Allianz SE
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Allianz SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Allianz ist ein global aufgestellter Finanzdienstleister mit Tochtergesellschaften in großen Teilen der Welt. Über 100 Millionen Privat- und Unternehmenskunden setzen auf Wissen, globale Reichweite, Kapitalkraft und Solidität der Allianz, um finanzielle Chancen zu nutzen, Risiken zu vermeiden und sich abzusichern. Die Allianz SE ist die Holdinggesellschaft, der direkt und indirekt die einzelnen Tochtergesellschaften zugeordnet sind.
In der politischen Interessenvertretung ist es unsere Aufgabe, Positionen und Informationen aus dem Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektor einzubringen. Hierzu stehen wir in Kontakt mit:
- EU-Kommission und EU-Parlament
- Bundesregierung und Bundesministerien
- Bundestag / Bundesrat
- Landesregierungen
- Deutsche und europäische Finanzaufsicht
Der Sitz des Teams der Hauptstadtrepräsentanz ist das Allianz Forum am Pariser Platz. Das Forum bietet eine Plattform des Dialogs und der interdisziplinären Arbeit. In diesem Zusammenhang werden auch Diskussionsveranstaltungen wie beispielsweise der "Allianz Impuls" durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Krankenversicherung; Bank- und Finanzwesen; Klimaschutz; Unfallversicherung; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Versicherungswesen; Verbraucherschutz; Digitalisierung; Pflegeversicherung; Internetpolitik; Arbeitsmarkt; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit
Regelungsvorhaben:
- Rücknahme EU-Legislativvorschlag über ein Rahmenwerk für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA): Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.
- Maßnahmen der EU zur Vertiefung ihrer Kapitalmärkte (Spar- und Investitionsunion): Ziel der Vertiefung der SIU ist es, für die grüne und digitale Transformation in der EU erforderliche private Investitionen zu mobilisieren. Als Einzelmaßnahmen werden u.a. eine Europäisierung des Aufsichtsrechts (Stärkung der Konvergenz) oder die Einführung eines europäischen Spar- bzw. Investitionsprodukts diskutiert. Wir unterstützen die Initiative für ein "Finance Europe"-Label, das an regulierte Anlageprodukte vergeben wird, die festgelegte Kriterien erfüllen. Es sollte auf erfolgreichen bestehenden Rahmenwerken aufbauen, nationale Kompetenzen respektieren und die langfristige Beteiligung von Privatkunden fördern. Bei der inhaltlichen Gestaltung der SIU schließen wir uns den aktuellen Positionen des GDV an.
- Anpassungen im Legislativpaket zum Kleinanlegerschutz (Retail Investment Strategy, RIS): Ziel der Kleinanlegerstrategie ist Ausbau des Schutzes von Privatpersonen, um Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Der Entwurf der EU Komm umfasst u.a. Änderungsvorschläge zur Versicherungsvertriebsrichtline (IDD), die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, Inducements-Tests und angemessener Kundennutzen (Value for Money). In Übereinstimmung mit dem GDV begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Komm, die Beteiligung von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erhöhen. Die Umstellung auf digitale Kundenkommunikation, eine einfachere Qualifizierung als professioneller Anleger sowie Förderung der Finanzkompetenz sind zu unterstützen. Bei der Zielerreichung befürworten wir die Vorschläge, bürokratischen Aufwand nicht weiter zu erhöhen.
- Anpassungen in der Delegierten Verordnung zu Solvency II: Solvency II ist die aufsichtsrechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen in der EU. Hinsichtlich der Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu Solvency II, um diese an die geänderte Solvency II Richtlinie anzupassen, liegt mit dem VSAAG zwischenzeitlich ein Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur IRRD und Solvency II Reformrichtlinie vor. Hierzu hat sich der GDV positioniert.
- Umsetzung der EU-Versicherungs-Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Insurance Recovery and Resolution Directive, IRRD), VSAAG: Die Konkretisierung der Direktive zur Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen erfolgt über technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Mit dem VSAAG liegt zwischenzeitlich ein Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur IRRD und Solvency II Reformrichtlinie vor. Hierzu hat sich der GDV positioniert. Aus Sicht der Allianz sind dabei von besonderer Bedeutung: Zeitnahe Rechtssicherheit bezüglich Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, möglichst EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Abwicklungsbehörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung.
- Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, CSDDD, SFDR): Wir begrüßen die Reduzierung regulatorischen Aufwands in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS und die überarbeiteten ESRS. Die ESRS sollten als Erfüllung der internationalen ISSB-Standards anerkannt werden. Die im Zuge des Omnibus-Pakets beschlossene starke Einschränkung des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD sowie die Streichung der Verpflichtung zu Transitionsplänen sehen wir kritisch. Bei der Überarbeitung der SFDR und vorgeschlagenen Einführung eines Kategorisierungssystems sollten die Besonderheiten des Versicherungssektors berücksichtigt werden. Staatsanleihen sind für Versicherungsportfolios von hoher Bedeutung und sollten sich grundsätzlich für die Berücksichtigung in allen vorgeschlagenen Kategorien qualifizieren können.
- Reform der privaten Altersvorsorge: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Fehlentscheidungen beim Förderwechsel sind zu vermeiden.
- Diskussionen um die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung: Einige Stimmen in der Gesellschaft fordern die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Die Allianz hat sich in die Positionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft eingebracht und trägt das dort entwickelte Gesamtkonzept mit. Dieses Gesamtkonzept enthält drei Kernelemente:
1. Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung
2. Versicherungsschutz für private Hauseigentümer
3. Vorsorge für den katastrophalen Kumulschadenfall
- Reform des Beschäftigtendatenschutzes: Im Oktober 2024 wurde ein Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes bekannt. Der Entwurf enthält u.a. Detailregelungen zur Datenverarbeitung, Regelungen zu Einwilligung und Datenschutzrechten der Beschäftigten, wie auch ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Der Entwurf des Gesetzes geht damit weit über die bisherigen Regelungen des § 26 BDSG hinaus. Die Allianz setzt sich für die nach DSGVO und BDSG intendierte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sowie für praxisbezogene Regelungen ein.
- Diskussionen um private Finanzierung von Infrastruktur (Errichtungsgesetz Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, Deutschlandfonds): Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
- Ergänzende Altersvorsorge (Pensionspaket u.a. PEPP, IORP): Mit der Initiative zur ergänzenden Altersvorsorge zielt die EU-Komm darauf ab, ihren Bürgern im Ruhestand ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, u. a. zur PEPP-Regulierung sowie zur IORP-II-Richtlinie, sollen die gesetzlichen Pensionssysteme der Mitgliedsstaaten ergänzen. Bei der Ausgestaltung der ergänzenden Altersvorsorge schließen wir uns der Position des GDV an. Insbesondere die PEPP-Kriterien, die eine Einführung bisher erschwert haben, sollten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene adressiert werden.
- Ausgestaltung Frühstart-Rente: Wir begrüßen gute Finanzbildung und Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Vorsorgenden sollte (im Sinne zusätzlicher Renditechancen bei geringem Risiko) ermöglicht werden, an der gesamten Bandbreite der institutionellen Kapitalanlage der Versicherer zu partizipieren. Eine unbürokratische und digitale Gestaltung ist wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und Fortführung nach dem 18. Lj. in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten.
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