Westenergie AG
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Westenergie AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
- Führen von Gesprächen auf Parlamentsebene und Fachebene (Ministerien)
- Versand von Positionspapieren
- Einladungen zu Veranstaltungsformaten des eigenen Unternehmens
- Teilnahme an Fachveranstaltungen mit politischen Vertretern der Bundesebene
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Verbraucherschutz; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Artenschutz/Biodiversität; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Energienetze; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Cybersicherheit; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines Kapazitätsmarktes: Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.
- Synchronisierung EE- und Netzausbau - Einführung einer Einspeisesteckdose: Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.
- Geplanter Aufbau eines Anschlussnetzes an das H2-Kernnetz: Ohne ein über das Kernnetz hinausgehendes Anschlussnetz können Unternehmen, die Prozesswärme benötigen, nicht flächendeckend mit perspektivisch grünen Gasen versorgt werden. Für dieses geplante Anschlussnetz müssen gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, die für die Verteilnetzbetreiber zu angemessenen Finanzierungs-, Netzentgelt- bzw. Netzzugangsbedingungen führen.
- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Leitungsbau: Der beschleunigte Leitungsbau im Verteilnetz ist die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende. Dafür sollten unnötige Genehmigungsverfahren, wie z.B. für kleinere Maßnahmen auf bestehenden Trassen, generell entfallen und projektabhängig das Wahlrecht des Verteilnetzbetreibers (z.B. in der Frage Erdverkabelung oder Freileitung) gestärkt werden. Darüber hinaus muss die personelle und digitale Behördenausstattung verbessert werden. Es braucht eine gemeinsame digitale Datenbasis und eine längere Gültigkeit von Umweltgutachten.
- Anpassung Preisobergrenze für Smart Meter Rollout: Im Rahmen des § 48 MsbG werden aktuell die Rahmenbedingungen des Smart-Meter-Rollout diskutiert. Für die Rolle des Messstellenbetreibers sind wirtschaftliche Preisobergrenzen für Smart-Meter essenziell, um einen strukturierten und fristgerechten Rollout zu planen und durchzuführen. Der Überprüfung der Preisobergrenzen geht eine Kosten-Nutzen-Analyse voraus, die das BMWK in Auftrag gegeben hat und an der sich der E.ON-Konzern beteiligt. Im Zuge der Kosten-Nutzen-Analyse und der Erstellung des §48-MsbG-Berichtes steht E.ON insbesondere mit dem BMWK im fachlichen Austausch.
- Kurzposition zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG: Der Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG adressiert wichtige Fragen, um die aktuellen Herausforderungen in der neuen Phase der Energiewende anzugehen. Insbesondere ist positiv hervorzuheben, dass EEG-Anlagen künftig keine Vergütung bei negativen Preisen erhalten sollen. Ebenso sehen wir die Regelungen zu Nulleinspeisung und die Absenkung der Direktvermarktungspflicht positiv. Im Bereich des MsbG begrüßen wir die Klarstellungen zu besonderen Belastungen des Auffangmessstellenbetreibers und zum angemessenen Entgelt von Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers. Allerdings sollten die Aspekte Finanzierung, Bezahlbarkeit, Sichtbarkeit/Regelbarkeit und Test- sowie Berichtspflichten der VNB überdacht werden.
- KRITIS-Dachgesetz, NIS-2-Umsetzung- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: E.ON/Westenergie ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON/Westenergie ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.
- Einsatz für pragmatische und praxistaugliche Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff: Bereitstellung energiewirtschaftlicher Fachexpertise, die die Auswirkungen der Strombezugskriterien gemäß des REDII Delegierten Rechtsakts aus der Praxis bewertet. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff im Februar 2023 wurde zwar mehr Rechtssicherheit geschaffen, jedoch sind die festgelegten Kriterien insbesondere für die Hochlaufphase des Marktes und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb zu streng. Dies führt zu einer unnötigen Verteuerung des Wasserstoffs, insbesondere durch die Kriterien der Additionalität und die Verschärfung der zeitlichen Korrelation zwischen EE-Stromerzeugung und RFNBO-Erzeugung.
- Netzanschlussverfahren neu ordnen: Neuordnung des Verfahrens zum Anschluss von Einspeisern und Abnehmern an das Stromverteilnetz vor dem Hintergrund knapper Netzanschlusskapazitäten.
Relationen
Keine Relationen.