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GP JOULE GmbH

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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GP JOULE GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die GP JOULE GmbH verantwortet Vision & Mission der GP JOULE Gruppe durch Beteiligung und Steuerung der Business Units aus den Bereichen Erneuerbare Energien Erzeugung und Versorgung. Sie entlastet die Business Units durch ihre Business Services und hebt Synergien in der Gruppe. Die GP JOULE GmbH führt Gespräche mit Politiker_innen insbesondere mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Frühstücke und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Im Rahmen der Konzernregelung unterstützt die GP JOULE GmbH folgende Business Units bei der Interessenvertretung: GP JOULE Connect GmbH GP JOULE Projects GmbH & Co.KG GP JOULE Think GmbH & Co.KG GP JOULE Wärme GmbH & Co.KG Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Güterverkehr; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Personenverkehr; Energienetze; Industriepolitik; Klimaschutz; Verkehrspolitik; Erneuerbare Energien; Straßenverkehr Regelungsvorhaben: - Einführung eines Transformationszins als Industrieförderprogramm: Das aktuell hohe Zinsniveau und die wieder sehr niedrigen Preise für klimaschädliche fossile Energieträger verlangsamen derzeit die klimaneutrale Transformation der Industrie. Wir schlagen vor: Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz -300 BP gegenüber dem Programm 270. - Änderung §13 k - Nutzen statt Abregeln - Energiewirtschaftsgesetz: Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant. - Änderung Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen. Von dem Gesetzentwurf sind insbesondere potenzielle Träger von Vorhaben der Wasserstoffwirtschaft (Import, Speicher, Netze, Elektrolyseure etc.) betroffen. Wir unterstützen grundsätzlich das Gesetz wünschen uns jedoch noch Änderungen. - Änderung Novelle des BauBG, BauNVO: Einführung von Privilegierungen hinsichtlich der Höhe und Grundfläche von Wärmespeichern und Wasserstofferzeugungsanlagen sowie von Elektrolyseuren im Außenbereich an Wind-/PV-Parks / räumlich funktionaler Zusammenhang mit UWs; Erweiterung des Artikel 2 BauNVO (§§ 8, 9 und 11 zu H2-Speichern in örtlicher Nähe von EE-Erzeugern) um die Speicherung von erneuerbarem Strom und Wärme. - Änderung ADR - Europäische Richtlinie zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: Den Transport zwischen Elektrolyse und Tankstelle CO2-neutral gestalten. Die ADR wird alle zwei Jahre an den Stand der Technik angepasst – für 2025: Wasserstoff aufzunehmen und auch die anderen Fahrzeugtypen einschließen - Verbesserung der Rahmenbedingungen zur systemdienliche Elektrolyse: Elektrolyse ist dann systemdienlich, wenn der Betrieb einer Elektrolyseanlage system- und sektorübergreifend netzdienlich ist und sie einen positiven Einfluss auf die Effizienz und Stabilität des gesamten Energiesystems hat. Systemdienliche Elektrolyseure leisten einen Beitrag zur Versorgung aller Sektoren des Energiesystems mit erneuerbaren Energien, indem sie die physikalische und marktliche Integration der Erneuerbaren in ein effizientes Energiesystem flächendeckend ermöglichen. - Einführung eines Konzepts zum Thema schnellere Netzanschlüsse: Viele EE-Anlagen werden daher erst mit erheblichem Zeitverzug errichtet oder ans Netz angeschlossen. Dem zugrunde liegt ein zentrales Missverständnis: die maximale Leistung der EE-Anlage definiert die Netzanschlusskapazität. Das führt zu unnötig hohen Netzausbaubedarfen, unnötig hohen Netzausbaukosten und einer Verlangsamung des EE-Ausbaus durch das große Problem zu weniger Netzkapazität und folglich mangelnde Zuweisung von Netzanschlüssen. Das ist weder sinnvoll noch nötig; aus praktischer Sicht ist hierfür eine offensichtliche Lösung: systemintegrierter Ansatz beim Netzanschluss und - ausbau von EE-Anlagen. - Etablierung eines Zertifizierungssystem bei der Umsetzung der 37. BlmSchV: Anrechenbarkeit von Wasserstoff im Verkehrssektor. Kernproblem ist das Fehlen eines Zertifizierungssystems bei der Umsetzung der 37. BImSchV - Umsetzung von Verlässlichen Rahmenbedingungen für die Energiewende: Die Schaffung eines stabilen rechtlichen Umfeldes ist zentral für Vertrauen bei Unternehmen und Kommunen. Diese benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und klare Ausbaupfade, um in den Klimaschutz investieren zu können. Der Ausbau der Übertragungs- sowie der Verteilnetze ist essenziell, um die Energiewende kosteneffizient und schnell umzusetzen; zugleich fördern regionale Energieprojekte die wirtschaftliche Wertschöpfung, schaffen Arbeitsplätze und stärken strukturschwache ländliche Regionen, auch durch Gewerbesteuereinnahmen. Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien benötigen wir Investitionsanreize und -sicherheit, wie die Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz. - Rechtssichere Umsetzung für PPA zwischen EE-Erzeugungsanlage und Elektrolyse: Schaffung von Rechtssicherheit für Stromhändler / BKV als Vertragspartner. Die Unsicherheit ergibt sich aus der Formulierung in der RED II, den FAQ der Kommission und der 37. BImSchV. Rechtssicher setzt man den Delegated Act also nur um, indem der Stromhändler als Dienstleister und nicht als Vertragspartner auftritt. - Handlungsempfehlungen für die Verkehrstransformation mit Wasserstoff: Ziel ist eine umfassende, klimafreundliche Transformation des Verkehrssektors sowie der konsequente Markthochlauf der Wasserstoffmobilität in Deutschland und Europa. Hierfür wird ein strategischer Masterplan „Wasserstoff im Verkehr“ benötigt, der Wasserstoff als zweite tragende Säule einer emissionsfreien Mobilität verankert. Unternehmen sind auf verlässliche Wertschöpfungsperspektiven und langfristige Planungssicherheit angewiesen. Daher sind ein stabil ausgestalteter THG-Quotenhandel, die Verlängerung der LKW-Mautbefreiung sowie der bedarfsgerechte Ausbau der entsprechenden Infrastruktur zentrale politische Instrumente, die den Hochlauf der Wasserstoffmobilität wirksam unterstützen würden. - Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026: Der geleakte Entwurf zur EEG Novelle markiert einen energiepolitischen Kurswechsel: Formal werden die Ausbauziele erneuerbarer Energien beibehalten, materiell aber werden zentrale Marktsegmente geschwächt und zentrale Systemfragen nicht gelöst. Besonders kritisch sind aus unserer Sicht: 1) fehlende Lösung für negative Strompreise 2) Nichtbeachtung dezentraler Versorgungskonzepte für Gewerbe und Industrie 3) Unklarheit bei Resilienzausschreibungen 4) Schwächung von Dach-PV, Bürgerenergie und dezentraler Resilienz - Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes): Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an. Wir setzen uns dafür ein, netzdienliches Verhalten aktiv zu befördern und eine einheitliche Systematik für alle Netznutzer anzulegen. - EEG & Netzpaket: Redispatchvorbehalt: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.

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