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Deutsche Feuerfest-Industrie e.V.

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Wirtschaftsverband vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Behörden oder staatlichen Stellen im nationalen oder regionalen Kontext. Das Themenspektrum ist groß. Die Unternehmen erhalten Unterstützung und Beratung zur Rohstoffsicherung, Umwelt- und Energiepolitik sowie zu den Bereichen Steuern, Recht, Forschung und Technik bis hin zu Normungsfragen. Wesentliche Unternehmen aus Deutschland und internationale Branchenführer sind Mitglieder des Verbandes. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Wettbewerbsrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - BREF BVT-Schlussfolgerungen Keramik 12Dez2024: Anlass ist der am 30.11.2024 erschienene Entwurf des BREF-Keramik und die darin enthaltenen Bestimmungen über beste verfügbare Techniken (BVT), Dekarbonisierung, Umweltleistungswerte (BAT AEPL), Grenzwertbandbreiten (BAT AEL) sowie Umwelt- und Chemikalienmanagementsysteme. Den vorliegenden Entwurf und seine Auswirkungen sehen wir mit großer Sorge. Vorschlag: Gespräch , um ein gemeinsames Verständnis und praxisgerechte Lösungen zu erreichen. Die Keramik ist mittelständisch geprägt und hat ca. 33.000 direkte Beschäftigte. Sie umfasst neun sehr unterschiedliche Sektoren. Deshalb kann es keine generelle „one size fits all“ Lösung für die Keramikindustrie geben, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Konzepts der Umsetzung des niedrigsterreichbaren Emissionswertes auf nationaler Ebene. - Maßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten: Die beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen. Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen. - Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten: Der in Deutschland zunehmende Stellenabbau und Standortschließungen machen sichtbar: Die Deindustrialisierung Deutschlands hat nicht nur begonnen, sondern sie beschleunigt sich. In mit-telständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Auf-merksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden im-mer größer. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen - Brennstoffemissionshandelsgesetz: In § 10 Absatz 3 Nr. 5 ist vorgesehen, dass per Rechtsverordnung festgelegt werden kann: „im Fall von Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG für das Jahr 2027 abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 die Fortführung des Verkaufs zum Festpreis, der in jedem Quartal des Jahres 2027 dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigun-gen nach § 10 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in dem jeweils vorletzten vorange-gangenen Quartal entspricht.“ Das Bündnis faire Energiewende empfiehlt, vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch zu prüfen, wie sich diese Preissteigerung bei den mittelständischen Unternehmen in der bereits heute stark angespannten Lage auswirken würde. Der Carbon-Leakage Schutz sollte jedenfalls entspre-chend dem EU-ETS I erhöht werden. - Stellungnahme der Verbände der Keramikindustrie zum Artikelgesetz zur IED-Umsetzung: Entwurf zur Änderung des BImSchG und weiterer Gesetze: Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) muss bis zum 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das BMUV hat am 28.11.2024 den Referentenentwurf für ein Artikelgesetz zur IED-Umsetzung vorgelegt. Die Keramikindustrie leidet derzeit akut unter den angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere am Bau. Die Keramikhersteller werden als erste Industrie BVT-Schlussfolgerungen (BREF) unter der neuen IED 2.0 erhalten und sind daher unmittelbar von der BREF-Umsetzung betroffen. Den vorliegenden Referentenentwurf sehen wir daher kritisch, insbesondere, weil er über die Anforderungen der IED-Bestimmungen hinausgeht und somit insbesondere mittelständische Unternehmen überfordert sowie diese im europäischen und internationalen Wettbewerb benachteiligt. - Stellungnahme der Verbände der Keramikindustrie zur Artikelverordnung 45. BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz): Das BMUV hat am 04.11.2024 den Referentenentwurf der Verordnung zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie vorgelegt. Die Keramikindustrie ist bereit, ihren Beitrag zu mehr Umweltschutz zu leisten und ist im Wettbewerb auf eine gleiche Umsetzung der Anforderungen von IED und BREF in der EU angewiesen. Die Keramikhersteller werden als erste Industrie BVT-Schlussfolgerungen (BREF) unter der neuen IED 2.0 erhalten und sind daher - anders als andere Industrien - unmittelbar von der BREF-Umsetzung betroffen. Den vorliegenden Referentenentwurf sehen wir daher kritisch, insbesondere, weil er über die Anforderungen der IED-Bestimmungen hinausgeht und somit insbesondere mittelständische Unternehmen überfordert sowie diese im europäischen und internationalen Wettbewerb benachteiligt.

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