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Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) setzt sich seit 1992 und als Zusammenschluss aus 23 in der Tabak- und Nikotinprävention aktiven medizinischen Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen für eine umfassende Tabak- und Nikotinprävention in Deutschland ein. Geleitet wird dieses Engagement von drei Zielen: - den Einstieg in den Tabak- und Nikotinkonsum zu verhindern, - den Ausstieg aus der Tabakk- bzw. Nikotinabhängigkeit zu fördern, - Nichtrauchende vor den Gefahren des Passivrauchens bzw. den Emissionen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern zu schützen. Das ABNR ist auf Bundes- und Länderebene sowie im internationalen Kontext tätig. Das Bündnis verfügt es durch seine Mitglieder über ein umfangreiches klinisches, epidemiologisches und sozialmedizinisches sowie gesundheitspolitisches Fachwissen. Das ABNR arbeitet auch mit anderen Expertinnen und Experten zu Fragen der Tabak- und Nikotinprävention sowie auch mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auf nationaler sowie internationaler Ebene zusammen. Das ABNR versteht sich als Impulsgeber und Unterstützer der Tabak- und Nikotinprävention und trägt direkt und indirekt dazu bei, dass sich die Bedingungen für eine umfassende und evidenzbasierte Tabak- und Nikotinprävention in Deutschland und Europa verbessern. Konkret ist das ABNR beteiligt an: - der Initiierung und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und Positionspapieren, - der Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen, - der Mitwirkung in Arbeitskreisen auf Bundesebene, - einem Monitoring von und die Beteiligung an Meinungsbildungsprozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie - an der Beratung und Mitwirkung in Initiativen und an Aktivitäten im Bereich der Tabak- und Nikotinprävention (z.B. Weltnichtrauchertag, Mitmachmonat Rauchfrei im Mai, jährlich stattfindende Deutsche Tabakkontrollkonferenz). Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Verbraucherschutz; Arzneimittel; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kinder- und Jugendpolitik; Gesundheitsförderung; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Beibehaltung der aktuellen Regelungen zur Packungsgröße bei Wasserpfeifentabak: Die erste Verordnung zur Änderung der Tabaksteuerverordnung bezweckt die Aufhebung der aktuell vorgegebenen Verpackungsgrößen für Wasserpfeifentabak, welche von unserer Seite aus kritisch gesehen wird. - Beachtung des Schutzes von Nichtrauchenden bei der Ausgestaltung der Regelungen zum Konsum von Cannabis: Der Schutzes von Nichtrauchenden ist bei der Ausgestaltung der Regelungen zum Konsum von Cannabis zu beachten. - Verbesserung der Tabakkontrolle in Deutschland: Ausbau der Tabakkontrolle in Deutschland durch die Implementierung evidenzbasierter verhaltens- und verhältnisbasierter Maßnahmen sowie deren Weiterentwicklung im Hinblick auf neue Tabak- und Nikotinprodukte - Verbot von Aromen in E-Zigaretten: Durchsetzung eines Verbotes für den Zusatz von Aromen in E-Zigaretten - Verbot von Einweg-E-Zigaretten: Einweg-E-Zigaretten sollen in Deuschland verboten werden.

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