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Initiative Lieferkettengesetz

lobbyregister / register_entry 31.03.2022 · Original ↗

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Initiative Lieferkettengesetz Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Wir setzen uns als Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam für Lieferkettengesetze ein, die Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz in Wertschöpfungsketten wirksam schützen. Hierfür verfassen wir Stellungnahmen, initiieren Petitionen, führen Veranstaltungen durch und treten schriftlich und mit Gesprächsanfragen mit Entscheidungsträger*innen in Kontakt. Da die Initiative Lieferkettengesetz keine eigenständige juristische Person ist, werden alle finanziellen Aufwendungen von den Trägerorganisationen getätigt und, soweit relevant, in deren Lobbyregister-Einträgen integriert. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Recht"; Außenwirtschaft; Entwicklungspolitik Regelungsvorhaben: - Erhalt der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD; EU-Lieferkettengesetz): Die CSDDD regelt menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass im gegenwärtigen Omnibus-Verfahren der EU das Schutzniveau der CSDDD nicht abgesenkt wird. - Erhalt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Es darf nicht abgeschwächt werden. - Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD; EU-Lieferkettengesetz): Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.

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