Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) (Bericht zu Drs. 21/6561, 21/8157)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG) (Bericht zu Drs. 21/6561, 21/8157)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8162
21. Wahlperiode 23.09.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/6561, 21/8157 –
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2
zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für
Versicherungsunternehmen
(Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz –
VSAAG)
Bericht der Abgeordneten Christian Haase, Georg Schroeter, Kathrin
Michel, Sascha Müller und Dr. Dietmar Bartsch
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Richtlinien (EU) 2025/1 und EU 2025/2
effektiv und bürokratiearm umzusetzen, um den Versicherungssektor noch
widerstandsfähiger machen, die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger
privater Investitionen für europäische Unternehmen zu stärken und auf Unionsebene
erstmals einen harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungsunternehmen zu schaffen. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde wird bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt, um Synergien
mit bestehenden Strukturen zu nutzen.
Darüber hinaus hat der Finanzausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
− Neben redaktionellen Änderungen wird – in Übereinstimmung mit der
Rechtspraxis und in Anlehnung an das EinSiG – die Beleihung als Standardfall der
Aufgabenwahrnehmung bei den Sicherungsfonds nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt. Ferner werden die Rechte und Pflichten im
Kooperationsverhältnis zwischen Abwicklungsbehörde, dem künftigem Sicherungsfonds für die
Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen und dem bestehenden Kfz-
Haftpflicht-Insolvenzfonds konkretisiert. Zudem werden die Jahresgrenze für
Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer von 6 auf 5 Promille der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen gesenkt.
− Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden
die Kraftstoffpreise erneut durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Benzin befristet für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember
2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Auf Bundesebene entsteht durch dieses Gesetz beim Bundesministerium der Finanzen
ein Mehrbedarf von zwei Stellen im höheren Dienst, der finanziell und stellenmäßig
im Einzelplan 08 gegenzufinanzieren ist.
Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2026
einmalige Personal- und Sachausgaben in Höhe von rund 10.000 Euro. Darüber hinaus
entstehen einmalige Ausgaben für Dienstleistungsaufträge im Bereich IT in Höhe von
143.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und
stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen.
Die temporäre Senkung der Steuersätze für die Kraftstoffe Diesel und Benzin sowie
deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen bei der
Energiesteuer für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro zur Folge.
Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne
Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch dieses Gesetz entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft einmaliger Erfüllungsaufwand von
rund 15,9 Mio. Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12 Mio. Euro. Der
überwiegende Anteil entfällt auf EU-Umsetzungen und hier insbesondere auf die
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1 in nationales Recht. Bei der Umsetzung der
Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung resultiert der Aufwand unter anderem
aus neuen Anforderungen an das Risikomanagement und an die
Geschäftsorganisation. Aus der Umsetzung der Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung folgt
aufgrund von Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Unternehmen eine
jährliche Entlastung in Höhe von rund 1 Mio. Euro. Es handelt sich um ein „Out“ im Sinne
der „One in, one out“-Regel.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Es entstehen einmalige Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von
377.997,35 Euro. Weiterhin entstehen jährliche Bürokratiekosten aus
Informationspflichten in Höhe von 9.323.120,00 Euro jährlich, abzüglich Entlastungen in Höhe von
436.585,00 Euro jährlich.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch dieses Gesetz entsteht über die bereits unter „Haushaltsausgaben ohne
Erfüllungsaufwand“ dargestellten Kosten hinaus ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von
rund 3,9 Mio. Euro (einmalig) und rund 1 Mio. Euro (jährlich) für die Verwaltung
(Bundesverwaltung und Landesverwaltung). Wegen des geringfügigen Anteils für die
Landesverwaltung (jeweils unter 100.000 Euro) erfolgt insoweit kein gesonderter
Ausweis.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 23. September 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Christian Haase
Berichterstatter
Georg Schroeter
Berichterstatter
Kathrin Michel
Berichterstatterin
Sascha Müller
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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- authored ← Dietmar Bartsch (Berichterstattung)
- authored ← Georg Schroeter (Berichterstattung)
- authored ← Haushaltsausschuss
- authored ← Kathrin Michel (Berichterstattung)
- authored ← Sascha Müller (Berichterstattung)
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