Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V.
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Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. dient der Förderung des Berufsstandes deutscher Immobilienverwalter in rechtlicher, fachlicher und standesgemäßer Hinsicht.
Der Verband befasst sich insbesondere mit Fragen, die den Berufsstand der Immobilienverwalter auf Bundesebene und im Bereich der Europäischen Union betreffen.
Der Verband verfolgt folgende Interessen:
-die Wahrnehmung und Durchsetzung überregionaler Interessen bei Behörden, Institutionen und in der Wirtschaft,
-ein einheitliches Berufsbild zu schaffen, es zu fördern und darauf hinzuwirken, dass der Beruf des Immobilienverwalters als Ausbildungsberuf anerkannt wird,
-die Aufrechterhaltung einer politischen Lobby und die Organisation der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.
Interessenbereiche: Wohnen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Ländlicher Raum; Energienetze; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliches Recht; Allgemeine Energiepolitik; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Zivilrecht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Kommunikations- und Informationstechnik; Stadtentwicklung; Erneuerbare Energien; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verbraucherschutz
Regelungsvorhaben:
- Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter/innen: Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Überarbeitung des CO2KostAufG: Das Gesetz muss mit Maßnahmen versehen werden, die die Lieferanten dazu zwingen ihrer Informationspflicht gegenüber den Eigentümergemeinschaften nachzukommen und nicht die Immobilienverwalter doppelt belastet werden.
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen: Förderrichtlinien BEG EM überarbeiten, damit sie auch Besonderheiten im Wohneigentum Rechnung tragen.
- Abschaffung der Mietpreisbremse: Die Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse lehnen wir ab. Sie verhindert Investitionsanreize sowie Eigentumsförderung und trägt nicht zur steuerliche Entlastungen bei Sanierungen bei. Statt weiterer Regulierung fordert der Verband mehr Vertrauen für Investoren und eine echte Entbürokratisierung.
- Rechtssicherheit für Mieterstrom- und Quartiersprojekte: Wir setzen uns für eine gesetzliche Klarstellung des sogenannten Kundenanlagenprivilegs im Energiewirtschaftsrecht ein. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. EnVR 83/20 vom 13. Mai 2025), das erhebliche Rechtsunsicherheit für Mieterstrom- und Quartiersprojekte geschaffen hat. Ziel der Interessenvertretung ist es, größere Mieterstrom- und Quartierslösungen eindeutig vom Verteilnetzbegriff abzugrenzen, um Investitionssicherheit für dezentrale, mieterfreundliche Energieversorgungskonzepte zu gewährleisten. Zudem wird eine Übergangslösung durch praxisnahe Hinweise der Bundesnetzagentur angestrebt.
- WEG-gerechte Ausgestaltung der Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: Der VDIV Deutschland setzt sich für eine eindeutige und praxistaugliche Definition des Begriffs „Objekt“ in der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ ein. Bei Wohnanlagen mit mehreren Hausnummern und gemeinsamer Stellplatzanlage sollen die Fördervoraussetzungen auf Ebene der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft geprüft werden; nicht abgerufene Mittel sollen im Fördertopf verbleiben.
Relationen
Keine Relationen.