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Allianz Versicherungs-AG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Allianz Versicherungs-AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Allianz Versicherungs-AG nimmt einen der führenden Plätze unter den Schaden- und Unfallversicherungsgesellschaften in Deutschland ein. Sie bietet ihren Kundinnen und Kunden vielfältige Produkte und Serviceleistungen für den privaten und gewerblichen Bedarf. Dort wo Regelungsvorhaben unseren Betrieb oder unsere Produkte betreffen, bringen wir unsere Positionen und Informationen aus dem Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektor ein. Dazu nehmen wir an politischen Veranstaltungen teil oder sprechen direkt mit Bundestagsabgeordneten oder Vertretern der Bundesregierung, um unsere Positionen und Argumente darzulegen. Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen Regelungsvorhaben: - Rücknahme des Entwurfs der EU-VO über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access - FIDA): Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV. COM(2023) 2023/0205 (COD) vom 28.06.2023 - Berücksichtigen eines Gesamtkonzepts in den Diskussionen zur Elementarschaden-Pflichtversicherung: Einige Stimmen in der Gesellschaft fordern derzeit die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Allianz hat sich in die Positionierung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eingebracht und trägt das dort entwickelte Gesamtkonzept mit. Dieses Gesamtkonzept enthält drei Kernelemente: 1. Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung 2. Versicherungsschutz für private Hauseigentümer*innen 3. Vorsorge für den katastrophalen Kumulschadenfall - Umsetzung der IRRD in nationales Recht: Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür sind vom deutschen Gesetzgeber u.a., technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu erarbeiten, die u.a. Sanierungs- und Abwicklungspläne ausgestalten und die Rolle und die Befugnisse der Abwicklungsbehörde festlegen. Für die Allianz ist von besonderer Bedeutung: Rechtssicherheit bezüglich der Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Behörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung, bürokratiearme Umsetzung.

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