Steuervollzug und Auswirkungen der Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb
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Steuervollzug und Auswirkungen der Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/873
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Christian Görke,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Isabelle Vandre,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Steuervollzug und Auswirkungen der Vermietung von Ferienwohnungen über
Plattformen wie Airbnb
Der Bundesrechnungshof listet in seinem Bericht nach § 99 der
Bundeshaushaltsordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmebasis vom 15. April
2025 (Bundestagsdrucksache 21/32) als Maßnahme 16 auf: „Besteuerung bei
der Plattformökonomie sicherstellen“. Er stellt fest, dass „ein nicht
unerheblicher Teil der über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte der
Finanzverwaltung nicht bekannt“ sei und dass sich diese Situation mit dem Plattformen-
Steuertransparenzgesetz dahin gehend verschärfen werde, dass die
Finanzverwaltungen möglicherweise nicht in der Lage seien, dieses erhöhte
Datenaufkommen zu bearbeiten.
Gleichzeitig warnen sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit vielen Jahren vor einer Verödung
ganzer Stadtteile durch eine hohe Ferienwohnungsdichte, die sowohl auf die
nachgewiesenen Mietsteigerungen im Umfeld als auch auf das Verschwinden
essenzieller Nahversorgungseinrichtungen für die Nachbarschaften zurückzuführen
ist. Diese Entwicklungen haben zuletzt in mehreren Regionen europaweit zu
Protesten in den Städten geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche digitalen Plattformen zur Vermietung von Ferienwohnungen sind
der Bundesregierung bekannt, und wo haben diese ihren Sitz in der
europäischen Union (bitte die zehn größten Portale auflisten)?
2. Wie viele Datensätze wurden von diesen Plattformen seit der
Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/51 4 des
Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 201 1/1 6/EU über die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember
2022 von den Plattformbetreibern an die deutschen Steuerbehörden im
Rahmen des DPI (Deep Packet Inspection)-Verfahrens übermittelt (bitte
nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser Datensätze wurden durch die Steuerbehörden
ausgewertet (bitte nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren die durch die Auswertung der Daten erzielten
Steuermehreinnahmen (bitte nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
Länder oder Kommunen die im Rahmen des DPI-Verfahrens übermittelten
Daten zur Verfolgung illegaler Zweckentfremdung nutzen?
6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
Länder oder Kommunen die im Rahmen des DPI-Verfahrens übermittelten
Daten zur Erhebung von CityTaxes, Kurtaxen, Übernachtungssteuern oder
vergleichbarer lokaler Steuern oder Abgaben verwenden?
7. Wie steht die Bundesregierung zur Nutzung der im Rahmen des DPI-
Verfahrens zur Verfolgung illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum
bzw. zur Eintreibung lokaler Steuern?
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs (s.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass „ein nicht unerheblicher Teil der
über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte der Finanzverwaltung
nicht bekannt“ sei, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung dagegen?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs (s.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass die Finanzverwaltungen
möglicherweise nicht in der Lage sein werden, das erhöhte Datenaufkommen
aufgrund des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes zu bearbeiten, und wenn
ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen?
10. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Bundesrechnungshofes,
dass die Auswertung der Daten mittels IT-gestützter Verfahren verbessert
werden könnte, und welchen Fahrplan hat die Bundesregierung, die
Finanzbehörden entsprechend auszustatten (s. Bundestagsdrucksache 21/32,
S. 35)?
11. Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden oder ggf.
das Bundeszentralamt für Steuern künstliche Intelligenz (KI) zur
Auswertung der Daten aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, und wenn
ja, welche, und mit welchem Ergebnis (bitte darstellen, wo sich die KI
bewährt hat und wo nicht)?
12. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl von
Ferienwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor, die
über digitale Plattformen zur Vermietung von Ferienwohnungen
angeboten werden?
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
von Mietentwicklung und Ferienwohnungsdichte vor, wie sie z. B. durch
das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung untersucht wurde (vgl.:
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.810825.de/21-7-
1.pdf)?
14. Sind der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzungen bekannt,
inwiefern sich eine hohe Dichte an Ferienwohnungen, vermittelt über die
Mietenentwicklung vor Ort, auf die Ausgaben der öffentlichen Hand für
Wohngeld bzw. die Kosten der Unterkunft für Menschen im
Transferleistungsbezug auswirkt, und wie hoch sind die dadurch verursachten Kosten?
15. Wie hoch sind die geschätzten oder berechneten Kosten (bitte nach
Ländern, Art der Transferleistung und Jahren aufschlüsseln)?
16. Für wann plant die Bundesregierung entsprechende Berechnungen oder
Schätzungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, falls sie ihr derzeit
nicht vorliegen?
17. Hat die Bundesregierung seit der Vorstellung des Gutachtens „Sharing
Economy im Wirtschaftsraum Deutschland“ weitere Untersuchungen oder
Gutachten in Auftrag gegeben oder selbst durchgeführt, um die Lage auf
dem Ferienwohnungsmarkt und dessen Interaktion mit der
Mietentwicklung, der Stadtentwicklung sowie lokaler ökonomischer Entwicklungen zu
untersuchen?
18. Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen oder Gutachten erbracht,
und wo sind diese einsehbar?
19. Für wann plant die Bundesregierung entsprechende Gutachten oder
Untersuchungen zu erstellen oder in Auftrag zu geben?
20. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Airbnb
und vergleichbare Plattformen auch möblierte Mietwohnungen
vermitteln?
21. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über weitere
Dienstleistungen vor, die über Airbnb vermittelt werden, und werden auch dazu
Daten mittels des DPI-Verfahrens ausgetauscht?
22. Plant die Bundesregierung für Digitalplattformen und ähnliche Geschäfte
eine Digitalsteuer nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Frankreich
oder Italien bzw. im Sinne des Entwurfs der Europäischen Kommission (d
ata.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7420-2018-INIT/de/pdf)?
Berlin, den 7. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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