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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) (Bericht zu Drs. 21/6561, 21/8157)

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8162 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) (Bericht zu Drs. 21/6561, 21/8157) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8162 21. Wahlperiode 23.09.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/6561, 21/8157 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG) Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Georg Schroeter, Kathrin Michel, Sascha Müller und Dr. Dietmar Bartsch Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Richtlinien (EU) 2025/1 und EU 2025/2 effektiv und bürokratiearm umzusetzen, um den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger machen, die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investitionen für europäische Unternehmen zu stärken und auf Unionsebene erstmals einen harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen zu schaffen. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: − Neben redaktionellen Änderungen wird – in Übereinstimmung mit der Rechtspraxis und in Anlehnung an das EinSiG – die Beleihung als Standardfall der Aufgabenwahrnehmung bei den Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt. Ferner werden die Rechte und Pflichten im Kooperationsverhältnis zwischen Abwicklungsbehörde, dem künftigem Sicherungsfonds für die Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen und dem bestehenden Kfz- Haftpflicht-Insolvenzfonds konkretisiert. Zudem werden die Jahresgrenze für Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer von 6 auf 5 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen gesenkt. − Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden die Kraftstoffpreise erneut durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Benzin befristet für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Auf Bundesebene entsteht durch dieses Gesetz beim Bundesministerium der Finanzen ein Mehrbedarf von zwei Stellen im höheren Dienst, der finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 gegenzufinanzieren ist. Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2026 einmalige Personal- und Sachausgaben in Höhe von rund 10.000 Euro. Darüber hinaus entstehen einmalige Ausgaben für Dienstleistungsaufträge im Bereich IT in Höhe von 143.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen. Die temporäre Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Diesel und Benzin sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen bei der Energiesteuer für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro zur Folge. Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch dieses Gesetz entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 15,9 Mio. Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12 Mio. Euro. Der überwiegende Anteil entfällt auf EU-Umsetzungen und hier insbesondere auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1 in nationales Recht. Bei der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung resultiert der Aufwand unter anderem aus neuen Anforderungen an das Risikomanagement und an die Geschäftsorganisation. Aus der Umsetzung der Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung folgt aufgrund von Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Unternehmen eine jährliche Entlastung in Höhe von rund 1 Mio. Euro. Es handelt sich um ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regel. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen einmalige Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 377.997,35 Euro. Weiterhin entstehen jährliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 9.323.120,00 Euro jährlich, abzüglich Entlastungen in Höhe von 436.585,00 Euro jährlich. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch dieses Gesetz entsteht über die bereits unter „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ dargestellten Kosten hinaus ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von rund 3,9 Mio. Euro (einmalig) und rund 1 Mio. Euro (jährlich) für die Verwaltung (Bundesverwaltung und Landesverwaltung). Wegen des geringfügigen Anteils für die Landesverwaltung (jeweils unter 100.000 Euro) erfolgt insoweit kein gesonderter Ausweis. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Weitere Kosten Keine. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 23. September 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Christian Haase Berichterstatter Georg Schroeter Berichterstatter Kathrin Michel Berichterstatterin Sascha Müller Berichterstatter Dr. Dietmar Bartsch Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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