CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung
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CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung ist ein Zusammenschluss von Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Entwicklung, Verbraucherschutz und Gewerkschaften sowie kirchlichen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich für verbindliche Unternehmensverantwortung einsetzen. Dazu gehören die gesetzliche Regulierung von menschenrechtlichen, umwelt- und klimabezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen für ihre Wertschöpfungsketten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; menschenrechtliche, umwelt- und klimabezogene Kriterien bei der öffentlichen Vergabe, Außenwirtschaftsförderung, Handelspolitik und weiteren Bereichen staatlichen wirtschaftlichen Handelns; sowie faire Steuerpraktiken, nachhaltige Finanzierung, die Demokratisierung der Wirtschaft u. ä. Zu diesem Zweck gibt das CorA-Netzwerk Publikationen heraus, organisiert Fachveranstaltungen, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate und geht aktiv auf Entscheidungsträger*innen zu. Sein Ziel ist es, Menschenrechte und Umweltschutz in den Mittelpunkt von Gesetzgebung und anderen politischen Entscheidungen zu stellen, die sich auf die Nachhaltigkeit von Unternehmenshandeln und den Rechtsschutz von Betroffenen auswirken.
Organisatorisch mit dem CorA-Netzwerk verbunden sind die Treaty Alliance Deutschland und die Initiative Lieferkettengesetz, für die separate Einträge bestehen. Da das CorA-Netzwerk keine eigene juristische Person ist, werden die finanziellen Aufwendungen vollständig von den Trägerorganisationen des Netzwerks getragen und fließen, sofern relevant, in deren Lobbyregister-Einträge ein.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Sonstige Interessenbereiche; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Menschenrechte; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD): Die CSDDD regelt menschenrechtliche, umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass bei der Umsetzung in nationales Recht die Aspekte, die aus menschenrechtlicher und ökologischer Sicht einen Fortschritt gegenüber dem in Deutschland bereits geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) darstellen, ambitioniert umgesetzt werden, ohne dass es bei anderen Bestimmungen zur Abschwächung des LkSG kommt.
- Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziele der Interessenvertretung sind: 1) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden; 2) Unabhängige Bestätigungsdienstleister: zusätzliche Kapazitäten und Expertise einbeziehen; 3) Förderbanken müssen vollumfänglich erfasst werden; 4) Nationaler Standardsetzer: Unabhängigkeit und zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichen.
- Menschenrechts-, umwelt- und klimabezogene Reform des Vergaberechts: Bei einer Reform des Vergaberechts soll die Achtung der Menschenrechte sichergestellt werden. Dafür sind u. a. nötig: eine umfassende Definition von Nachhaltigkeit; verpflichtende Vorgaben per Gesetz; konkrete Ziele, Stufenpläne und Monitoring für sensible Produktgruppen; Unterstützungsangebote und Standardisierung.
- Keine Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Die LkSG-Novelle sieht die Abschaffung von Berichtspflichten und eine drastische Reduzierung der Sanktionen des LkSG für Sorgfaltspflichtenverletzungen vor. Ziel des CorA-Netzwerks gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz ist es, die Abschwächung des LkSG zu verhindern.
- Ambitionierte Umsetzung der EU-Forced-Labour-Regulation: Gemäß EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, sog. EU-Zwangsarbeitsverordnung) verbietet ab dem 14. Dezember 2027 in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Verordnung muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des CorA-Netzwerks ist eine im menschenrechtlichen Sinne ambitionierte Auslegung der Verordnung und die Schaffung einer starken Durchsetzungsbehörde, damit die Verordnung konsequent und risikobasiert entlang globaler Lieferketten durchgesetzt wird und Verantwortlichkeiten für Unternehmen und Behörden klar geregelt wrden.
Relationen
Keine Relationen.