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Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.)

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) Tätigkeit: Berufsverband FNB Gas e.V. ist der Zusammenschluss der überregionalen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber. Seine Mitglieder betreiben zusammen ein rund 40.000 Kilometer langes Leitungsnetz für den Transport von Erdgas und errichten gemeinsam das rund 9.000 Kilometer lange Wasserstoff-Kernnetz. Die Vereinigung unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen. Seit dem 31.5.2024 erfüllt FNB Gas als Dienstleister für Fernleitungsnetzbetreiber und Wasserstofftransportnetzbetreiber die Aufgaben der Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Darüber hinaus tritt die Vereinigung für die aktive Förderung eines sicheren, wirtschaftlichen, umweltgerechten und klimafreundlichen Betriebs der Gastransportinfrastruktur sowie für ihre kontinuierliche Weiterentwicklung an die Bedarfe des zukünftigen Energiesystems ein. Die zentrale Aufgabe des FNB Gas besteht darin, den fachlichen Austausch der Fernleitungsnetzbetreiber zu bündeln und zu koordinieren. Darüber hinaus arbeitet die Vereinigung mit Institutionen, Einrichtungen und Verbänden auf nationaler und europäischer Ebene eng zusammen. Neben der fachlichen Koordinierungsfunktion vertritt sie u.a. ihre Mitglieder gegenüber dem Deutschen Bundestag, den Fraktionen und der Bundesregierung und ist Ansprechpartner für Politik, Medien und die Öffentlichkeit. Die Vereinigung koordiniert auch die Abstimmung der Mitglieder innerhalb von ENTSOG sowie die Zusammenarbeit der gemeinsamen europäischen Kapazitätsplattform PRISMA. Zu diesem Zweck werden im Rahmen interner Gremien Positionspapiere sowie Stellungnahmen erarbeitet. Zudem gibt es Informationsangebote über verschiedene Diskussionsformate. Interessenbereiche: Energienetze; Fossile Energien; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Kernnetzplanung und -finanzierung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. - Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze (BMWK): Neben den Verteilernetzen sind auch die Fernleitungsnetze von den Herausforderungen der Transformation zu erneuerbaren Gasen bei Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit betroffen. Wir unterbreiten insbesondere Vorschläge, den in Art. 38 des EU-Richtlinienentwurfs vorgesehenen Paradigmenwechsel auch im Fernleitungsnetz umzusetzen. Unter anderem die derzeit vorgesehene Anschlusspflicht von Biogasanlagen sollte netzebenen-übergreifend flexibilisiert und einer gesamtwirtschaftlich effizienteren Regelung zugeführt werden. Schließlich sollte auch die Verpflichtung zum anlasslosen Rückbau für sämtliche Netzebenen vermieden werden. - Systementwicklungsstrategie (Beratungen für Zwischenbericht, Leitbild und Transformationsstrategie): Mit der Systementwicklungsstrategie (SES) entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein sektorübergreifendes Leitbild und Transformationsstrategie für das klimaneutrale Energiesystem auf Basis der BMWK-Langfristszenarien. Das BMWK bindet in den Erstellungsprozess der SES Stakeholder aus Energiewirtschaft, Industrie, Gesellschaft und Politik ein. Die FNB sind im Rahmen des Stakeholder-Plenums und der AG Netzbetreiber bei der Ausarbeitung des Zwischenberichts der Systementwicklungsstrategie, des Leitbildes und der Transformationsstrategie beratend tätig. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) organisiert als Geschäftsstelle den Erstellungsprozess der SES. Weitere Infos: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html - Höherauslastung von Stromnetzen und ihr Einfluss auf Fernleitungsnetze: Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG). - Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpaketes in nationales Recht: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Angestrebt werden verlässliche Finanzierungs- und Regulierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz, weitere und grenzüberschreitende Wasserstoffleitungen sowie eine flexible Netzentwicklungsplanung. Zudem sollen die Vorgaben zu Entflechtung, Zertifizierung, Informationsaustausch, Transparenz, Bilanzierung, Biomethan, Leitungsstilllegungen und Genehmigungsverfahren sachgerecht ausgestaltet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. - Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff: Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. - Vorschläge zur Ausgestaltung einer Wasserstoffhaftungsverordnung: Ziel der Interessenvertretung ist der Erlass einer Wasserstoff-Haftungsverordnung auf Grundlage des § 28n Absatz 1a EnWG. Die Haftung der Wasserstoffnetzbetreiber für Versorgungsunterbrechungen und Unregelmäßigkeiten soll in Anlehnung an § 18 NDAV rechtssicher, versicherbar und mit einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern ausgestaltet werden. Nicht auf den Wasserstoffbereich übertragbare Regelungen sollen dabei unberücksichtigt bleiben. - Beitrag zum Thema Wasserstoff im Windenergie-auf-See-Gesetz: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines verlässlichen und skalierbaren Rechtsrahmens für den Hochlauf von Offshore-Wasserstoff. Hierzu sollen kombinierte Anschlusskonzepte systematisch verankert, Entwicklungsperspektiven für die Skalierung der Offshore-Elektrolyse geschaffen sowie Wasserstoffleitungen und grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastrukturen frühzeitig in der Flächenentwicklungsplanung berücksichtigt werden. - H2-Unterquote im Rahmen der Grüngasquote: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer Wasserstoff-Unterquote im Rahmen der Grüngasquote. - Verlässliche und langfristige Finanzierungsbedingungen für den Wasserstoffhochlauf: Es werden verlässliche und langfristige Finanzierungsbedingungen für den Wasserstoffhochlauf gefordert. Ein eigener Haushaltstitel für Wasserstoff-CfDs würde dafür die verlässliche Grundlage schaffen.

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