Pro Rauchfrei e.V.
Text
Pro Rauchfrei e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Pro Rauchfrei e.V. ist ein Verbraucherschutzverband, der den Verbraucherschutz und die öffentliche Gesundheit im Bereich des Nichtraucherschutzes und der Tabakprävention fördern möchte. Er berät Verbraucher und geht gegen Rechtsverstöße im Bereich der Regulierung von Produkten vor, die durch Rauchen oder Verdampfen konsumiert werden, insbesondere von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Er verfügt zu diesem Zweck über eine Unterlassungsklageberechtigung. Der Verein strebt an, dass elementare Lebensbereiche frei von unerwünschtem Passivrauchen sein sollen, insbesondere Arbeit, Wohnen, Bildung, Sport, und Gesundheitseinrichtungen.
Er wendet sich auch auf Bundesebene mit Positionspapieren, Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen und eigenen Gesetzentwürfen an Regierungen, Verwaltungen, gesetzgebende Organe und Parteien, um für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes und der Tabakprävention zu werben. Mittels schriftlicher Eingaben, persönlicher Gespräche und der Teilnahme an Veranstaltungen sollen den Entscheidungsträgern Handlungsmöglichkeiten und -bedarf in diesem Bereich aufgezeigt werden. Zudem betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit in der Presse und in sozialen Medien.
Interessenbereiche: Zivilrecht; Lebensmittelsicherheit; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Gesundheitsförderung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstige Interessenbereiche; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kinder- und Jugendpolitik
Regelungsvorhaben:
- Der Nichtraucherschutz soll im BNichtrSchG gemäß dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO-FCTC) neu geregelt werden: Der bislang durch das BNichtrSchG, § 5 ArbStättV und landesrechtliche Bestimmungen gewährte Nichtraucherschutz genügt nicht den Anforderungen des WHO-FCTC. Danach ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz insbes. an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in allen öff. Verkehrsmitteln und an allen öff. geschlossenen Orten zu gewährleisten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Nichtraucherschutz gemäß den Empfehlungen des EU-Rates für rauch- und aerosolfreie Umgebungen vom 3.12.2024 (C/2024/7425) auch an öffentlichen Orten im Freien zu gewährleisten. Für die Überarbeitung von BNichtrSchG und ArbStättV hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die umfassende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
- Die Tabaksteuer soll deutlich erhöht werden, um die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens besser abzubilden.: Mit einer Verdopplung der Tabaksteuer in einem ersten Schritt würden folgende Ziele erreicht:
- 9,6 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen (davon 9,2 Milliarden Euro für den
Bund)
- 29.000 Todesfälle weniger jedes Jahr
- Volkswirtschaftlicher Schaden reduziert um 22 Milliarden Euro jedes Jahr; das
entspricht 1,2 Krankenkassen-Beitragspunkten
- Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und neuartige Erzeugnisse sollen vollständig verboten werden.: Deutschland hat sich im WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs verpflichtet, ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ zu erlassen. Dies sollte im Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt werden.
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