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Verisure Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 14.03.2022 · Original ↗

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Verisure Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizeibehörden sowie weiteren sicherheitsrelevanten Institutionen geführt, um Handlungsbedarfe und Änderungsnotwendigkeiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und ihrer Auswirkungen auf die unternehmerische Tätigkeit darzustellen. Hierbei geht es unter anderem um Fragen der Zusammenarbeit zwischen Verisure und der Polizei, um die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen für Bürger. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sichtweise der Praxis einzubringen, ein gemeinsames Verständnis für Herausforderungen zu schaffen und Impulse für eine wirksame und zugleich verhältnismäßige Ausgestaltung von Maßnahmen zu geben. Im Zuge dessen werden Informations- und Austauschveranstaltungen mit der Polizei durchgeführt, an denen neben Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsbehörden auch externe Fachberatungen sowie interne Unternehmensvertreter teilnehmen. Darüber hinaus erfolgt eine enge Koordination mit einer externen Beratungsgesellschaft, um die Positionen des Unternehmens fachlich fundiert aufzubereiten und sicherzustellen, dass die eigenen Interessen gegenüber Behörden und Interessensvertretungen wirkungsvoll eingebracht werden. In Einzelfällen werden ergänzend auch Stellungnahmen oder Gutachten im Rahmen von Verbandsarbeit zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Öffentliches Recht; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Rechtspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Internationale Beziehungen; Kriminalitätsbekämpfung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Außenwirtschaft Regelungsvorhaben: - Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG): Das Regelungsvorhaben umfasst die Einführung eines eigenständigen Sicherheitsgewerbegesetzes (SiGG), mit dem der bisher fragmentierte rechtliche Rahmen für das private Sicherheitsgewerbe modernisiert und systematisch weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland klarer, transparenter und zukunftsfähiger zu gestalten. Die bezweckte Einflussnahme zielt darauf ab, die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben im Sinne der betroffenen Unternehmen und Beschäftigten zu beeinflussen. Dies betrifft insbesondere die Definition von Fachkundeanforderungen, Übergangsregelungen, Prüfkapazitäten, behördliche Zuständigkeiten sowie die Ausgestaltung von Sanktionen und Kontrollmechanismen. - Kritis-Dachgesetz (KRITIS-DachG): Geringhaltung des bürokratischen Aufwands; Schwellenwert & Schwellenwertbestimmung in Absprache mit Wirtschaftsverbänden

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Keine Relationen.