BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
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BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die sechs Verbände BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband, VDIV Verband der Immobilienverwalter Deutschland, vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken und ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss zusammen. Ziel ist es, gemeinsame Positionen der Immobilien-, Wohnungs- und Finanzwirtschaft zu erarbeiten und diese gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Die BID versteht sich dabei als gemeinsamer Ansprechpartner der beteiligten Verbände für die Politik.
Die BID hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein eigenes Budget. Anfallende Kosten werden von den Mitgliedsverbänden anteilig getragen. Vorsitz und Geschäftsführung wechseln turnusgemäß zwischen den sechs Verbänden. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Vorsitz beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband. BID-Vorsitzender ist IVD-Präsident Dirk Wohltorf.
Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wohnen; Ländlicher Raum; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Gesetzliche Neuausrichtung Gebäudetyp E: zentrales Anliegen ist die zivilrechtliche Ermöglichung des Gebäudetyp E - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen
Ziel ist es, das einfache, kostengünstige und technologieoffene Bauen rechtssicher zu ermöglichen, ohne unnötige technische Überregulierung
- Die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse wird von der BID abgelehnt.: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miehöhe bei Mietbeginn wird abgelehnt. Die seit zehn Jahren geltende Mietpreisbremse ist keine Übergangsregelung mehr. Die Verunsicherung der Marktteilnehmer soll verhindert werden. Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen nicht beeinträchtigt bzw. gar verhindert werden. Eine Verringerung von Mietanpassungspotenzialen bei Weitervermietung führt zu sinkender Investitionsbereitschaft der Vermieter. Anstelle der geplanten Eingriffe in die Regulierung der Miethöhe müssen alle erforderlichen Maßnahmen für mehr Wohnungsbau umgesetzt werden.
- Faire-Mieten-Gesetz - Beschränkungen Neubau vermeiden, keine Entfristung der Mietpreisbremse, Vermeidung strengerer Sanktionierung bei Verstößen...: Beschränkungen für den Neubau vermeiden, strengere Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse vermeiden, Kopplung von Indexmieten an den VPI ohne Kappung erhalten, Verlängerung des Betrachtungszeitraums vermeiden, Reduzierung der Kappungsgrenzen vermeiden, 5-Jahresfrist für Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen vermeiden, keine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen, Vermeidung praxisferner und systemwidriger Saktionierung für fehlerhaft bestimmte Mieten
- Ablehnung des Entschließungantrags "Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen": Der Entschließungsantrag, der auf die Verschärfung der Mietpreisbremse und die Deckelung der Bestandsmieten gerichtet ist, wird abgelehnt. Der Entschließungsantrag geht in vielen Punkten über die Gesetzentwürfe "Faire-Mieten-Gesetz" und "Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" hinaus
- Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG): In Anbetracht der sich verschärfenden Cyberbedrohungslage unterstützt der BID die Bemühungen, die Informationssicherheit und Resilienz der eingesetzten IT-Systeme von Staat und Wirtschaft zu stärken. Wir unterstützen einen risikobasierten, praxisnahen Ansatz, um insgesamt das Sicherheitsniveau in Deutschland zu erhöhen.
- Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E: Angesichts der dramatischen Wohnungsknappheit und steigender Baukosten unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) ausdrücklich das Ziel, in Deutschland künftig effizienter, innovativer und vor allem kostengünstiger zu bauen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Gebäudetyp E kann hierfür ein entscheidender Hebel sein.
Die in der BID zusammengeschlossenen Verbände sehen nach Vorstellung der Eckpunkte zum Gebäudetyp E jedoch den dringenden Bedarf, die zentralen rechtlichen und praktischen Problemstellungen des vorgelegten Ansatzes zu benennen und deutlich zu machen, unter welchen Voraussetzungen der Gebäudetyp E in der Praxis tragfähig anwendbar wäre.
- Positionierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Der BID fordert deshalb gemeinsam:
- den konsequenten Abbau von bürokratischen Technologie-vorgaben
- eine stabile und langfristig gesicherte Förderung auch für Vermieter
- eine verlässliche, transparente Regulierung der Wärmeinf-rastruktur
- wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Moder-nisierung des Gebäudebestands
- Keine mietpreisrechtlichen Eingriffe
- Bundesgesetzliche Regelung zum Schutz privater Mietwohnungsbestände vor Vergesellschaftung: Die BID setzt sich für eine bundesgesetzliche Regelung ein, nach der im Eigentum Privater gehaltene Mietwohnungsbestände nicht Gegenstand von Vergesellschaftungen im Sinne von Art. 15 GG sein können. Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Art. 14 Abs. 3 GG sollen hiervon unberührt bleiben. Für Vergesellschaftungen soll zudem ein umfassender Investitionsschutz unter Beachtung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sowie eine unverzügliche Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehen werden.
- Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BID setzt sich für eine Anpassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein. Insbesondere sollen die förderfähigen Kosten bei energetischen Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern nicht so abgesenkt werden, dass wirtschaftlich sinnvolle Sanierungen erschwert und Investitionsanreize geschwächt werden. Die Förderbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass energetische Sanierungen wirtschaftlich umsetzbar bleiben.
- Verbesserung und Verstetigung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen für den Wohnungsbau: Die BID setzt sich für eine Verbesserung und Verstetigung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau ein. Ziel sind langfristig verlässliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau und damit eine größere Planungssicherheit für entsprechende Investitionen.
Relationen
Keine Relationen.