FINSOZ e. V.
Text
FINSOZ e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Verfassen und Einreichen von Stellungnahmen zwecks Mitwirkung an Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben, Ansprache von Entscheidungsträger:innen wie Mitgliedern des Bundestags, Fraktionen oder Ausschüssen, Informations- und Kommunikationsarbeit gegenüber politischen Akteur:innen, (Mit-)Organisation oder Teilnahme an Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträger:innen
Durchführung, Begleitung und Beratung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Sozialinformatik; Sammlung und Bereitstellung relevanter Informationen für die Förderung sozialinformatorischer Bildung und Forschung sowie die wissenschaftliche Auswertung und zeitnahe Veröffentlichung der Daten; Maßnahmen zur Schulung, Fort-und Weiterbildung im Bereich der Sozialinformatik; Der Verband kann zudem die in der Wohlfahrtspflege tätigen steuerbegünstigten Organisationen und Unternehmen in Hinblick auf nutzbringende IT-Lösungen beraten und unterstützen; Verfassen und Einreichen von Stellungnahmen zwecks Mitwirkung an Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"
Regelungsvorhaben:
- "Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)" hinsichtlich Kompetenzerweiterungen überarbeiten: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des GDAG-Entwurfs hinsichtlich der Rollen, Befugnisse und Steuerungsmechanismen der Digitalagentur Gesundheit. Angestrebt werden: klar abgegrenzte Aufgaben- und Eingriffsrechte, transparente Verfahren zur Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung, verbindliche Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen für die Pflege und für Hersteller pflegerischer Primärsysteme, einheitliche Regeln zur Steuerung, Zertifizierung und Störfallkommunikation in der Telematikinfrastruktur, die Sicherstellung marktkonformer Wettbewerbsbedingungen, die Einbindung der Pflege in Schlichtungs- und Entscheidungsstrukturen sowie praxistaugliche Vorgaben zur Datenbereitstellung, Interoperabilität und Systemverantwortung.
- "Pflegekompetenzgesetz - PKG" um Prozess- und Digitalkompetenzen ergänzen: Angestrebt werden u. a. folgende Ergänzungen im PKG: Festschreibung von Entwicklung, Schulung und Nutzung von Prozess- und Digitalkompetenzen in der Pflegeprofession; die Anpassung der Kostenerstattungen für die von Software-Herstellern erbrachten Leistungen sowie die Absenkung wirtschaftlicher und organisatorischer Einstiegshürden für Hersteller; die Bereitstellung standardisierter Evaluationskonzepte; die Nutzung bestehender digitaler Schnittstellen für Prüf- und Kommunikationsprozesse; die Weiterentwicklung der Telepflegeregelungen sowie die verbindliche Einbindung digitaler Fachkompetenz in Modell- und Erprobungsvorhaben.
- Pflegekompetenzgesetz (PKG) Stärkung digitaler Pflegekompetenzen und praxistauglicher Regelungen im Gesundheitswesen: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) in der Fassung vom 23. Juni 2025. Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Stärkung der Pflegekompetenz sowie zur Ausgestaltung digital unterstützter Pflegeprozesse. Die Interessenvertretung bezieht sich insbesondere auf Regelungen zur Digitalisierung in der Pflege, zur Nutzung und Standardisierung digitaler Anwendungen, zur praxistauglichen Ausgestaltung von Pflege- und Dokumentationsprozessen, zur Einbindung der Pflege in digitale Versorgungsstrukturen sowie zur Berücksichtigung von Anforderungen an interoperable und barrierearme Systeme im Gesundheits- und Sozialwesen.
Relationen
Keine Relationen.