Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller
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Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verein Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e. V. (AöL) befasst sich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke mit fachlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen im Bereich nachhaltiger Ernährungssysteme und ökologischer Lebensmittel im Kontext des Umwelt- und Verbraucherschutzes.
Soweit hierbei Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes erfolgt, umfasst diese die Übermittlung fachlicher Hinweise und praxisbezogener Einschätzungen zu Themen wie beispielsweise Qualität, Sicherheit und Transparenz von Lebensmitteln sowie zur Weiterentwicklung nachhaltiger und ökologischer Standards. Der Verein formuliert hierzu Stellungnahmen, fachliche Hinweise und Empfehlungen, die gegenüber staatlichen Stellen und öffentlichen Institutionen eingebracht werden können.
Der Verein beteiligt sich an geeigneten Konsultations- und Beteiligungsverfahren und übermittelt auf Anfrage oder anlassbezogen schriftliche Beiträge, Gutachten oder Vorschläge, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Weiterentwicklung einschlägiger gesetzlicher Regelungen. Darüber hinaus kann der Verein an Fachgesprächen mit zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung teilnehmen.
Grundlage der fachlichen Beiträge ist der Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Mitgliedschaft innerhalb des Vereins, unter anderem in Arbeitskreisen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dienen der sachlichen Information und der Förderung eines konstruktiven Dialogs zu nachhaltiger Ernährung und ökologischen Lebensmitteln bezogen auf umwelt- und verbraucherrelevante Fragestellungen.
Ergänzend führt der Verein Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen sowie Fachinformation durch, um Wissen zu vermitteln und das Bewusstsein für nachhaltige Ernährung und ökologische Lebensmittel in der Lebensmittelbranche zu stärken.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rechtspolitik; Lebensmittelsicherheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Artenschutz/Biodiversität; EU-Binnenmarkt; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wettbewerbsrecht; Öffentliches Recht; Lebens- und Genussmittelindustrie
Regelungsvorhaben:
- Ausgestaltung der Green Claims Richtlinie unter Berücksichtigung der Systemleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft: Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die Green Claims Richtlinie der Europäischen Union, die einheitliche Anforderungen an umweltbezogene Angaben für Produkte und Dienstleistungen festlegt. Die AöL bringt fachliche Hinweise ein mit dem Ziel, dass bei der Ausgestaltung der Richtlinie die besonderen Systemleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Dabei setzt sich der Verein für praxistaugliche und rechtssichere Anforderungen an die Substantiierung zulässiger Umweltaussagen ein, um irreführende Umweltwerbung zu vermeiden, ohne nachhaltige Produktionsweisen zu benachteiligen.
- Praxisnahe Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848: Die Verordnung (EU) 2018/848 regelt die ökologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse. Die AöL begleitet die Umsetzung und Weiterentwicklung der Verordnung mit dem Ziel, praktikable und kohärente Regelungen für Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern. Dabei werden insbesondere Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussion eingebracht.
- Festlegung von Höchstgehalten für MOSH und MOAH in Lebensmitteln unter Berücksichtigung der Praxistauglichkeit: Das Regelungsvorhaben betrifft EU-Maßnahmen zur Festlegung von Höchstgehalten für gesättigte und aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH) in Lebensmitteln, unter anderem im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2023/915. Die AöL bringt fachliche Einschätzungen ein, um risikoorientierte, wissenschaftlich fundierte und praktikable Regelungen zu unterstützen, die sowohl dem gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch den besonderen Produktionsbedingungen ökologischer Lebensmittel Rechnung tragen.
- Praxisgerechte nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln: Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden neue wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln eingeführt, die bis März 2026 in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umzusetzen sind. Die AöL begleitet den Umsetzungsprozess mit dem Ziel, klare, verständliche und praxistaugliche Regelungen für Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und Rechtssicherheit bei der Umweltkommunikation zu unterstützen.
- Überarbeitung des EU-Omnibus-Vorschlags bei Wahrung der Ziele des EU-Green-Deals: Das Regelungsvorhaben betrifft den EU-Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission sowie dessen nationale Umsetzung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten (u. a. CSRD und CSDDD). Die AöL setzt sich dafür ein, dass Inkohärenzen im bestehenden Regelungsrahmen behoben werden, ohne die Zielsetzungen des EU-Green-Deals zu beeinträchtigen. Dabei wird angeregt, Anpassungen vorrangig auf der Umsetzungsebene vorzunehmen und eine zügige, kohärente Umsetzung in deutsches Recht zu unterstützen.
- Berücksichtigung von Bio-Zertifizierungen und Verbandsstandards bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie: Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt sich die AöL für eine praxisgerechte Berücksichtigung bestehender Bio-Zertifizierungen und anerkannter Verbandsstandards ein. Ziel ist es, die Nutzung allgemeiner Umweltaussagen für entsprechend zertifizierte Produkte zu ermöglichen und angemessene Übergangs- bzw. Aufbrauchfristen vorzusehen, um unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Relationen
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