Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
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Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen ideellen, rechtlichen, wirtschaftlichen, arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, national und international zu wahren und zu fördern. Er dient auch der Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Ziffer 2 UWG.
Die Mitglieder im Verband sind Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland Online- oder Versandhandel betreiben, indem sie gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen versenden, die über das Internet, Katalog, TV, Anzeige, Prospekt, Muster, Proben oder aufgrund eines sonstigen medialen Angebotes bestellt worden sind.
Der Verband vertritt die Brancheninteressen aller Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus Politik und Wirtschaft. Die Wahrnehmung der Interessen erfolgt nach außen durch u.a. sachverständige Mitwirkung bei der Gesetz- und sonstigen Normsetzung in Deutschland und in der Europäischen Union, durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Dritten und anderen Verbänden. Die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik sind wesentliches Element der Arbeit des Verbandes.
Darüber hinaus gehören die Information der Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und Trends, die Organisation des gegenseitigen Erfahrungsaustausches sowie fachliche Beratung zu den Aufgaben des Verbands.
Um die Rahmenbedingungen für die Mitglieder positiv zu beeinflussen, wird mit Positionspapieren über aktuelle Herausforderungen informiert und auf die relevanten gesetzlichen Regelungen eingewirkt. Es erfolgt eine stets Vernetzung zu Vertreterinnen und Vertretern der Politik, um einen unmittelbaren Dialog zu verstärken. Darüber hinaus werden Fachveranstaltungen organisiert und Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht, welche an Adressaten der Bundesregierung übermittelt werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kriminalitätsbekämpfung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Cybersicherheit; E-Commerce; Güterverkehr; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Werbung; Industriepolitik; Lebensmittelsicherheit; EU-Gesetzgebung; Politisches Leben, Parteien; Klimaschutz; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Öffentliches Recht; Ländlicher Raum; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Stadtentwicklung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsmarkt; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; Rechtspolitik; Urheberrecht; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Internetpolitik; Strafrecht; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Es wird angestrebt, dass eine Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (KRITIS-DachG) und den darin definierten Sektoren erreicht wird. Ebenso soll die BSI-KRITIS-Verordnung zügig aktualisiert werden. Der Verband fordert, dass § 31 des Entwurfes um die Angriffsprävention erweitert werden soll. Zudem soll eine übergeordnete bzw. eine einheitliche Stelle als zentrale Stelle geschaffen werden, die alle Meldungen zu Sicherheitsvorfällen erfasst und verarbeitet und betroffene Unternehmen unterstützt.
- Anpassung des Batterierechts an die VO (EU) 2023/1542: Es soll die überschießenden Umsetzung durch Abweichung des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung von der finalen Version der EU Batterieverordnung beseitigt werden. Dazu sind Unnötige Weiterungen zu streichen. Es wird ebenso gefordert, die Pflicht zur Registrierung von Marken zu streichen. Wir fordern den Grundsatz der 1:1 Übernahme von EU- Verordnungen nicht zu verletzen und schlagen eine Änderung des §5 Abs. 1 BattDG-E vor.
- Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Durch den Gesetzesentwurf werden neue Berichtspflichten geschaffen. Es wird gefordert, Doppelbelastungen, so z.B. durch verschiedene Berichtsanforderungen auf unterschiedlicher gesetzlicher Basis (z.B.CSRD; LkSG; CSDDD) zu vermeiden. Im Rahmen des Berichtsformates soll hinsichtlich der verwendeten Sprache des Berichts auf eine einheitliche Darstellung geachtet werden. Alle Berichte (inklusive der Informationen aufgrund des LkSG) sollen demnach wahlweise in deutscher oder englischer Sprache verfasst und vorgelegt werden können.
- Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Es wird eine rechtskonforme Regelung gefordert, insbesondere für die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E besteht keine ausreichend klare Regelungsbefugnis, der Entwurf bezieht sich auf eine unzureichende Rechtsgrundlage, die Regelung ist damit nicht rechtskonform. Die Regelung des § 37 BDSG soll auf Datenverarbeitung durch Auskunfteien beschränkt werden, dazu ist die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E zu streichen. Die Regelung des § 37a Abs. 2 BDSG-E soll ebenso überarbeitet werden. Anschriftendaten von Kunden sollen im Rahmen der Betrugsprävention auch weiterhin verwendet werden dürfen. Die Belange der Onlinehändler sollen stärker berücksichtigt werden.
- Drittes Änderungsgesetz zum ElektroG: Es wird gefordert, dass die Erweiterung des Anwendungsbereichs der 0:1 Rücknahme sowie die Erweiterungen hinsichtlich der Informationspflichten überarbeitet werden. Es wird eine Präzisierung der Änderungen des § 19a ElektroG-E gefordert. Zudem soll die Informationsbereitstellung durch einen Link zu den notwendigen Informationen angepasst werden, dies erscheint als ausreichend. Es wird eine Überarbeitung des Entwurfs gefordert, der die Interessen von Online-Händlern angemessen berücksichtigt.
- Überarbeitung des Zollkodex der Union: Grundsätzlich begrüßen wir die Abschaffung der 150 Euro Zollfreigrenze, da dies dazu beitragen kann Falschdeklarationen und Betrug einzudämmen. Die Abschaffung der Zollfreigrenze hätte unter anderem zur Folge, dass die im ViDA-Paket vorgeschlagene, verpflichtende Nutzung des Import One Stop Shop für alle Marktplätze bekräftigt würde. Derzeit ist der de minimis eines der gewichtigsten Argumente für Händler und Marktplätze, um den IOSS nicht zu nutzen.
- Aktionsplan "E-Commerce" / Sicherung eines Level-Playing-Fields: Wir setzen uns für die Stärkung eines Level-Playing-Fields und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle E-Commerce-Akteure ein. Wir fordern eine bessere Durchsetzung bestehender Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Anbieter außerhalb der EU. Die Durchsetzung der Marktüberwachungsverordnung, der Produktsicherheitsverordnung, des DSA und weiterer maßgeblicher Vorschriften soll für alle Akteure in gleichem Maße erfolgen. Mehr dazu hier https://bevh.org/positionen/asiatische-plattformen/braucht-wir-mehr-regeln
- Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie: Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte
Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Umsetzung DSA: Es sollen die Besonderheiten der einzelnen digitalen Geschäftsmodelle hinreichend berücksichtigt werden.
- Umsetzung der Verpackungsverordnung: Es soll Klarheit und rechtssichere, in der Praxis funktionierende / umsetzbare Lösungen für die Anforderungen v.a. im Bereich Leerraumquote, Mehrwegquote und erweiterte Herstellerverantwortung geben.
- Überarbeitung der RL über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge (Widerrufsfunktion): Es wird gefordert, dass die Funktion zum Widerruf funktional integrierbar ist. Es soll klargestellt werden, dass die Notwendigkeit eines LogIns für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Anzeige der Widerrufsfunktion legitim ist.
- Umsetzung AI Act: Es soll eine Behörde geschaffen werden, die ihren Aufgaben praxisnah gerecht werden kann und die Pflichten in einem angemessenen Maß durchsetzen kann.
- Vereinfachung der Registrierungspflichten der erweiterten Herstellerverantwortung: Es sollen die Registrierungspflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für alle Wirtschaftsakteure, insbesondere KMU, vereinfacht werden.
- Ökodesign-VO - Einführung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhwaren: Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR - VO (EU) 2024/1781) stellt eine bedeutende regulatorische Maßnahme dar, um Nachhaltigkeit zu fördern. In Verkehr gebrachte Produkte müssen bestimmte Ökodesign-Anforderungen erfüllen. Mit der Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten sollen diese zur Norm werden, der CO2 Fußabdruck und der Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus verringert werden, zudem der freie Verkehr nachhaltiger Produkte im Binnenmarkt sichergestellt werden. Insbesondere wird ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhwaren, sowie Berichtspflichten geschaffen. Die Vorgaben zum Digitalen Produktpass sollen praxistauglich umgesetzt werden.
- Anpassung SpielzeugVO - Prüfpflichten und Haftung von Marktplätzen: Mit der Anpassung der geltenden SpielzeugVO soll eine Regelung ergänzt werden, durch die Marktplätzen vorverlagerte Prüfpflichten auferlegt werden und die zur einer weiteren Haftung führen. Der bevh setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage ein, die Pflichten müssen sich im Einklang mit produktsicherheitsrelevanten Vorschriften halten, eine unangemessene Belastung der Unternehmen muss vermieden werden.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: Konkretisierung einzelner Begriffe, keine überschießende Umsetzung, Abverkaufsmöglichkeit einräumen
- Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: keine diskriminierende Ungleichbehandlung von Versandapotheken gegenüber Vor-Ort-Apotheken durch pauschales Versandhandelsverbot
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts: Teilwiderruf muss möglich sein, Klarstellung, dass Widerrufsfunktion auch im Kundenkonto möglich ist, Rechtssichere Standardisierung bei der Datenabfrage, verhältnismäßiger Vollzug
- Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie: Durch die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie darf der Kauf auf Rechnung nicht einem Verbraucherkredit gleichgestellt werden, Verhältnismäßigkeit der Kreditwürdigkeitsprüfung muss sichergestellt sein
- Einführung einer Null-Risiko-Variante im Rahmen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR): Wir fordern eine praxistaugliche und angemessene Umsetzung, die es auch KMU ermöglicht, die Vorgaben zu erfüllen.
- harmonisierte Mitteilung und harmonisierte Kennzeichnung irreführend und nicht darstellbar: Durchführungsverordnung zur harmonisierten
Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die
harmonisierte Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
- Vorschläge für den Bürokratieabbau: Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz: B2B-Plattformen aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Informationspflichten klarstellen
- digitale Versorgungsformen dürfen nicht benachteiligt werden: Versandapotheken müssen bei E-Rezept, ePA und Medikationsprozessen vollständig gleichwertig eingebunden werden, Digitale Identität und Versichertenstammdaten praxistauglich ausgestalten, Elektronische Verordnungen und digitale Abrechnung konsequent ausweiten
- Apothekenreform birgt erhebliche Probleme für den Versandhandel von Medikamenten: Realitätsferne Anforderungen an Logistikunternehmen zum Nachteil der Versandapotheken, Übermäßige und redundante Pflichten für Apotheken, Ungleichbehandlung stationärer Apotheken und Versandapotheken
- EPR-System Textilien praktikabel und herstellergestützt umsetzen: Stiftung ear als registerführende Stelle, klarer Anwendungsbereich, Mitspracherecht der Hersteller, Erweiterte Rolle von Online-Marktplätzen (Massenregistrierung ermöglichen), realistische Sammelquote
- Abschaffung von Art. 88a Abs. 4 und Art. 88b DSGVO-E: Wirtschaftswachstum nur mit tragfähiger Datenschutzregulierung, Deutschland soll eine klare Position einnehmen und die Streichung von Art. 88b und 88a Abs. 4 befürworten
- Fehlende Übergangsregelung für neue Anforderungen an die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Novellierung der eKFV: Fehlende Übergangsregelung für neue Anforderungen an die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in der Novellierung der eKFV
- Faire Umsatzbesteuerung im Geschäftskundenbriefmarkt sicherstellen: Der bevh unterstützt die im Referentenentwurf vorgesehene Herausnahme postalischer Teilleistungen aus dem Katalog der Universaldienstleistungen. Damit soll ein umsatzsteuerlicher Vorteil abgebaut werden, der den Wettbewerb im Geschäftskundenbriefsegment verzerrt. Zugleich fordern wir, bestehende Unterschiede bei der Umsatzsteuerbefreiung alternativer Zustelldienstleister zügig und für alle Anbieter aufzulösen. Andernfalls könnten Kooperationen zwischen Zustellunternehmen unwirtschaftlich werden, Anbieter sich aus Zustellgebieten zurückziehen und die flächendeckende Versorgung beeinträchtigt werden. Die Änderung des Postgesetzes und die Anpassung des UStG im Jahressteuergesetz 2026 sollten zeitlich und inhaltlich abgestimmt, lückenlos und rechtssicher in Kraft treten.
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