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Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. setzt sich für eine neutrale, wirtschaftlich unabhängige Energieberatung in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft ein und unterstützt damit die Interessen seiner Mitglieder. Die Förderlandschaft in der Energieberatung und das Berufsbild des Energieberaters / der Energieberaterin sind Teil der Interessenvertretung. Die Energie- und Klimawende sind im Rahmen dessen ein weiteres Ziel. Zur Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um Änderungsnotwendigkeiten für die Energiewende zu erläutern, darunter Themen wie Fachkräftemangel und Bürokratieabbau. Ziel ist es, die Praxisperspektive zu vermitteln und die Lage der Energieberater/innen zu verbessern. Dazu werden parlamentarische Abende, Diskussionsveranstaltungen und Kongresse organisiert. Der Verband fördert Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und externen Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Mit Positionspapieren werden Herausforderungen und Potenziale aufgezeigt sowie Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Unterstützung der Energiewende unterbreitet. Zudem werden Stellungnahmen und Gutachten erstellt und an Abgeordnete sowie die Bundesregierung und Ministerien übermittelt. Interessenbereiche: Klimaschutz; Verbraucherschutz; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Immissionsschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Handel und Dienstleistungen; Ländlicher Raum; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wettbewerbsrecht; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Fossile Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Erneuerbare Energien; Stadtentwicklung Regelungsvorhaben: - GEG - Regelungsrahmen und Vollzug, Ausgestaltung begleitender Förderrichtlinien: Regelung zum bundeseinheitlichen Vollzugs des GEG, Voraussetzungen für barrierefreien (kostenlosen) Zugang zu sämtlichen im GEG erwähnten Normen, DIN-Normen etc. ermöglichen, Qualifikationsanforderungen an Energieberater/innen zu einem Berufsbild entwickeln, Technische Anforderungen/Ziele des GEG hinsichtlich Praxisrelevanz verbessern, Klimaziele aus EU in deutschem Recht umsetzen, volkswirtschaftliche Berechnungs-grundladen für Kennwerte (z.B. Folgekosten Klimawandel/Taxonomie) verankern, Monitoring von Verbrauchsdaten, Fokus auf Senkung des Energieverbrauch statt Technologiebeschränkung (insbesondere durch bessere Wärmedämmung), Maximalwert für CO2-Ausstoß zur Bewertung der Klimaverträglichkeit - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Optimierungen und Kontinuität der Förderung: Wir setzen uns für eine konsequente Weiterentwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit fachlichen Verbesserungen sowie für eine langfristig verlässliche und kontinuierliche Förderlandschaft in Deutschland ein, um die Klimakrise – insbesondere im Gebäudesektor – wirksam zu bewältigen. Dafür fordern wir u.a.: - Bürokratieabbau in den Antragsprozessen zur Entlastung der Energieberatenden - Förderung von Monitoring-Maßnahmen - Größerer Fokus auf effiziente Gebäudehüllen - Etablierung eines verlässlichen, einfach strukturierten Fördersystems - Stärkung des iSFP als umfassendes Beratungsinstrument - Qualitätssicherung und Entwicklung eines klaren Berufsbildes für die Energieberatung - Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G): Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden - Musterbescheinigungen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG): Verpflichtende Einbindung von Energie-Effizienz-Experten in § 35c EstG, nahezu gleiche Förderanreize wie in der Bundesförderung Effiziente Gebäude-Einzelmaßnahme (BEG-EM) (inkl. iSFP-Bonus) führt zu fehlendem Einsatz von Energieeffizienz-Experten, fehlender Anreiz zur Beratung führt zu geringeren Zusatzinvestitionen, die eine Energieberatung aufzeigen würde, Ungerechtigkeit durch abweichende Förderhöhe steuerliche Förderung vs. BEG-Einzelmaßnahme

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