Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband
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Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband (vormals ASW Bundesverband) vertritt die Interessen der Wirtschaft im Bereich Wirtschaftsschutz auf Bundesebene. Dazu erstellt der Verband zum Zweck der Interessensvertretung Positionspapiere zu Gesetzesvorhaben, welche die Sicherheit der Wirtschaft betreffen. Des Weiteren werden Gespräche mit Abgeordneten. Ministerien- und Behördenvertretern geführt und diese zu Veranstaltungen (Tagungen, Sitzungen der Kompetenz-Center, runde Tische) des VSW Bundesverbandes eingeladen.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Cybersicherheit; Terrorismusbekämpfung; Internationale Beziehungen; Außenpolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Kriminalitätsbekämpfung
Regelungsvorhaben:
- Inhaltliche Anpassungen im KRITIS-Dachgesetz notwendig: Intensivierte Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft und Nutzung von Synergien. Schutz sensibler Daten und Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen. Realistiasche Darstellung des Erfüllungsaufwandes
- Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG): Einheitliche Regelung des Sicherheitsgewerbes. Auftraggeber und Allgemeinheit sollen vor der unsachgemäßen Erbringung von Bewachungstätigkeiten geschützt und somit eine Verbesserung für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft erreicht werden.
- Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Strategische Nutzung von Sicherheitsinformationen. Klare Definitionen von erheblichen Sicherheitsvorfällen.Anpassung der Meldefristen und Cybersecurity-Anforderungen.
- Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden: Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.
- Verbesserung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG): Drohende Zersplitterung des Geheim- und Sabotageschutzes verhinden, Sicherheitsniveau der Überprüfungen erhöhen, Beschleunigung der Überprüfungen, Keine Doppelüberprüfungen
- Rechtslage des Waffen- & Sprengstoffgesetzes ist zu kompliziert & bundesweite Einheitlichkeit erschwert: Der ASW Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Gesetzesänderung bzgl. des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes. Wir halten den vorliegenden Entwurf noch ausbaufähig und würden Punkte anpassen wollen sowie eine praxisgerechte Gestaltung des Waffengesetzes mit klareren Definitionen fordern.
- Strukturelle Weiterentwicklung des Geheim- und Sabotageschutzes: Weiterentwicklung des Geheim- und Sabotageschutzes erfolgt bislang nur punktuell und grundlegende strukturelle Reformen bleiben aus. Konkrete Forderungen u.a.: Vermeidung von Mehrfachüberprüfungen, klare Ansprechstelle, Vollständige Digitalisierung, Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung.
Relationen
Keine Relationen.