter voneinander abgrenzbar zu gestalten, um die Angebotsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weitere bürokratische Lasten, insbesondere von KMUs sind zu vermeiden.
- EU-Verordnung für Kurzzeitvermietung zeitnah, reibungslos und unbürokratisch umsetzen: Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (Umsetzung bis Frühjahr 2026). Angestrebt wird ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
- Doppelte Meldepflichten und bürokratische Doppelbelastung für Ferienhausvermittler vermeiden - VAT in Digital Age (EU-Regulierung): Ziel, ist es unsere großen Bedenken bzgl. der geplanten EU-Regulierung VAT in Digital Age (ViDA) zu äußern, vor allem hinsichtlich der Einführung des "Deemed Supplier Regime" (DSR) für bestimmte Dienstleistungen. Dies wird zu einer Schieflage im Tourismusmarkt führen, die Verbraucher, Unterkunftsanbieter und Online-Plattformen gleichermaßen negativ treffen wird. Das DSR würde in Deutschland eine Mehrwertsteuerpflicht für Dienstleistungen einführen, die bislang von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Es geht außerdem mit einer hohen bürokratischen Mehrbelastung für Unternehmen und Gastgeber einher, obwohl die gewünschte steuerliche Transparenz bei Kurzzeitvermietungen bereits durch das Plattformensteuertransparenzgesetz erzielt werden sollte.
- Änderung Regelungen zu Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück und Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Immobilien: Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat.
Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz.
Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.
- Position der Ferienhausbranche zur kommenden EU-Regulierung zu bezahlbarem Wohnraum Gehör verschaffen: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum schafft große Herausforderungen. Ein Ansatzpunkt politischer Regulierung ist die Begrenzung der Kurzzeitvermietung. Wir setzen uns dafür ein, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte der Kurzzeitvermietung im Regulierungsprozess wahrgenommen werden. Des weiteren setzen wir uns für eine maßvolle Regulierung ein, die die lokalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt, statt eine "One Size fits All"-Regulierung zu schaffen.
- Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erhalten und fördern: Es liegen seitens der Bundesregierung bzw. seitens einer durch die Bundesregierung eingesetzten Kommission Vorschläge zur Arbeitszeitflexibilisierung bzw. zur Rentenreform vor, darunter die Abschaffung bzw. Einschränkung von Minijobs. Wir setzen uns dafür ein, Minijobs in ihrer jetzigen Form zu erhalten
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